Hallo zusammen,
hab mal ne Frage wie Ihr das handhabt.
Und zwar: Lichtschranken müssen ja soweit sie eine Schutzfunktion erfüllen vor Arbeitsbeginn mittels Prüfstab geprüft werden? Gilt das für alle Lichtschranken oder ist das Maschinenspezifisch (z.B. Pressen)
Dann muss man Prüfungen laut der BetrSichV ja dokumentieren und in der zugehörigen TRBS steht drin die Doku ist bis zur nächsten Prüfung aufzubewahren. Wie wird das bei euch gemacht werden diese Funktionsprüfungen dokumentiert?
Ich meine als Mitarbeiter muss man ja sowieso alle Arbeitsmittel vor Arbeitsbeginn "sichtprüfen" und ich kenne keinen der mal überspitzt dargestellt die Sichtprüfung des Hammers dokumentiert.
Grüße B