Dieseltransport im PKW

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  • Moin zusammen,

    ich brauche wieder mal Euren Expertenrat.

    Folgende Situation: Einer unserer Geschäftsführer kam kürzlich auf die glorreiche Idee, dass man, um eine Baustelle mit Dieseltreibstoff zu versorgen, ja im Kofferraum eines Firmen-PKW einen 200 l - Behälter voll mit Diesel mit auf eine Baustelle transportieren könne.

    Rein instinktiv haben sich mir erst mal die Nackenhaare gesträubt als ich das zum ersten Mal gehört hatte. Dann hab ich Tante Gurgel bemüht, um meinem Geschäftsführer mit gesetzlichen Vorschriften auf den Leib zu rücken, die ein solches Ansinnen im Keim ersticken. Ich hab auch einiges gefunden (Kleinmengenregelung, ADR- und GGVSE-Bestimmungen) - nur werd ich daraus nicht richtig schlau. ?( ?( (Das Brett vorm Kopf ist offenbar zu dick :wacko: )

    Könnt Ihr hier Licht ins Dunkel bringen?

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

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  • Danke Michael für die schnelle Antwort.

    Was leider auch aus dieser Broschüre nicht hervorgeht, ist eine Beschreibung des Fahrzeugs, mit dem ich den Diesel gemäß Kleinmengenregelung transportieren darf. Bei (Klein-)LKW mit Ladefläche hätte ich auch kein Problem.

    Ich kann mir nur nicht vorstellen, dass ich 200 l Diesel in den Kofferraum eines (beispielsweise) VW Passat Kombi packen darf, denn genau das ist die Superidee unseres Geschäftsführers, um dann damit quer durch die Republik zu gondeln.

    Hat da jemand noch einen Tipp für mich?

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

  • Hallo,

    zu dem Transport kann ich leider nichts beitragen. Aber mir fehlt hier die Vorstellungskraft: Einen 220 l- Behälter in einen PKW reinzubekommen, okay das geht irgendwie. Den an der Tankstelle vollballern auch. Aber auf der Baustelle den Diesel da wieder rauszubekommen? Bei dem Gewicht keine Chance! Also rauspumpen- vom Behälter in eine Maschine? Wie lang müsste dann der Schlauch sein. Und mit welcher Pumpe? Kraftbetrieben oder händisch oder per Fall? Was ist mit einem Potenzialausgleich? Braucht man den oder nicht? Fragen über Fragen... ?(

    Gruß

    Rene

    Alle sagten immer das geht nicht, dann kam jemand der das nicht wußte und hat es einfach gemacht!

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  • Der ADAC bezieht sich in der Empfehlung auf die übliche Reservemenge, die aus Gründen der Sicherheit 20 l nicht überschreiten sollte.
    Wenn man gesetzlich gegen die Mitführung von 200 l erstmal nichts sagen kann, dann frage ich aber doch mal nach der Ladungssicherung !
    Könnt ihr in einem normalen PKW ein Fass so sichern, dass der Fahrer bei einem Crash nicht von Fass und Rückbank erschlagen wird ?
    Oder was macht das Fahrzeug, wenn bei halb vollem Fass ein Ausweichmanöver ansteht ??? Schwippschwapp, da sind die "Kotlügelverbreiterungen" evtl. dann noch das kleinere Problem...

    Und nicht vergessen : verantwortlich in Sinne des Verkehrsrechts ist der Fahrer ; kein Polizist und kein Verkehrsrichter hört sich hinterher an, dass der Chef das so gewollt hat.

    Wenn man hier mit vernünftigen Argumenten nicht weiterkommt (das soll's bei Chefs ja ab und an geben), dann hol Dir Rat von einem Unfallgutachter. Vielleicht vom Kfz-Versicherer der Firma, die kassieren ja auch die Prämien.


    Grüsse vom Thomas

    Neueste Studien der EU kommen zu eindeutigem Ergebnis: "Man steckt halt nicht drin...!"

  • Moin,
    (endlich wieder online, die Telekom hat die Leitung reparieren können)

    Einer unserer Geschäftsführer kam kürzlich auf die glorreiche Idee, dass man, um eine Baustelle mit Dieseltreibstoff zu versorgen, ja im Kofferraum eines Firmen-PKW einen 200 l - Behälter voll mit Diesel mit auf eine Baustelle transportieren könne.

    Von der gefahrgutrechtlichen Seite her zunächst einmal sicherlich kein Problem ...
    Die 200 Liter Diesel können zwar nicht im Rahmen der Freistellung nach ADR 1.1.3.1. c) (= Freistellung für Transporte von Unternehmen im Rahmen ihrer Haupttätigkeit) transportiert werden, da es sich hierbei um eine interne (bzw. externe) Versorgung handelt, aber ein Transport im Rahmen von ADR 1.1.3.6 (= Freistellung im Zusammenhang mit Mengen je Beförderungseinheit = "1000-Punkte-Regel) sollte problemlos möglich sein.
    Dabei sind allerdings unter anderem die Punkte Ladungssicherung (ADR 7.5.7.1), Kennzeichnung des Versandstücks (ADR 5.2), mitzuführende Ausstattung (ADR 8.1.4.2), Schulung der Fahrzeugbesatzung (ADR 8.2.3), Verhalten beim Transport (ADR 8.3) zu beachten. Auf Beförderungspapiere kann ggf. verzichtet werden, wenn die Vorgaben der Ausnahme 18 GGAV eingehalten werden.

    ABER:
    Es muss die Frage gestellt werden, ob das vorgesehene Fahrzeug für die Beförderung der Ladung geeignet ist (StVZO §§ 30, 31).
    Ist dies nicht der Fall, darf nicht transportiert werden.
    Ich hätte jedenfalls erhebliche Bedenken, einen derartigen Behälter in einem PKW zu transportieren, der nur über zwei Zurrpunkte nicht definerter Belastbarkeit verfügt (Einhaltung der Norm kann sein, muss aber nicht sein.)

    Und nicht vergessen : verantwortlich in Sinne des Verkehrsrechts ist der Fahrer; kein Polizist und kein Verkehrsrichter hört sich hinterher an, dass der Chef das so gewollt hat.

    Irrtum, Tobi, alle Beteiligten sind im Rahmen ihrer Verantwortung mit im Boot, bei normalen Transporten genauso wie bei Gefahrguttransporten - nur das bei letzterem die Geldbußen deutlich höher sind. Beispiel für eine ungesicherte Gasflasche: Fahrer 250€, der Chef (als Absender, Beförderer und Verlader) 1800 € ... im Gefahrgutrecht werden die einzelnen Verstöße aufsummiert!

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

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  • für Eure Antworten.

    Moin zusammen,

    erstaunlich, aber es scheint möglich 200 l Diesel in einem PKW zu transportieren - wenn man nur die rechtliche Seite des Gefahrguttransportes betrachtet.

    Allerdings geht es da ja auch noch um die Gesundheit des Fahrers, der nicht den möglicherweise entstehenden Dieseldämpfen ausgesetzt werden darf. Also muss man einen konventionellen PKW so umbauen, dass der Kofferraum zwangsbelüftet ist und außerdem vom übrigen Innenraum luftdicht getrennt ist - oder einen neuen entsprechend kaufen.

    Mal sehen, ob dieser Aufwand abschreckende Wirkung hat. ;)

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

  • ...Allerdings geht es da ja auch noch um die Gesundheit des Fahrers, der nicht den möglicherweise entstehenden Dieseldämpfen ausgesetzt werden darf. Also muss man einen konventionellen PKW so umbauen, dass der Kofferraum zwangsbelüftet ist und außerdem vom übrigen Innenraum luftdicht getrennt ist - oder einen neuen entsprechend kaufen.

    Mal sehen, ob dieser Aufwand abschreckende Wirkung hat. ;)
    ...


    Schon mal einen Blick unter die Rücksitzbank des Fahrzeuges geworfen?
    Deine Forderung ist meiner Meinung nach nicht haltbar. Das Fass ist dicht verschlossen zu transportieren und natürlich außen frei von Anhaftungen. Woher sollen dann die Dieseldämpfe im Fahrzeuginnenraum kommen?
    Zwangsbelüftungen der Fahrgastzelle ist üblicherweise nur bei Gastransport relevant.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • ...wenn man Dinge als bekannt voraussetzt, die Ihr hier im Forum nicht wissen könnt.

    Ich hatte völlig vergessen zu erwähnen, dass neben dem Tank auch noch 20 m Tankschlauch mitgeführt werden sollen. Der Schlauch lässt sich sicherlich nach dem Tankvorgang nicht vollständig entleeren. Das würde ohne Trennung in dem Wagen ständig nach Diesel riechen - das kann man keinem zumuten und gesund ist das auch nicht.

    Bitte entschuldigt meine unpräzisen Angeben.

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

  • Dann muss man für den Schlauch noch ein geeignetes Transportbehältnis mitführen. Ein Spannringdeckelfass könnte hier geeignet sein.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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