BGV A3 - Mal wieder

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  • Moin.

    Es geht mir nicht um die BGV A3 Prüfung an und für sich, und die Pflicht die durchzuführen; ich hab ein bisschen was anderes.

    Ich war gestern bei nem Kunden, und hab ne Begehung gemacht. Irgendwann kam ich dann zur allseits beliebten Frage und Kontrolle nach der BGV A3 Prüfung. Die lässt der Chef dort bewusst nicht machen. Er hat mit seiner Versicherung einen Vertrag, dass wenn im Unternehmen etwas passiert was durch eine nicht eingehaltene BGV A3 Prüfung ausgelöst worden ist, die Versicherung TROTZDEM bezahlt. Also Brände, Verletzungen etc. Man muss dazu sagen, dass der Kunde SEHR gut aufgestellt ist, drei Normen unterliegt und nur neue Maschinen nutzt. Gleichzeitig gibt es eine Regelung, dass erkannte Mängel an elektrischen Geräten sofort gemeldet und das Gerät aus dem Verkehr gezogen wird. Bei Nicht-einhaltung droht die Abmahnung...

    Ich schreib im natürlich in die GB rein, dass die BGV A3 zu machen ist, aber habt ihr schonmal von so einer Regelung/Deal gehört? Würde mich interessieren, wie und ob das möglich ist. (Nur als Info für mich)

    Bin gespannt auf eure Meinung.

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...

    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....

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    Mike

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  • Ich sehe das so, die A3 ist eine BG Vorschrift und damit Gesetz.

    Diese Ausnehmen mögen für Sachschäden gehen aber was ist mit Personenschäden, Stromunfälle verlaufen meistend tödlich

    Wenn das Unternehmen sogut aufgestellt ist was hält den Unternehmer dann davon ab die Prüfungen durchzuführen?

    Gruß


    Harald

    "Wenn Du ein Schiff bauen willst, so trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Werkzeuge vorzubereiten,
    Aufgaben zu vergeben und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre die Männer die Sehnsucht nach dem weiten endlosen Meer."

    "Bessser auf neuen Wegen etwas stolpern, als in alten Pfaden auf der Stelle zu treten"

  • Welche Versicherung ist denn das? Welche BG ist denn für diesen zuständig? Hat er eine Gefährdungsbeurteilung aus der dieses hervor geht/begründet ist?

  • Gäbe es eine solche Regelung, hielte ich sie für unverantwortlich!

    Wie Harald schon schreibt: Sachschäden hin oder her. Was ist mit Menschen?

    Wofür soll denn die BGV A3-Prüfung durchgeführt werden? Damit man Versicherungsschutz hat? Oder vielleicht doch um mögliche Gefährdungen die mit einer täglichen Sichtprüfung des Benutzers nicht zu erkennen sind aufzuspüren und somit um Menschenleben zu schützen?

    Ich verstehe das nicht. Bei Kosten im meist einstelligen Bereich pro Gerät zu sparen setzt man die Mitarbeiter einem erhöhten Risiko für Leib und Leben aus?

    Da ich wahrscheinlich nicht der einzige sein werde der so denkt, halte ich das Vorhandensein einer solchen Regelung für eher unwahrscheinlich.

    Bestünde nicht die Möglichkeit einer Missverständlichkeit zwischen Kunde und dir?

    „Wenn es Regenschirme gibt, kann man nicht mehr risikofrei leben: Die Gefahr, dass man durch Regen nass wird, wird zum Risiko, das man eingeht, wenn man den Regenschirm nicht mitnimmt. Aber wenn man ihn mitnimmt, läuft man das Risiko, ihn irgendwo liegen zu lassen.“
    (Niklas Luhmann in: Die Moral des Risikos und das Risiko der Moral)

  • Naja, das halte ich fast für bizarr.

    Davon abgesehen .. der Sachversicherer zahlt doch nicht bei Personenschäden, oder?
    Er ist doch der SACHversicherer.

    Die BG sollte in so einem Fall doch der Kostenträger bei Personenschäden sein und die haben mit ihrer BGV A3 alles per Verordnung festgelegt.
    Und wer sich dieser Verordnung wissentlich und nachweislich entzieht hat im Schadensfall ein richtiges Problem.

    Viele Grüße
    Andreas

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  • Hhhhmmm... in der GUV-i 8590 heisst es (auf Seite 26 unten):


    Aber auch nur für ortsfeste!

    „Wenn es Regenschirme gibt, kann man nicht mehr risikofrei leben: Die Gefahr, dass man durch Regen nass wird, wird zum Risiko, das man eingeht, wenn man den Regenschirm nicht mitnimmt. Aber wenn man ihn mitnimmt, läuft man das Risiko, ihn irgendwo liegen zu lassen.“
    (Niklas Luhmann in: Die Moral des Risikos und das Risiko der Moral)

  • Hallo,
    Regeln und Normen gelten für alle und gleich. Also ist die Ansicht der Firma in meinen Augen: BANANE.

    Die Frage, die sich stellt, ist doch, warum macht man das so? Die geschilderte Regel ist in meinen Augen doch sogar besser. Hier wird scheinbar in jedem Falle etwas repariert.
    Jeder der elektrisch etwas repariert sollte sich einmal die VDE 701/702 anschauen. Da geht es u.a. um eine Überprüfung nach jeder Instandsetzung/Reparatur. Das ist die Grundlage zur BGV A3, denn die arbeitet danach.

    Ergo schließe ich daraus, dass hier repariert wird und NICHT geprüft wird.

    Vielleicht ein tödlicher Irrglaube? :304:

    Der Waldmann

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Mike144
    Hat die BG Deines Kunden die BGV A3 vielleicht zurückgezogen und wird diese deshalb nicht mehr angewendet? Aber wenn Du in Zukunft nicht nach BGV A3 fragst, sondern nach BetrSichV solltest Du eine andere Antwort bekommen.

    "Sei achtsam auf dem Weg zur Schicht, auf der Strasse schläft man nicht!"

    "Wenn es einen Weg gibt, es besser zu machen: finde ihn." Thomas Alva Edison (1847-1931)

  • Mike144
    Hat die BG Deines Kunden die BGV A3 vielleicht zurückgezogen und wird diese deshalb nicht mehr angewendet? Aber wenn Du in Zukunft nicht nach BGV A3 fragst, sondern nach BetrSichV solltest Du eine andere Antwort bekommen.


    Ich denke nicht dass die BGHM die BGV A3 zurückgezogen hat, oder?

    Für mich ist das genauso unverständlich und unverantwortlich wie für euch. Und ich hab das gerade in den Begehungsbericht und die die Gefährdungsbeurteilung reingeschrieben.

    Repariert werden Arbeitsmittel. Die habem mehrere Elektromeister; also kann man davon ausgehen, dass die wissen was sie tun.

    Ich hab halt noch nie was von dem Sachverhalt gehört, dass das eine Versicherung ausschließt.

    Ich tu mein möglichstes ihn darauf aufmerksam zu machen, und ihn zu beraten. Aber er sieht das halt nicht ein, und verweist auf die Versicherung. Das mit dem Personen schützen hat er noch nicht ganz begriffen; sind ja auch nur Personal; kann man austauschen, wenns kaputt ist. (Das war jetzt ein bisschen böse....) (VORSICHT DIESER BEITRAG ENTHÄLT IRONIE!!!)

    Ich schreibs, wie schon gesagt in die Dokumente rein. Und beim nächsten Mal achtet der Zertifizierer drauf. :D

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    Mike

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  • Wenn das Unternehmen sogut aufgestellt ist was hält den Unternehmer dann davon ab die Prüfungen durchzuführen?

    Versuch mir mal zu folgen..
    Kostet Geld --> schmälert den Gewinn --> ist noch NIE was passiert --> bringt OFFENTSICHTLICH Nix --> ist unnötig --> Geld sparen.

    Hört sich blöd an, ist aber so.

    (HEY, das ist NICHT meine Ansicht... ich versetze mich nur gerade in den Kunden hinein....) Meiner Meinung nach sind BG Vorschriften da, weil sie was bringen, und befolgt werden müssen. Die werden die nicht aus Spaß erlassen haben.

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    Mike

  • Hallo Mike,

    wenn er doch Elektromeister im Betrieb hat , können die diese Prüfungen doch durchführen

    Gruß

    Harald

    "Wenn Du ein Schiff bauen willst, so trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Werkzeuge vorzubereiten,
    Aufgaben zu vergeben und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre die Männer die Sehnsucht nach dem weiten endlosen Meer."

    "Bessser auf neuen Wegen etwas stolpern, als in alten Pfaden auf der Stelle zu treten"

  • Hallo Mike,

    wenn er doch Elektromeister im Betrieb hat , können die diese Prüfungen doch durchführen

    Gruß

    Harald

    Könnte er.... tut er aber nicht. Der Elektromeister bräuchte vier/fünf Tage.... und da kann er produktiver sein. (IRONIE die Richtung Zynismus geht...)

    Ich weiß was du meinst. Er sieht halt den Sinn (Geldwerter Vorteil) nicht, und deshalb macht ers nicht.

    Ich werde ihn aber weiter bearbeiten....

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    Mike

  • ...Stromunfälle verlaufen meistend tödlich...


    Hallo,

    das ist so nicht korrekt. Nur 4,51% (Quelle: wikipedia) der Stromunfälle verlaufen tödlich.
    Korrekt ist: Dieser Anteil ist höher als bei anderen Unfallarten. ;)

    ...Mitarbeiter einem erhöhten Risiko für Leib und Leben...


    Woraus schließt du, dass hier ein erhöhtes Risiko vorliegt? Mike144 hat doch geschrieben:

    ...Man muss dazu sagen, dass der Kunde SEHR gut aufgestellt ist, drei Normen unterliegt und nur neue Maschinen nutzt. Gleichzeitig gibt es eine Regelung, dass erkannte Mängel an elektrischen Geräten sofort gemeldet und das Gerät aus dem Verkehr gezogen wird. Bei Nicht-einhaltung droht die Abmahnung...

    Zum Thema selbst:
    Sachversicherer kommen aus der freien Wirtschaft. Was der Unternehmer aushandelt, ist seine Sache. ABER, wie schon richtig geschrieben wurde, es werden nur Sachen versichert.

    BG-Vorschriften (oder auch BetrSichV §10) sind verbindlich. Die kann ein Unternehmer nicht so einfach "für sich" außer Kraft setzen.
    Speziell zur BGV A3 besteht die Möglichkeit, mit dieser Thematik auf die BG und die staatliche Gewerbeaufsicht zuzugehen. Ich könnte mir eine Lösung in Richtung "permanent überwachte Elektrogeräte" vorstellen.
    Das geht natürlich nur mit Ausnahmegenehmigung in Zusammenarbeit mit der Gewerbeaufsicht.

    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

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  • Hallo Niko,

    ich habe mich vielleicht falsch ausgedrückt aber in der GBU sollt man davon ausgehen, dass Stromunfälle tödlich enden können und auch oft tödlich enden.

    Ist aber auch egal, zumindest für die die es überleben, die BGV und die VDE gilt für alle .

    Gruß

    Harald

    "Wenn Du ein Schiff bauen willst, so trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Werkzeuge vorzubereiten,
    Aufgaben zu vergeben und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre die Männer die Sehnsucht nach dem weiten endlosen Meer."

    "Bessser auf neuen Wegen etwas stolpern, als in alten Pfaden auf der Stelle zu treten"

  • @ all

    mit Sarkasmus:

    Vielleicht sollte man den Bürostuhl des Unternehmers ein wenig elektrifizieren. Personal und Versicherung ist vorhanden. Das wird schon.
    Oder war ein elektrischer Stuhl etwas anderes???


    Kurz: Der Typ hat nicht mehr alle Tassen im Schrank. Hier kann die leidige FaSi mit Vernunft nichts erreichen. Das ist eine Gutsherrenmentalität wie im 18. Jahrhundert. :19::19::19:


    Tschau,
    der Waldmann

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Vielleicht sollte man den Bürostuhl des Unternehmers ein wenig elektrifizieren. Personal und Versicherung ist vorhanden. Das wird schon.

    :3: Lernen durch Schmerz. Motivation durch Entsetzen.... :21:

    NEIN!!! Das war nicht ernst gemeint.... ABer das würde wahrscheinlich helfen.


    Ich mach ihn darauf aufmerksam, nerve, bohre, und das wichtigste... ich dokumentiere. mehr kann ich nicht tun.

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    Mike

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