Anzahl Toiletten

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  • Hallo Kollegen,


    ich wende mich mal wieder mit einer Frage an euch.

    Wo kann ich was über die benötigte Anzahl von Toilettten in Betrieben finden? Für die Schweiz gibt es die "Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz" dort ist geregelt bei wieviel Mitarbeitern welche Anzahl WC`s zur Verfügung stehen müssen.

    In der Arbeitsstättenverordnung steht nur, das es ein WC geben muss aber keine Anzahl.

    Vielen Dank schon mal für eure Hilfe.

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  • Hi,

    falls du fürs Krankenhaus suchst, die BGI 8681 müssete da was haben. Die BGI bezieht sich zwar auf Neubauten, bietet damit aber den anzustrebenden Standard.

    Hardy

    Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
    (Terry Pratchett)
    Too old to die young (Grachmusikoff)

  • Hallo
    Regelungen bezüglich Toiletten in Arbeitsstätten sind in der Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV unter § 6 Abs. 2 getroffen. Hiernach hat der Arbeitgeber Toilettenräume bereitzustellen.....und für Männer und Frauen getrennt einzurichten oder eine getrennte Nutzung zu ermöglichen. Im Anhang zur ArbStättV wird in Nr. 4.1 Abs. 1 steht weiteres dazu.

    Gruß Micha

    Glück hat auf die Dauer doch nur der Tüchtige - Moltke-

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  • Hallo hbdfan

    in der Fassung vom 18. Dezember 2008 steht
    4 Sanitärräume, Pausen- und Bereitschaftsräume, Erste-Hilfe-Räume, Unterkünfte4.1 Sanitärräume
    (1) Toilettenräume sind mit verschließbaren Zugängen, einer ausreichenden Anzahl von Toilettenbecken und Handwaschgelegenheiten zur Verfügung zu stellen. Sie müssen sich sowohl in der Nähe der Arbeitsplätze als auch in der Nähe von Pausen- und Bereitschaftsräumen, Wasch- und Umkleideräumen befinden.


    Scha mal hier http://www.baua.de/de/Themen-von-…673360bodyText5


    Gruß Tanzderhexen

    Gruß tanzderhexen

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • Ich erlebe immer wieder die Diskussion ob die Arbeitsstättenrichtlinien noch gültig sind. Die ArbstättV ist im § 8 aber sehr deutlich:

    "Die im Bundesarbeitsblatt bekannt gemachten Arbeitsstättenrichtlinien gelten
    bis zur Überarbeitung durch den Ausschuss für Arbeitsstätten und der
    Bekanntmachung entsprechender Regeln durch das Bundesministerium für Arbeit
    und Soziales, längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2012, fort."

    Die ASR 37.1 ist noch nicht durch eine Technische Regel für Arbeitsstätten ersetz worden. Daher ist sie immer noch die Quelle der Erkenntnis was die Anzahl der Toiletten und Bedürnisstände betrifft.

    kuddel

  • Ich erlebe immer wieder die Diskussion ob die Arbeitsstättenrichtlinien noch gültig sind. Die ArbstättV ist im § 8 aber sehr deutlich:


    kuddel Danke

    war auch grad dabei das zu schreiben als mein Rechner sich áufhängte.

    grüße

    awen

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

  • Hallo zusammen,

    hierzu bei komnet http://komnet.nrw.de/ccnxtg/frame/c…=DE&bid=BAS&RCH

    Damit glaube ich sollte alles klar sein

    Gruß Tanzderhexen

    Gruß tanzderhexen

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

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  • Vielen Dank noch mal für die super schnelle Hilfe.


    Ich wusste das ich hier die Antwort auf meine Frage finden werde.


    Nebenbei wünsche ich euch allen frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr.

    • Offizieller Beitrag

    ... unabhängig davon, wie es hier um die - von euch bereits richtig dargestellte - situation der ASR momentan bestellt ist, bezieht sich ja die ARS 37/1 in ihrer formulierung der tabelle auf eine DIN-Norm (DIN 18 228 ) und gibt diese wieder.

    D.h., dass ich zumindest eine norm zur verfügung habe (unabhängig von der ASR), die eben immer noch gilt und an der ich mich orientieren kann.


    peter

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner-von-Siemens zugeschrieben)