Überprüfung eines Führerscheins

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  • Blinken und Losfahren geschieht da oftmals innerhalb einer Sekunde.


    Habe ich an meinem Wohnort so noch nicht erlebt. Zumindest von Bussen.
    Aber oftmals auf der Autobahn oder auch im Stadtverkehr. Im Stadtverkehr bei 50 kmh kann man meist grad noch so reagieren. Aber da vergess ich auch schon mal meine gute Kinderstube und fluche was das Zeug hält.

    Auf der Autobahn ist das schon kriminell. Wenn einem direkt vor die Haube einer reinschert der entweder gar keinen Blinker setzt oder wie in der oben zitierten Sekunde und man eine Vollbremsung hinlegen muss weil so schnell kann der dann auch nicht beschleunigen, dann möchte ich den am liebsten anhalten, aus dem Wagen holen und eine ordentlich reinhauen. (naja, im ersten Moment)
    Aber somanches mal habe ich mir das Kennzeichen gemerkt und mit dem Gedanken gespielt den wegen Nötigung anzuzeigen.

    Ich kenne dieses Raudihafte Benehmen von deutschen Straßen, so eigentlich nicht. In Frankreich wo ich lange gelebt habe gibt es seit eh und je die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 130 kmh auf der Autobahn. Natürlich hält man sich da nicht hundertprozent daran, mal 5 - 10 kmh schneller ist auch nicht als wirklich dramatisch anzusehen. Aber Raser fallen hier sofort auf. Da sie nur vereinzelt auftreten.
    Es ist dort ein absolut entspanntes Fahren. Es gibt nur wenige Stellen an denen sich die Geschwindigkeitsvorgabe ändert. Bei Baustellen oder Straßenschäden mal auf 90, und in der Nähe von Großen Ortschaften mit vielen auf und Abfahrten dann mal 110.
    Nicht wie hier, wo du eine freigegebene Strecke hast und dann auf einer Strecke von 3 kilometer plötzlich nur 100 fahren darfst. Diejenigen die sich auskennen bremsen doch hier nicht ab wenn sie nicht müssen (hindernis durch andere Verkehrsteilnehmer) wenn sie mit 200 Sachen angebrettert kommen. Ich selbst habe erlebt dass man auch wenn man verlangsamt ohne voll in die Bremsen zu treten man nicht so leicht von 150 auf 100 kommt auf einer so kurzen Strecke.

    Diese sehr unterschiedlichen Begrenzungen, führen zu den größten Gefährdungen auf unsern Autobahnen. Dann kommt noch die Kapazität der Autos hinzu. Mit meinem Cosa kann ich problemlos mit 180 Sachen langbrettern. Ich begnüge mich aber meist mit 150, wo ich darf. Klar bin ich ein Hindernis wenn ich eine Reihe LKWs überhole die da mit 100 lang "schleichen" für die jenigen die mit 200 und mehr da lang kommen. Aber, der kann mir noch so nah auffahren, ich lass mich da auch nicht beirren, denn er kann nicht von mir Verlangen nur weil ich keine 200 Sachen hinbekomme mit 100 hinter den LKWs zu bleiben damit er freie Bahn hat.

    Würden wir wie in Frankreich keine "freien" strecken haben, sondern nur 130, dann wäre das Verhältnis gerecht. Wer dann seine PS austesten möchte kann das ja auf dafür vorgesehenen Rennstrecken machen. :D

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  • Servus,

    Zugegebenermassen, man könnte die Diskussion hier ja eigentlich in ihrem detaillierten Sande verlaufen lassen. Jedoch es regt sich in mir ein Widerstand: Dieses Gutmenschentum ("Menschenschützer")...

    Wir schützen hier tatsächlich niemanden, aber wir beraten - und das ist extrem nötig - die Arbeitgeber. Deren Verantwortung (für den AN- oder Menschenschutz) jeweils hervorzuangeln ist unsere Pflicht!

    Natürlich kann sich Keine(r) von uns einer gewissen Vorbildsfunktion entziehen...

    Trotzdem halte ich eher für sinnvoll darüber zu diskutieren inwieweit der Staat allfällige Regelungen in den Privatsektor verlegt oder allgemeinverständlich gestaltet, als über geschwindigkeits-übertretende SIFAs, rasende ADACler, dosentrinkende Müllwerker, oder rauchende Feuerwehrleute zu reflektieren. :rolleyes:

    Also, quo vadis SIFA?

    Gruss, Chrimu

    Das Weltall ist groß.., besonders oben!" ( Wilhelm Busch, 1832-1908 )

  • Hallo Zusammen,
    ich eröffne das Thema noch einmal, weil ich gerade für mein Unternehmen eine Regelung zur Führerscheinüberprüfung erarbeite.
    Die Kontrolle bei den Poolfahrzeuge führen wir bisher auch schon regelmäßig durch. Da sehe ich auch keinen Handlungsbedarf.
    Die personengebundenen Dienstfahrzeuge stellen für uns zurzeit einen Diskussionspunkt dar. Die Führerscheine der Beschäftigten können wir prüfen. Die Fahrzeuge dürfen privat auch von Angehörigen der Beschäftigten genutzt werden. In welchem Umfang kann / muss ich auch hier die Führerscheine prüfen. Wenn ich in die StVO schaue, bin ich als Halter dabei, wenn das Fahrzeug ohne gültige Fahrerlaubnis genutzt wird. Der Vorgesetzte sträubt sich, sich den Führerschein "vom Opa" zeigen zulassen.
    Eine Überlegung ist, den Beschäftigten diese Pflicht des Halters zu übertragen.
    Hab ihr Tipps bzw. Erfahrungen, wie dass bei euch geregelt ist?
    Ich danke Euch schon mal.
    Viele Grüße Grisu_1995

    VG
    Grisu_1995


    Wenn nicht geschehen wird, was ich will, so wird geschehen, was besser ist.
    Martin Luther
    (1483 - 1546), deutscher Theologe und Reformator

  • Moin,

    wir haben bei uns "Teamfahrzeuge", die innerhalb eines Teams von einem größeren Personenkreis genutzt werden. Damit jetzt nicht jeder, der ein solches fahrzeug nutzt, zu uns kommen muss, um den Führerschein vorzuzeigen, haben wir diese Aufgabe den Teamleitern übertragen. In festgelegten periodischen Abständen erhalten wir dann von den Teamleitern eine Liste mit den überprüften Führerscheinen. Das würde ich bei Euch analog handhaben, sprich der dienstliche Nutzer ist dafür verantwortlich, dass die Privatnutzer regelmäßig den Führerschein vorzeigen. Er bestätigt Euch das und aus die Maus.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Hallo,


    Wenn ich in die StVO schaue, bin ich als Halter dabei, wenn das Fahrzeug ohne gültige Fahrerlaubnis genutzt wird. Der Vorgesetzte sträubt sich, sich den Führerschein "vom Opa" zeigen zulassen.
    .......


    Womit er durchaus richtig liegt. Die Angehörigen stehen schließlich in keinerlei Rechtsverhältniss zu euch.

    Eine Überlegung ist, den Beschäftigten diese Pflicht des Halters zu übertragen.
    .......

    Das könnt ihr in der Tat nur durch eine sinnvolle Regelungen im Nutzungsüberlassungsvertrag abhandeln.
    Z.B. durch einen Passus wie diesen: "...An Familienangehörige (Ehepartner, volljährige Kinder) einschließlich Lebensgefährten die im Haushalt des Mitarbeiters leben, darf der Mitarbeiter das Auto zur Nutzung überlassen. Der Mitarbeiter/in hat sich durch Vorlage des original Führerschein davon zu überzeugen das die Dritte Person (volljährig ist / mindestalter ? ) über eine gültige Fahrerlaubnis verfügt."

    Damit ist die Verantwortlichkeit zur Voraussetzung einer Überlassung an Dritte eindeutiger festgelegt.

    Grüße
    awen

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

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  • Danke für die Anregungen. Ich lag mit meinen Einschätzungen gar nicht so weit entfernt.
    Ich wünsche Euch schon mal ein schönes Wochenende.
    Gruß Grisu_1995

    VG
    Grisu_1995


    Wenn nicht geschehen wird, was ich will, so wird geschehen, was besser ist.
    Martin Luther
    (1483 - 1546), deutscher Theologe und Reformator

  • Zitat

    Das könnt ihr in der Tat nur durch eine sinnvolle Regelungen im Nutzungsüberlassungsvertrag abhandeln.
    Z.B. durch einen Passus wie diesen: "...An Familienangehörige (Ehepartner, volljährige Kinder) einschließlich Lebensgefährten die im Haushalt des Mitarbeiters leben, darf der Mitarbeiter das Auto zur Nutzung überlassen. Der Mitarbeiter/in hat sich durch Vorlage des original Führerschein davon zu überzeugen das die Dritte Person (volljährig ist / mindestalter ? ) über eine gültige Fahrerlaubnis verfügt."


    Das lässt sich noch weiter fassen (und so kenne ich es auch nur): Der Mitarbeiter bekommt mit der Überlassung des Fahrzeugs per Vertrag die Halterpflichten übertragen. Das betrifft dann nicht nur die Nutzung durch einen Dritten und die Kontrolle dessen Fahrerlaubnis, sondern auch die regelmäßige Kontrolle des technischen Zustands des Fahrzeugs. Das ist etwa bei den Reifen, den Beleuchtungseinrichtungen oder der vorgeschriebenen Winterausrüstung relevant.


    Gruß Michael

    SiFaFa weil ich zwei BG-spezifische Blöcke erfolgreich absolviert habe.