Moin zusammen,
ich brauche wieder mal Euren Expertenrat.
Folgende Situation: Einer unserer Geschäftsführer kam kürzlich auf die glorreiche Idee, dass man, um eine Baustelle mit Dieseltreibstoff zu versorgen, ja im Kofferraum eines Firmen-PKW einen 200 l - Behälter voll mit Diesel mit auf eine Baustelle transportieren könne.
Rein instinktiv haben sich mir erst mal die Nackenhaare gesträubt als ich das zum ersten Mal gehört hatte. Dann hab ich Tante Gurgel bemüht, um meinem Geschäftsführer mit gesetzlichen Vorschriften auf den Leib zu rücken, die ein solches Ansinnen im Keim ersticken. Ich hab auch einiges gefunden (Kleinmengenregelung, ADR- und GGVSE-Bestimmungen) - nur werd ich daraus nicht richtig schlau. (Das Brett vorm Kopf ist offenbar zu dick :wacko: )
Könnt Ihr hier Licht ins Dunkel bringen?
Gruß aus dem Norden
nj 1964