Brandschutz (Katastrophenschutz-)Küche

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  • Moin zusammen,

    Ich würde mal gerne hören, was ihr zu folgender Situation denkt:
    ehemalige Garage umgebaut zum Küchenraum, Größe ca. 28 m².
    In dem Raum drei Kochmodule dieser Art, eine Gastherme, ein 4-flammiger Gasherd, Tische, Schränke.
    Betrieb der Geräte mit Propan in Festinstallation, Flaschen außerhalb, zentrale Absperrung.
    Keine Lagerung von Lebensmitteln / Kartons im Raum.
    Keine regelmäßige Nutzung der Anlage, im Schnitt 1 - 2 x monatlich. Der Raum ist beheizt.
    Bilder hab ich leider keine.

    Die Frage: Was ist an Löschgeräten (Löschleistung) für diesen Raum sinnvoll bzw. erforderlich?

    Hintergrund der Frage:
    Es gibt erhebliche Meinungsdifferenzen zwischen den unterschiedlichen Institutionen

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

    2 Mal editiert, zuletzt von Safety-Officer (8. März 2012 um 07:45) aus folgendem Grund: Diskussion ergebnisorientiert abgeschlossen. Danke nochmal an Alle!

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  • Moin,

    laut meinen Unterlagen: Bereich "Verwaltung/Dienstleistungen" sind Küchen unter "mittlere Brandgefährdung" aufgeführt, demnach 12 LE bei Räumen bis 50m². Ich würde einen ABC Pulverlöscher nehmen mit 10-12LE und zusätzlich einen Fettbrandlöscher. Wenn das jemandem nicht paßt, muss er Dir ja sagen können warum.

    VG

    Thomas

  • Hallo zusammen,

    eigentlich ist doch alles klar in der BGR 133 geregelt. Und das ganz ohne Gefährdungsbeurteilung. Ich gehe mal davon aus, dass die Ausführungen von Thomas so in Ordnung sind. Offensichtlich haben die Beteiligten nur Meinungen, aber sonst von wenig eine Ahnung.

    Wie sieht es aber mit der Zu-und Abluftführung in dem Raum aus? Bei insgesamt 5 Propangas-betriebenen Geräten sollte man sich darüber schon einige Gedanken machen.

    Gruß

    Andreas

    "Der Klügere gibt nach! Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit."

    (Marie von Ebner-Eschenbach)

  • Wenn das jemandem nicht paßt, muss er Dir ja sagen können warum.

    Offensichtlich haben die Beteiligten nur Meinungen, aber sonst von wenig eine Ahnung.

    Der Streit geht um die alten, ungeklärten Fragen:
    Sind die Gefährdungen und die daraus resultierenden Schutzmaßnahmen im Ehrenamt mit denen in gewerblichen Tätigkeitsfeldern gleich zu setzen?
    Und, darf man im Arbeitsschutz die "Gesunder-Menschenverstand-Verordnung" (Hier im Forum als BGV/GUV-V A0 bekannt) anwenden und von den strikten, auf gewerbliche Tätigkeiten zugeschnittenen Regeln abweichen?

    Ein P6 (34A, 233B, C = 10LE) und ein F2 (5A , 40 F = 1LE) sind ja schließlich keine 12 LE (43A, 183B).
    (nicht meine persönliche Meinung)

    Wie sieht es aber mit der Zu-und Abluftführung in dem Raum aus? Bei insgesamt 5 Propangas-betriebenen Geräten sollte man sich darüber schon einige Gedanken machen.

    Keine Sorge, :)
    Die Installationen wurden von einem Fachbetrieb gemacht und abgenommen.

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

  • Die Pflichten aus Grundgesetz, Arbeitsschutzgesetz, Arbeitssicherheitsgesetz, Unfallverhütungsvorschriften uvm. gelten auch für das Ehrenamt. Dass es hier in der praktischen Umsetzung vielerorts noch großen Handlungsbedarf gibt ist ein anderes Thema ;) Aber bezüglich der Gefährdungen und der daraus resultierenden Schutzmaßnahmen sollte es keinen Diskussionsbedarf und keine Unterschiede geben (oder ist z.B. ein Sturz aus 5 Meter Höhe wegen fehlender Absturzsicherung im Ehrenamt weniger schädlich als in der Arbeit...)

    Die BGR 133 ist eine Richtlinie. Begründete Abweichungen von der nach BGR 133 geforderten Anzahl an Löschmitteleinheiten sind möglich. Mitdenken bei der Umsetzung der Brandschutzmaßnahmen ist also nicht verboten, sondern ausdrücklich erwünscht :thumbup:

    Im vorliegenden Fall finde ich die Lösung mit P6 und F2 vollkommen ausreichend auch wenn die geforderte Anzahl an Löschmitteleinheiten nicht ganz erreicht wird. Ich hätte sogar "nur" einen S6 (9 LE) plus einen F2 (1 LE) empfohlen, weil ich kein Fan von Pulverlöschern in Küchen bin (wenn ein Pulverlöscher in der Küche abgefeuert wurde kann man i.d.R. die Küche komplett neu einrichten).

    schöne Grüße

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    • Offizieller Beitrag

    ... ich kann MrHeld hier nur unterstützen und sehe das genauso.

    Die kolateralschäden nach einem pulverlöschereinsatz sind zwar wirklich nicht zu unterschätzen, aber da hier mit gasgeräten gearbeitet wird und nicht mit elektrogeräten, finde ich das schon o.k.


    peter

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner-von-Siemens zugeschrieben)

  • ... bezüglich der Gefährdungen und der daraus resultierenden Schutzmaßnahmen sollte es keinen Diskussionsbedarf und keine Unterschiede geben

    Tja ... wenn das so manch Anderer auch so sehen würde ... aber langsam, ganz langsam werden die Leute wach ... 8)

    Im vorliegenden Fall finde ich die Lösung mit P6 und F2 vollkommen ausreichend auch wenn die geforderte Anzahl an Löschmitteleinheiten nicht ganz erreicht wird. Ich hätte sogar "nur" einen S6 (9 LE) plus einen F2 (1 LE) empfohlen, ...

    ACK.
    Aus organisatorischen Gründen halte ich aber die Kombination P6/F2 bzw. F3 für etwas sinnvoller.

    Die kolateralschäden nach einem pulverlöschereinsatz sind zwar wirklich nicht zu unterschätzen, aber da hier mit gasgeräten gearbeitet wird und nicht mit elektrogeräten, finde ich das schon o.k.

    Die Kochgeräte lassen sich notfalls auch mit einem Hochdruckreiniger saubermachen ...

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

  • Hallo Safety-Officer,

    ich halte die Feuerlöscherbestückung in der Küche auch für ausreichend. Die fehlende LE macht im Ernstfall den Kohl auch nicht mehr fett. Außerdem gehe ich davon aus, dass diese Küche nicht allein auf freiem Feld steht, sondern einer Unterkunft angegliedert ist. Und in dieser werden vermutlich weitere Feuerlöscher griffbereit sein.


    Der Streit geht um die alten, ungeklärten Fragen:

    Sind die Gefährdungen und die daraus resultierenden Schutzmaßnahmen im Ehrenamt mit denen in gewerblichen Tätigkeitsfeldern gleich zu setzen?

    Und, darf man im Arbeitsschutz die "Gesunder-Menschenverstand-Verordnung" (Hier im Forum als BGV/GUV-V A0 bekannt) anwenden und von den strikten, auf gewerbliche Tätigkeiten zugeschnittenen Regeln abweichen?

    Die Diskussion ist mir, als ehemaligem Zugführer einer Einsatzeinheit NRW (für Nichteingeweihte: kombinierte Sanitäts- und Betreuungseinheit im Katastrophenschutz des Landes NRW), hinlänglich bekannt. Und ich bin der Meinung, das hier nicht nur die gleichen Regeln gelten müssen, sondern das diese auch auf das genaueste zu Beachten sind. Immerhin führen hier relativ unerfahrene Menschen Tätigkeiten mit unter Umständen hohem Gefahrenpotential aus. Und das unter erschwerten Bedingungen. Ein Feuerwehrmann (oder -frau) der FF, der mitten in der Nacht bei einem Zugunglück eingeklemmte Personen aus den Trümmern flexen muss, hat mit Sicherheit nicht die selbe Routine und Sicherheit, wie der neben ihm arbeitende Berufsfeuerwehrmann (oder -frau), aber er ist genau den selben Gefahren ausgesetzt!
    Mal abgesehen davon habe ich keine nachvollziehbare Begründung dafür gefunden, warum für den ehrenamtlichen Transportführer eines KTW´s (=Rettungssanitäter) nicht die gleichen Regeln gelten sollten wie für den hauptamtlichen Fahrer eines RTW`s (=Rettungssanitäter). Das will in mein begrenztes Hirn nicht rein!

    mit freundlichen Grüßen
    Klaus

  • Moin,

    P6 und F2 reicht aus, da doch hier nur 28m² statt 50m² vorhanden sind. Wer nutzt denn die Küche, Ältere und Frauen? Dann lieber die LE auf mehrere kleinere, handlichere Löscher aufteilen, macht sich immer gut. Allerdings finde ich die Diskussion bisl fraglich, wo ist das Problem noch nen zusätzlichen Löscher vorzusehen? Gehts wirklich nur ums Geld? Ich persönlich würde immer lieber nen Löscher mehr nehmen. In Großanlagen gehts nicht, wegen der Kosten, aber hier in ner 28m² Garage, kommts doch auf die paar Euro nicht wirklich an. GGf. muss noch folgendes beachtet werden: Grenzt die Garage an ein anderes Gebäude? Wurde die geänderte Nutzung dem Bauamt angezeigt und resultieren daraus evtl. Auflagen die den Brandschutz berühren?

    VG

    Thomas

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  • Gehts wirklich nur ums Geld? Ich persönlich würde immer lieber nen Löscher mehr nehmen. In Großanlagen gehts nicht, wegen der Kosten, aber hier in ner 28m² Garage, kommts doch auf die paar Euro nicht wirklich an.

    Es geht tatsächlich auch um die Kosten, sowohl Anschaffungskosten als auch Betriebs-/Wartungskosten. Zumindest sind die Löschdecken vom Tisch.

    GGf. muss noch folgendes beachtet werden: Grenzt die Garage an ein anderes Gebäude? Wurde die geänderte Nutzung dem Bauamt angezeigt und resultieren daraus evtl. Auflagen die den Brandschutz berühren?

    Kein Problem.


    Danke euch allen für eure Einschätzungen.
    Ich denke, das die Kollegen eine vernünftige Lösung finden - zusätzlich zu den kleinen organisatorischen Regelungen im Hinblick auf den Umgang mit brennbaren Abfällen, Textilien etc.
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    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

    Einmal editiert, zuletzt von Safety-Officer (8. März 2012 um 08:56)