Batterieladestationen für Gabelstapler (Flurförderzeuge)

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  • Hallo,

    ich benötige neue Informationen zur Ausrüstung und Gestaltung von Batterieladestationen benötige, da die Versicherung da mit einigen Forderungen an uns herangetreten ist.
    Belüftung (Knallgas, Hitzestau)), Anfahrschutz usw. ist gegeben, es geht vorrangig um Brandschutzauflagen, Abständen zu Lagereinrichtungen usw.
    Gibt es da jetzt aktuell neue Vorschriften?

    Die Veröffentlichung der ehemaligen BG Grola habe ich dank Tante Goo...le gefunden.

    Gruß
    ADR-User

    The difference between twin witches is to tell which witch is which!

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  • Hallo,
    ich weiß nichts neues, das über die Anforderungen aus der broschüre der grola BG hinausgeht.
    Eventuell gibt es Anforderungen des VDS die ihr als Bestandteil der Versicherungsbedingungen akzeptiert habt.
    Was genau fordern sie denn?
    Grüße
    Awen

    Eben gefunden BGI 5017 http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/bgi5017.pdf
    Aber auf die schnelle sehe ich da auch nichts neues.

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

  • Hallo ADR-user,

    auch wir kämpfen alle Jahre wieder mit einem VDS-Sachverständigen.

    Das Thema WAR stets "Batterieladegerät". Diese hübchen Dinger sollten mind. 2,5m von brennbaren Materialien weg sein, dürfen nicht an an Holzwand geschraubt werden, usw. Also ein Punkt der immer auf dem Prüfbericht stand.
    Das war ich irgendwie leid. Denn eine Umsetzung ist bei beengten Platzverhältnissen oft nicht einfach. Hinzu kommt noch die Gasung der Batterien, hier darf der Raum nicht zu klein sein.
    Wie haben wir es gelöst?
    Alle Ladegeräte bekamen ein Fahrgestell, so dass sie irgendwo in den Raum gezogen werden können. Das Anschlußkabel wurde verlängert, weil die nächste Steckdose ja nicht mitwandert. Auf das Ladegerät kommt ein Aufkleber mit "Abstand von mind. 2,5m zu brennbaren Stoffen halten", eine BA (in der der Abstand auch wieder steht) und einen schönen Prüfaufkleber für BGV A3. Und siehe da, die Verblüffung des Prüfers war da und es wurde nichts bemängelt. Vielleicht wäre das eine Lösung, wenn die Ladegeräte nur sporadisch benötigt werden?

    Was wird denn konkret bemängelt?

    Tschau,
    der Waldmann

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Hallo,

    Danke für die Hinweise.
    Die Ladestationen werden täglich benutzt, aber nur über Nacht, wenn nicht gearbeitet wird.

    Waldmann: Das mit dem Fahrgestell ist ne klasse Idee.
    Es geht auch hier um die Abstände.
    Jahrelang waren die in Ordnung und nun werden sie auf einmal bemängelt.

    Ich werde das mit den Abständen noch mal kontrolliereren, die Idee mit dem Fahrgestell umsetzen und auch entsprechende Aufkleber anbringen.
    Dann werde ich ja sehen, ob das dann ausreicht.

    Dazu noch ne Frage, Ladestationen in einem Raum, in dem sich auch Schaltschränke und die Elektroverteilung befindet, ist das erlaubt?
    Der Abstand zwischen Ladestation und Elektrik ist unter 2,5 m.
    Aber die Elektrik ist ja nicht brennbar und auch erstmal nicht explosionsgefährlich (Abstand wäre da ja 5 m).
    Die Schaltschränke/Verteilung sind/ist zu der Zeit, an der geladen wird nicht in Betrieb.

    Gruß
    ADR-User

    The difference between twin witches is to tell which witch is which!

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  • ...Alle Ladegeräte bekamen ein Fahrgestell, so dass sie irgendwo in den Raum gezogen werden können. Das Anschlußkabel wurde verlängert, weil die nächste Steckdose ja nicht mitwandert....


    Irgendwie finde ich diese Lösung nicht so prickelnd, aber ich bin ja auch kein Prüfer. Allerdings sehe ich da einige Fallstricke. Das Ladegerät mit seiner relativ kleinen Grundfläche und dem hohen Gewicht wird auf einem entsprechenden Fahrgestell zu einem kippeligen Objekt mit hohem Schwerpunkt. Das lange Kabel dient als Stolperfalle und wird ab und zu auch vom Elektrohubwagen überrollt. Irgendwie wäre es mir lieber, man reißt die Bretter von der Wand und ersetzt sie durch eine feuerbeständige Konstruktion.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • @tiefflieger und Rest,

    Hallo,
    das Gestell muß natürlich angepaßt sein, das mit dem Kippen stimmt sonst schon. Doch wie war das? Flacheres Gestell hat einen besseren Schwerpunkt (Standsicherheit)? Also, die Antwort kann man nicht verallgemeinern. Wie groß ist das Ladegerät? Was wiegt es? Hier gehört dann eine Konstruktion ran, die sauber stehen bleibt. Wir wollen eine Gefahr nicht mit einer anderen erschlagen. Das Ladegerät steht bei nichtbenutzung an einer Wannd, in der Ecke. Dort stört es nicht. Bei Benutzung wird es von der Wand weggezogen. Geschickt aufgestellt würde es dann so aussehen, dass z.B. das Mitgängerfahrzeug in der Nähe der Wand parkt und dahinter, also Richtung "weg von der Wand", steht das Ladegerät. Da gibt es dann auch keinen Durchgangsverkehr, der ein Kabel überfahren könnte.

    Wie gesagt, wir hatten hier ewig Stress mit dem VDS-Prüfer. Jetzt, mit dieser Lösung und einem Aufkleber und einer angebrachten BA, ist der Wind weg. Das wird bei uns so akzeptiert. Bei allen Ladegeräten.

    Was jetzt bei euch sinnig ist, kann ich nicht aus der Ferne sagen. Vielleicht ist es ja kein Problem das Laderät an eine feuerfeste Wand oder an eine feuerfeste Unterlage zu dübeln?

    Sucht eine Lösung gemeinsam mit eurem Prüfer. Hier gibt der VDS eine Liste heraus. In der kann man nach PLZ z.B. einen Prüfer im Umfeld suchen.

    Viel Erfolg.

    Auf Wunsch kann ich nächste Woche einmal ein Foto von einem Gerät machen. Dann ist es evt. verständlicher.

    Tschau,
    der Waldmann

    .
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    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Hallo zusammen,
    hätte da mal eine Frage und zwar gehe ich davon aus, dass die Abstände nur dann einzuhalten sind wenn der Ladevorgang stattfindet.
    Wir haben da jetzt einen neuen Kollegen, der mich gefragt hat wo steht das.
    Leider habe ich nichts gefunden.
    Also jetzt die Frage muss der Abstand immer eingehalten werden auch wenn kein FFZ geladen wird und nur das Ladegerät in Standby an der nicht brennbaren Wand steht.

    Vielen Dank schon jetzt für eure Hilfe

    Gruß
    nxmag

  • Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

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  • Wann produziert das Ladegerät Wärme?

    Wenn es aktiv benutzt wird, also beim Laden. Im Ruhezustand dürfte das Gerät ausgeschaltet sein.
    Die Vorgaben kommen meist vom Feuerversicherer. Der orientiert sich an den VdS-Richtlinien.

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    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)