Beiträge von nxmag

ANZEIGE
ANZEIGE

    Hallo zusammen,
    hätte da mal eine Frage und zwar gehe ich davon aus, dass die Abstände nur dann einzuhalten sind wenn der Ladevorgang stattfindet.
    Wir haben da jetzt einen neuen Kollegen, der mich gefragt hat wo steht das.
    Leider habe ich nichts gefunden.
    Also jetzt die Frage muss der Abstand immer eingehalten werden auch wenn kein FFZ geladen wird und nur das Ladegerät in Standby an der nicht brennbaren Wand steht.

    Vielen Dank schon jetzt für eure Hilfe

    Gruß
    nxmag

    Man darf nicht nur an die Büros denken, es gibt auch Arbeitsplätze wo mehr körberlich gearbeitet wird, wo dann zwar stellenweise Klimaanlagen da sind, aber es in Wirklichkeit nur Luftaustaschmaschinen sind. Bei uns ist es leider auch noch so, dass wir nicht in einem reinen Industriegebiet sind, also kann ich keine Türen und Tore offen lassen, da sonst die Lärmbelastung für die Nachbarschaft viel zu hoch wäre. Da es sich auch noch um einen 3-Schichtbetrieb handelt, kann mit der Arbeitszeit verschiebung auch nicht viel angefangen werden. Ich habe nun die Technischeleitung und den Betriebsrat vollgendes geschickt:
    A. Wittmann S. Siegmann Gefährdungsbeurteilung und Risikomanagement Ausgabe 4/20154.4 Arbeitsräume bei einer Außenlufttemperatur über +26 °C
    (1) Wenn die Außenlufttemperatur über +26 °C beträgt und unter der Voraussetzung, dass geeignete Sonnenschutzmaßnahmen nach Punkt 4.3 verwendet werden, sollen beim Überschreiten einer Lufttemperatur im Raum von +26 °C zusätzliche Maßnahmen, z. B. nach Tabelle 4, ergriffen werden. In Einzelfällen kann das Arbeiten bei über +26 °C zu einer Gesundheitsgefährdung führen, wenn z. B.:

    schwere körperliche Arbeit zu verrichten ist,

    besondere Arbeits- oder Schutzbekleidung getragen werden muss, die die Wärmeabgabe stark behindert oder

    hinsichtlich erhöhter Lufttemperatur gesundheitlich Vorbelastete und besonders schutzbedürftige Beschäftigte (z. B. Jugendliche, Ältere, Schwangere, stillende Mütter) im Raum tätig sind.
    In solchen Fällen ist über weitere Maßnahmen anhand einer angepassten Gefährdungsbeurteilung zu entscheiden.
    (2) Bei Überschreitung der Lufttemperatur im Raum von +30 °C müssen wirksame Maßnahmen gemäß Gefährdungsbeurteilung (siehe Tabelle 4) ergriffen werden, welche die Beanspruchung der Beschäftigten reduzieren. Dabei gehen technische und organisatorische gegenüber personenbezogenen Maßnahmen vor.
    Tabelle 4: Beispielhafte Maßnahmen

    Beispielhafte Maßnahmen
    a) effektive Steuerung des Sonnenschutzes (z. B. Jalousien auch nach der Arbeitszeit geschlossen halten)
    b) effektive Steuerung der Lüftungseinrichtungen (z. B. Nachtauskühlung)
    c) Reduzierung der inneren thermischen Lasten (z. B. elektrische Geräte nur bei Bedarf betreiben)
    d) Lüftung in den frühen Morgenstunden
    e) Nutzung von Gleitzeitregelungen zur Arbeitszeitverlagerung
    f) Lockerung der Bekleidungsregelungen
    g) Bereitstellung geeigneter Getränke (z. B. Trinkwasser)

    (3) Wird die Lufttemperatur im Raum von +35 °C überschritten, so ist der Raum für die Zeit der Überschreitung ohne

    technische Maßnahmen (z. B. Luftduschen, Wasserschleier),

    organisatorische Maßnahmen (z. B. Entwärmungsphasen) oder

    persönliche Schutzausrüstungen (z. B. Hitzeschutzkleidung)
    wie bei Hitzearbeit nicht als Arbeitsraum geeignet.
    (4) Technische Maßnahmen, die die Lufttemperatur reduzieren, dürfen die absolute Luftfeuchte nicht erhöhen.

    Mal schauen ob sich in Zukunft bei uns etwas tut


    Moin,

    ich habe die Erfahrungen gemacht, dass es oftmals schon hilft, wenn die Beschäftigten erkennen "Es kümmert sich jemand und macht sich Gedanken". Natürlich können sich die Bediensteten ihr Mineralwasser selbst mitbringen, aber es ist etwas anderes, wenn ich mitteile, dass aufgrund der Hitze Mineralwasser für alle Beschäftigten bereitsteht. Das ganze verpackt in eine nette Nachricht mit ein paar kleinen Tipps, wie man mit der Hitze besser umgeht, und schon steigt auch das Verstädnnis dafür, dass wir keine technischen Maßnahmen wie Klimatisierung, Sprühnebel o.ä. umsetzen können. Das kommt bislang sehr gut bei der Belegschaft an.

    Parallel dazu lauffe ich rum und messe die Raumtemeperatur. Das bringt zwar absolut nichts, denn dass es über 26°C im Raum sind merkt ein Blinder, und die 35°C erreichen wir in den Räumen nicht, aber die Leute sehen, dass man sich um sie kümmert. Auch das macht für sie die Hitze subjektiv erträglicher. Natürlich gebe ich bei den Messungen auch Tipps, da die Temperaturunterschiede in den einzelnen Räumen teilweise erheblich sind. "Macht die Fenster früher zu", "Vielleicht kann einer der Mitarbeiter morgens eine Stunde früher anfangen und querlüften" etc.

    Gruß Frank

    Hallo, ich bin neu hier und habe da eine Frage,
    innerhalb welcher Zeit muss eine BA erneuert werden? denn ich habe in der BGI578 gelesen, dass diese hier der Wortlaut: Betriebsanweisungen sind hinsichtlich der Gelungsdauer in der Regel nicht begrenzt.
    Was ist nicht die Regel?
    Stimmt das?
    und wofür brauche ich alles eine Betriebsanweisung, denn es gibt ja auch super aktive Kollegen die schreiben über alles eine BA Schraube , Mutter, usw. und ich denke irgendwo hört es auf oder?
    Danke schon jetzt für die Antworten.