Essen in der Pause an der Werkbank

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  • Hallo,

    wurde neulich von den MA angesprochen dass sie ab sofort in ihrer Pause an einen vom Arbeitsplatz (Werkbank Werkzeugbau) getrennten Ort gehen sollen und dort ihr Essen zu sich nehmen sollen.

    Ist dass rechtens?? Darf der Chef ihnen dass so vorschreiben?? Gibts da ne gesetzliche Regelung???


    MfG Schmeiss

    Mit freundlichen Grüßen aus dem Schwarzwald


    Markus Günther

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  • Hallo,

    ein explizites gesetzliches Verbot ist mir nicht bekannt. Es gibt aber so etwas wie allgemeine Hygieneregeln und gesunden Menschenverstand. Wenn die Gesundheit der Mitarbeiter beim Vespern an der Werkbank gefährdet ist, kann der Chef aber ein entsprechendes Verbot aussprechen und sollte dies auch tun.

    Wer möchte schon wie auf dem Bild dargestellt vespern?

    Gruß

    Andreas

  • Hallo,

    was sagt denn eure Gefährdungsbeurteilung dazu? Da muss ja was darüber drin stehen.

    Ansonsten ist es eine Regel der allgemeinen (Arbeits-)Hygiene, dass Essen und Arbeiten getrennt werden sollten. Alles was inkorporiert wird, kommt nur schwer wieder raus. Äußerliche Kontaminationen sind deutlich geringer im Risiko.

    Eindeutig verboten ist es über das ChemG bzw. GefStoffV. D.h. beim Umgang mit Gefahrstoffen ist Nahrungsaufnahme strikt verboten.
    Und zu meiner Zeit im Werkzeugbau gab es jede Menge Gefahrstoffe (Öle, Bohrwasser, Reiniger, Schleifpaste,...)

    Weiterhin gilt Nahrungsaufnahme als eigenwirtschaftliche Tätigkeit zur Aufrechterhaltung der Arbeitsfähigkeit (Pflicht des Arbeitnehmers). Der Arbeitgeber ist berechtigt, eigenwirtschaftliche Tätigkeiten am Arbeitsplatz zu untersagen.
    Lies mich
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    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

  • Hallo,

    ein explizites gesetzliches Verbot ist mir nicht bekannt. Es gibt aber so etwas wie allgemeine Hygieneregeln und gesunden Menschenverstand. Wenn die Gesundheit der Mitarbeiter beim Vespern an der Werkbank gefährdet ist, kann der Chef aber ein entsprechendes Verbot aussprechen und sollte dies auch tun.

    Wer möchte schon wie auf dem Bild dargestellt vespern?

    Gruß

    Andreas


    Dieses Bild fiel mir auch spontan ein. ;)
    Aber es gibt durchaus eindeutige Vorgaben des Verzehrverbotes am Arbeitsplatz. Sowohl die BiostoffV, wie auch die GefahrstoffV, bzw. die entprechenden Technischen Regeln sprechen das aus.
    Und wenn man bedenkt, dass auch am Holz- oder Metallarbeitsplatz in aller Regel Kontaminationen mit Gefahrstoffen, durchaus auch mit biologischen Arbeitsstoffen stattfinden, dann kann schon die Gefährdungsbeurteilung keine andere Antwort liefern, als ein Verzehrverbot.

    Narrenfreier Gruß

    Hardy

    Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
    (Terry Pratchett)
    Too old to die young (Grachmusikoff)

  • ...ist wieder da 8)

    Losgelöst von arbeitsschutzrechtlichen Belangen hat der "Chef" auch einfach Hausrecht. Wenn er das Essen am Arbeitsplatz untersagt - dann darf der das. Fragt mal euren Betriebsrat...


    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

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  • Wenn das intern geregelt ist (Festlegung durch AG) nehmt es in die Betriebsanweisung mit auf. Haben wir auch so gemacht und so wird es den Mitarbeitern direkt bei der Bekanntgabe mitgeteilt.
    Arbeit und Essen hat in verschieden Räumen statt zu finden. ;)
    Gruß Andi