SiFa und BSB und Mitarbeiter der technischen Abteilung

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  • Hallo,

    wir haben bei uns im Unternehmen eine Berechnung bezüglich der Einsatzzeiten von Fachkraft für Arbeitssicherheit und Brandschutzbeauftragten durchgeführt. Die Berechnung ergab eine Stelle von 80% der jährlichen Arbeitszeit für Sifa und BSB. Jetzt steht momentan im Raum, das eine Person die Aufgaben von SiFa und BSB übernehmen soll, und gleichzeitig noch 20% der jährlichen Arbeitszeit mit Aufgaben in der Abteilung Technik beschäftigt wird.

    SiFa und BSB wären ja in dem Fall direkt dem Unternehmensleiter unterstellt, und die gleiche Person wäre als Mitarbeiter der Technik dem technischen Leiter unterstellt.

    Für mich stellt sich die Frage wie bekommen wir bei solch einer Konstalation Rechssicherheit ?

    Wie kann man diese beiden Aufgaben klar trennen ?

    Vielleicht hat jemand hilfreiche Hinweise zu dieser Problematik.

    Danke im vorraus,

    Gruß Ronleill

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  • ...Für mich stellt sich die Frage wie bekommen wir bei solch einer Konstalation Rechssicherheit ?

    Wie kann man diese beiden Aufgaben klar trennen ? ...


    Indem man klar festlegt, wann er für was zuständig ist. Beispiel: Mo-Do ist er SiFa/BSB und Fr ist er Mitarbeiter der Technik.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hi...

    mal von meiner Seite aus ein anderer Aspekt, bei dem die Konstellation sogar einen gewissen "Reiz" hat:
    Stichwort Prüfungen nach Betriebssicherhheitsverordnung durch befähigte Person - da in Instandhaltungsabteilung das Thema ja besonders beliebt ist, bietet sich sowas doch für eine Person in Deiner Funktion geradezu an... :38:

    in diesem Sinne

    Gruß
    Thorsten

    ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Es genügt nicht, unseren Kindern einen besseren Planeten hinterlassen zu wollen.
    Wir müssen auch unserem Planeten bessere Kinder hinterlassen!

  • Hallo Ronleill

    Zitat von »Ronleill« ...Für mich stellt sich die Frage wie bekommen wir bei solch einer Konstalation Rechssicherheit ?

    Wie kann man diese beiden Aufgaben klar trennen ? ...
    Indem man klar festlegt, wann er für was zuständig ist. Beispiel: Mo-Do ist er SiFa/BSB und Fr ist er Mitarbeiter der Technik.

    Da hat tiefflieger recht es wird nur so gehen!
    Wenn sich alle Parteien auch daran halten!
    Aber die Realität sieht leider anders aus. Wenn die Technische Leitung dich als MA braucht um die oder den Auftrag fertig zu bekommen dann wird wieder geschoben!!

    Gruß Joerg

    Verantwortlich ist man nicht nur für das, was man tut, sondern auch für das, was man nicht tut.

  • Hallo, danke für die Anrworten !

    Wenn ich neben meiner Tätigkeit als SiFa noch BGV A3 Prüfungen durchführe habe ich da einen Punkt der mich stört.
    Auf der einen Seite macht man als SiFa z.B. Begehungen und wirft dabei auch einen Blick auf die Durchführung der
    BGV A3 Prüfungen, und auf der anderen Seite führt man die Prüfungen durch.
    Man kontrolliert sich also im Prinzip selbst.
    Und da stellt sich für mich die Frage ob nicht ein Organisationsverschulden vorliegt.

    Gruß Ronleill

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  • Hi Ronleill,

    als Sifa kontrolliere ich ja nur, ob vollständig geprüft wurde und nicht wie (ich bin keine Elektrofachkraft, daher masse ich mir nicht an, die Qualität und Durchführung dieser Prüfungen überprüfen zu können). Insofern sehe ich bei einer gewissenhaften Person (und das unterstelle ich dir einfach mal, sonst würdest du die Frage nicht stellen :D ) keinen Gewissenskonflikt in der Personalunion aus Elektrofachkraft und SiFa.
    Letztendlich gäbe es ansonsten doch bei jedem, der die Sifa nicht als 100%ige Vollzeitstelle hätte einen Interessenkonflikt zu den sonstigen Tätigkeiten.

    Manche Sachen muß man auch einfach mal pragmatisch sehen - das ist zumindest meine Meinaung dazu ;)

    in diesem Sinne

    Gruß
    Thorsten

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  • Hallo, danke für die Anrworten !

    Wenn ich neben meiner Tätigkeit als SiFa noch BGV A3 Prüfungen durchführe habe ich da einen Punkt der mich stört.
    Auf der einen Seite macht man als SiFa z.B. Begehungen und wirft dabei auch einen Blick auf die Durchführung der
    BGV A3 Prüfungen, und auf der anderen Seite führt man die Prüfungen durch.
    Man kontrolliert sich also im Prinzip selbst.
    Und da stellt sich für mich die Frage ob nicht ein Organisationsverschulden vorliegt.

    Gruß Ronleill


    Hm, ich finde das wird langsam skuril: Eine Nichtelekrofachkraft kann die Qualität der Prüfung nicht beurteilen, nur ob sie durchgeführt wurde. Und willst du dir als Elektrofachkraft bescheinigen sofort fahrlässig zu arbeiten? Also ich denke hier sollte unbedingt die Unschuldsvermutung gelten im Rechtsfall.
    Im Moment wandeln sich doch die Arbeitsschutzvorschriften dahingegehend, dass dem Unternehmer mehr schöpferische Freiheit eingeräumt wird, sieh DGUV V2. Dann sollte dies auch möglich sein.
    Aber eine Nachfrage bei der zuständigen Aufsichtsbehörde und/oder BG sollte Rechtssicherheit schaffen.

    Hardy

    Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
    (Terry Pratchett)
    Too old to die young (Grachmusikoff)

  • @ all,

    das eine schliesst das andere doch nicht aus.

    Die FaSi macht ihren Job, mit welchem Stundensatz auch immer, soweit ok.

    Jetzt hat diese Person auch noch andere Qualitäten und Zeit und prüft jetzt auch noch. Auch ok. Damit wird doch etwas sinnvolles gemacht. Als Prüfer ist man seinem Gewissen und seiner Fähigkeit unterstellt. Eine durchgeführte Prüfung braucht doch dann nicht mehr hinterfragt zu werden. Der Prüfer der auch FaSi ist, kennt die Prüfintervalle und Ergebnisse, die ja auch per Protokoll festgehalten wurden. Alles ok.
    Damit muß man sich doch gar nicht kontrollieren. Warum sollte ich etwas anzweifeln, was ich selber korrekt gemacht habe.
    Ich habe doch soviel Selbstbewußtsein und Rückrat um zu meinen Aussagen zu stehen, oder? :?::?:

    Wenn das nicht so sein sollte, sollte ich doch das Prüfen lassen. 8o

    In diesem Sinne,

    machen :thumbup:

    der Waldmann

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Hallo Zusammen,

    ich hoffe ihr habt euch bei der Berechnung der Einsatzzeiten nicht auf den Mindeststundensatz der BG geeinigt. Damit kommt man eh nicht hin, wenn man seine Arbeit gut machen will.
    Zur Rechtssicherheit solltest du alle Tätigkeiten für diesen Jobin einer sog. Stellenbeschreibung erfassen, die Bestandteil der Personalakte wird. Darin ist dann auch vermerkt, wer der fachliche, bzw. der disziplinarische Vorgesetzte ist und in der Erfüllung seiner Aufgaben als Sifa weisungsfrei ist! Wenn du Bedenken mit Schnittstellen hast, verweise ich dich an eure Personal-/Rechtsabteilung oder die Rechtsabt. deiner BG. Die haben i.d.R Formbriefe oder zumindest eine Lösung parat. ;)

    Gruß Holgi

    Kein Mensch ist so beschäftigt, dass er nicht die Zeit hat, überall zu erzählen, wie beschäftigt er ist. (R. Lemke)

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  • Moin Zusammen,

    ich kann da Waldmann nur den Rücken stärken, in vielen kleinen mittelständigen Unternehmen müssen einige Mitarbeiter eben 2-3 Jobs ausüben weil sonst dafür keine Mitarbeiter vorhanden oder geeignete zu Verfügung stehen.

    Ich bin als FaSi, Facility, Brandschutzbeauftragter, Prüfbeauftragter und Mitarbeiter der Qualitätssicherung eingesetzt und meine Aufsichtsperson der BG steht voll dahinter, Hauptsache ist doch es klappt alles und hat seine Ordnung.

    Viele Grüße

    Sturm

    Mit freundlichen Grüssen aus Braunschweig!

    Hans-Jürgen