Moin.
Es geht mir nicht um die BGV A3 Prüfung an und für sich, und die Pflicht die durchzuführen; ich hab ein bisschen was anderes.
Ich war gestern bei nem Kunden, und hab ne Begehung gemacht. Irgendwann kam ich dann zur allseits beliebten Frage und Kontrolle nach der BGV A3 Prüfung. Die lässt der Chef dort bewusst nicht machen. Er hat mit seiner Versicherung einen Vertrag, dass wenn im Unternehmen etwas passiert was durch eine nicht eingehaltene BGV A3 Prüfung ausgelöst worden ist, die Versicherung TROTZDEM bezahlt. Also Brände, Verletzungen etc. Man muss dazu sagen, dass der Kunde SEHR gut aufgestellt ist, drei Normen unterliegt und nur neue Maschinen nutzt. Gleichzeitig gibt es eine Regelung, dass erkannte Mängel an elektrischen Geräten sofort gemeldet und das Gerät aus dem Verkehr gezogen wird. Bei Nicht-einhaltung droht die Abmahnung...
Ich schreib im natürlich in die GB rein, dass die BGV A3 zu machen ist, aber habt ihr schonmal von so einer Regelung/Deal gehört? Würde mich interessieren, wie und ob das möglich ist. (Nur als Info für mich)
Bin gespannt auf eure Meinung.