Leider ist das Thema ("MA darf Sicherheitsschuhe nicht tragen") als abgeschlossen gekennzeichnet, deswegen neu:
Problem ist, dass ein schwerbehinderter MA (Hausmeisterbereich) Probleme mit den S2-schuhen hat. Unsere Lösung war nun folgende:
Für Tätigkeiten, nach denen lt. Gefährdungsbeurteilung S2-Sicherheitsschuhe notwendig sind (Heben, Tragen von Lasten etc.), hat er selbige zu tragen.
Für Tätigkeiten, nach denen keine S2-Sicherheitsschuhe notwendig sind (z.B. Kontrolltätigkeiten), kann er seine normalen Arbeitsschuhe tragen.
Er wird dementsprechend unterwiesen.
Meine Frage: Kann man so verfahren? Eine generelle Freistellung von PSA aus gesundheitlichen Gründen (wenn sie lt. Gefährdungsbeurteilung notwendig sind) ist m.E. nicht möglich.
Gruß
ralph