Lichtschranken Prüfung vor Arbeitsbeginn

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  • Hallo zusammen,

    hab mal ne Frage wie Ihr das handhabt.

    Und zwar: Lichtschranken müssen ja soweit sie eine Schutzfunktion erfüllen vor Arbeitsbeginn mittels Prüfstab geprüft werden? Gilt das für alle Lichtschranken oder ist das Maschinenspezifisch (z.B. Pressen)

    Dann muss man Prüfungen laut der BetrSichV ja dokumentieren und in der zugehörigen TRBS steht drin die Doku ist bis zur nächsten Prüfung aufzubewahren. Wie wird das bei euch gemacht werden diese Funktionsprüfungen dokumentiert?

    Ich meine als Mitarbeiter muss man ja sowieso alle Arbeitsmittel vor Arbeitsbeginn "sichtprüfen" und ich kenne keinen der mal überspitzt dargestellt die Sichtprüfung des Hammers dokumentiert.

    Grüße B

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  • Hi,

    die Antwort ist hier, wie inzwischen fast immer: was sagt Eure Gefährdungsbeurteilung dazu.
    Üblicherweise muss nach Betriebssicherheitsverordnung die tägl. Prüfung vor Arbeitsaufnahme nicht dokumentiert werden (ausser eure zuständige Behörde hat etwas anderes angeordnet).
    Dokumentiert werden muss die regelmässige Prüfung durch die Befähigte Person - und die werdet ihr ja sicherlich nicht täglich durchführen, oder? Das Ergebnis dieser Prüfung ist, wie du ja schon gesagt hast, zumindest bis zur nöächsten Prüfung aufzubewahren.

    in diesem Sinne

    Gruß
    Thorsten

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    Es genügt nicht, unseren Kindern einen besseren Planeten hinterlassen zu wollen.
    Wir müssen auch unserem Planeten bessere Kinder hinterlassen!

  • Moinsen !

    Ich würde in diesem Fall, allein schon zur Sicherstellung der arbeitstäglichen Prüfung, eine einfache Liste verwenden.
    Prüfen, abhaken und unterschreiben. Etwa wie bei einem Putzplan.
    Auch wenn die Doku kein Muss ist, so ist die Wahrscheinlichkeit, dass tatsächlich geprüft wird grösser, wenn der MA auch unterschreiben muss. Das ist so meine Erfahrung.

    Sonnige Grüsse vom Thomas

    Neueste Studien der EU kommen zu eindeutigem Ergebnis: "Man steckt halt nicht drin...!"

  • Moinsen !

    Ich würde in diesem Fall, allein schon zur Sicherstellung der arbeitstäglichen Prüfung, eine einfache Liste verwenden.
    Prüfen, abhaken und unterschreiben. Etwa wie bei einem Putzplan.
    Auch wenn die Doku kein Muss ist, so ist die Wahrscheinlichkeit, dass tatsächlich geprüft wird grösser, wenn der MA auch unterschreiben muss. Das ist so meine Erfahrung.

    Sonnige Grüsse vom Thomas


    dito.
    kurze Liste ,Objekt,Datum ,Test,Bemerkungen,Prüfer und gut ist !
    Dann wird auch geprüft ,ansonst.....naja!!!!!


    lg vom sifa-1962

    Wer will , dass ihm andere sagen , was sie wissen ,der muss ihnen sagen , was er selbst weiß!

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  • ...kurze Liste ,Objekt,Datum ,Test,Bemerkungen,Prüfer und gut ist !
    Dann wird auch geprüft ,ansonst.....naja!!!!!


    Das kann funktionieren, muss aber nicht. Wenn ich mir in unseren Labors so die Augenduschen ansehe, die nach Prüfliste wöchentlich betätigt werden müssen. Alles schön im Plan abgezeichnet, aber die Augenduschen sind derartig verstaubt, dass ich mir nicht vorstellen kann, dass sich so viel Staub in einer Woche darauf ansammelt.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.


  • Das kann funktionieren, muss aber nicht. Wenn ich mir in unseren Labors so die Augenduschen ansehe, die nach Prüfliste wöchentlich betätigt werden müssen. Alles schön im Plan abgezeichnet, aber die Augenduschen sind derartig verstaubt, dass ich mir nicht vorstellen kann, dass sich so viel Staub in einer Woche darauf ansammelt.


    Das stimmt schon !
    Wenn es aber Folgen für den Arbeitnehmer hat ,das er nicht prüft !!!!!!!!wird geprüft!!!!

    wenn nicht so :47: dann so :21:
    lg vom sifa-1962

    Wer will , dass ihm andere sagen , was sie wissen ,der muss ihnen sagen , was er selbst weiß!

  • Das kann funktionieren, muss aber nicht. Wenn ich mir in unseren Labors so die Augenduschen ansehe, die nach Prüfliste wöchentlich betätigt werden müssen. Alles schön im Plan abgezeichnet, aber die Augenduschen sind derartig verstaubt, dass ich mir nicht vorstellen kann, dass sich so viel Staub in einer Woche darauf ansammelt.

    Wer kontrolliert denn da ?? :2::5:

    Für mich gehört das in die Aufgaben und Arbeitsplatzbeschreibung mit aufgenommen z.Bsp. "Vor Arbeitsbeginn ist eine Sicht-und Funktionskontrolle der sicherheitsrelevanten Teile durchzuführen" und das entsprechend dokumentiert.

    Gruß Tanzderhexen

    Gruß tanzderhexen

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • Für mich gehört das in die Aufgaben und Arbeitsplatzbeschreibung mit aufgenommen z.Bsp. "Vor Arbeitsbeginn ist eine Sicht-und Funktionskontrolle der sicherheitsrelevanten Teile durchzuführen" und das entsprechend dokumentiert.

    Gruß Tanzderhexen

    Hallo,

    so sehe ich das auch, wenn ich doch in der Unterweisung der Mitarbeiter explizit sage dass sicherheitsrelevante Teile arbeitstäglich geprüft werden müssen und das auch noch in den Betriebsanweisungen der jeweiligen Maschinen drin steht dann muss ich doch wirklich keine Liste mehr aufhängen auf der das ganze Dokumentiert wird.

    Gruß B

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  • Uff, ?(?(?(

    das machen wir überhaupt nicht.

    Ein Maschinenstart geht nur mit einer Reset-Funktion der Sicherheitsschranken. Dabei haben die Biester eine Prüfroutine, die durchlaufen wird.

    Im laufenden Betrieb arbeiten Sicherheitslichtschranken an unseren Maschinen im Muting-Betrieb und sind selbstüberwachend. Wenn sie irgendetwas zu meckern haben, steht die Maschine, eine "Überbrückung" ist auch (fast) nicht möglich. Hier bräuchte man schon Programmierkenntnisse und sehr gute Detailkenntnisse.


    Der Waldmann

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Wer kontrolliert denn da ?? :2::5:


    Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser, wenn es schon der direkte Vorgesetzte dauernd übersieht. :cursing:


    Für mich gehört das in die Aufgaben und Arbeitsplatzbeschreibung mit aufgenommen z.Bsp. "Vor Arbeitsbeginn ist eine Sicht-und Funktionskontrolle der sicherheitsrelevanten Teile durchzuführen" und das entsprechend dokumentiert.


    Es soll Arbeitgeber geben, die scheuen Arbeitsplatz- bzw. Stellenbeschreibungen wie der Teufel das Weihwasser.

    Interessant wird es auch, wenn eine solche Anlage von mehreren Bedienern benutzt wird. Ohne klare Regelung wer denn nun die tägliche Prüfung zu übernehmen hat und was geschieht, wenn derjenige mal nicht da ist, ergeben sich schnell Probleme. Daher wird dies oft so geregelt, dass der erste an der Anlage diese Prüfung durchzuführen hat. Gut wenn das dann dokumentiert wird, sonst kommen im Schadensfalle entsprechende Fragen und möglicherweise peinliche Antworten wie: das haben wir immer schon so gemacht; das hat mir niemand gesagt; ich dachte der xy macht das; usw.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.


  • Hallo,

    einer meiner alt eingesessenen SiFa - Kollegen weigert sich, diese tägliche Prüfung der Lichtschranke durchführen zu lassen, geschweige zu dokumentieren. Er hat in seinem Werk die wöchentliche Prüfung eingeführt ohne Dokumentation. Wir haben schon richtige Diskussionen zu dem Thema gehabt.
    Mich würde in dem Zusammenhang interessieren, welche rechtlichen Grundlagen kann ich ihm mal unter die Nase halten. Anders gefragt, wo steht das?

    Gruß
    Schnecke004

    :282::256:

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    Heute erleben wir die schönen Erinnerungen von morgen

  • Hoi!

    Das nachfolgend verlinkte Merkblatt der BG ETEM sollte diese "Grauzone" eigentlich komplett ausleuchten.
    Darin ist auch unmissverständlich erwähnt, dass die Prüfungen dokumentiert werden müssen - auch reine Sichtprüfungen.
    Formal sind die Prüfungen bis zur nächsten Prüfung aufzubewahren, was bei täglichen Prüfungen PillePalle ist.
    Sinnvoll ist es sicherlich die Prüfdoku bei täglicher Sichtprüfung aufzubewahren, bis das dem Merkblatt zugehörige Doku-Formular voll ist.

    http://dp.bgetem.de/pages/service/download/medien/324.pdf

    Viele Grüße
    Andreas

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  • Also da die Meinungen und Vorgehensweisen nun doch sehr auseinander gehen werde ich mich nochmal informieren.

    Bin am Mittwoch auf nem Arbeitskreis, da ist jemand von der BG der zum Thema Prüfungen referiert. Den werde ich mal Fragen. Egebnis gibts dann am Donnerstag

    Gruß B

  • Hi,

    ich beschäftige mich gerade etwas intensiver mit Prüfungen nach Betriebssicherheitsverordnung und bin zwangsweise über die TRBS 1201 gestolpert.
    Im Punkt 4.2 geht es dabei um Aufzeichnungen / Dokumentation der Prüfung.
    Da heisst es ganz klar, dass für die (Sicht)-Prüfung durch unterwiesene Personen keine Aufzeichnungspflicht besteht.

    Für die Prüfung durch befähigte Person kann die Dokumentation auch in Form einer Prüfplakette oder auch elektronisch erfolgen.

    in diesem Sinne

    Gruß
    Thorsten

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  • Hallo alle zusammen kann mich Thorsten S. nur anschließen! Wir sind da Thema mit der BG durchgegangen und die waren/sind auch der Meinung das diese prüfungen nicht dokumentiert werden müssen. Wenn Misstände im Unternehmen vorhanden sind und man dagegen sinnvoll vorgehen will macht eine Doku sinn aber nur um die MA's zu sensibilisieren.

    Gruß B