Beiträge von hbdfan

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    Mir hat dieses Thema keine Ruhe gelassen und ein wenig mit den BG'n telefoniert.

    Eine nette Dame hat während des Gesprächs 8 bis 9 mal Ihre Meinung zu dem Thema geändert und wollte mir auch nichts schriftliches geben.

    Aber von der BGW habe ich eine schriftliche Stellungnahme zu dem Thema bekommen:

    "

    gern beantworte ich Ihnen Ihre Frage nach der Berechnungsgrundlage der Einsatzzeiten nach DGUV Vorschrift 2 noch einmal schriftlich.


    Die BGW konkretisiert die Frage nach der Berechnungsgrundlage der Mitarbeiteranzahl zur Umsetzung der DGUV Vorschrift 2, wie folgt:


    a) Für die Berechnung des sogenannten Schwellenwerts für die Entscheidung des Betreuungsmodells, wird die auf Vollzeitstellen hochgerechnete fiktive Anzahl der Mitarbeiter-Stellen herangezogen. Das gilt für alle drei Betreuungsmodelle – also auch für die alternative Betreuungsform.

    b) Für die Berechnung Ihres Betreuungsaufwands, wird die tatsächliche Anzahl der Mitarbeiter („Kopfzahl“) herangezogen. Das gilt sowohl für die Grundbetreuung als auch für den betriebsspezifischen Teil.


    Ich hoffe Ihnen hiermit geholfen zu haben und freue mich auf weitere Fragen.


    Mit freundlichen Grüßen

    Im Auftrag


    -------------------------------------B.G.W. Bezirksstelle 24 20357 Hamburg -

    Mal sehen ob ich noch was bei anderen BG'n erreiche.

    Ich verstehe die Ansicht, dass Teilzeikräfte als 1 Arbeitnehmer zählen sollten. Bin auch komplett dafür.


    Aber wo ist es den nicht geregelt? In der DGUV Vorschrift 2 steht in § 2 Abs.5, dass die Berechnung der Arbeitnehmer nach ArbSchG § 6 Abs.1 erfolgt. Und dieser sagt aus: bis 20 Std 0,5, 20 - 30 Std 0,75 und darüber 1.

    Diese Aussage trifft auf alle BGn zu!

    Hat die Maschine kein CE? Der Hersteller/ Verkäufer ist doch verpflichtet alle Sicherheitsheits und Gesundheitsschutz Vorschriften einzuhalten bevor man die Maschine auf den Markt bringt. Es muss also eine Konformitätserklärung vorliegen und eine vernünftige Betriebsanleitung. In der Betriebsanleitung solltest du dann alle Angaben finden die du für den Betrieb benötigst.

    Hallo Kollegen,

    ich melde mich nach langer abwesenheit auch mal wieder.

    Folgendes Problem ist bei uns aufgetreten. Jemand hat eine WISO Sendung gesehen und dort wurde berichtet, dass der Stoff "Methylparaben" krebserregend sei. Dieser Stoff ist in vielen Kosmetika und auch Hautschutzmitteln enthalten. Eine erste Recherche im Internet hat ergeben, dass es wohl eigenschaften betreffend Brustkrebs hat und das der Stoff nicht am Oberkörper eingesetzt werden sollte. Die konzentrationen aber eigentlich auch wieder viel zu gering sind. Leider sind die Berichte die ich gefunden habe zum teil sehr alt (2004-2009).

    Hat jemand schon was darüber gehört oder gelesen? Hat jemand aktuelle informationen zu dem Thema? Wie verhaltet Ihr euch? Alle Hautschutzmittel prüfen und ggf austauschen?

    Ich habe meine SIFA ausbildung am Elbcampus in Hamburg gemacht. 6 Monate Vollzeit alle Prüfungen durch. Für den Teil III der Ausbildung kamen extra zwei Dozenten der BG Bau, daher wurde dieser Teil auch anerkannt. Der Stoff der Teile I und II ist überall gleich. War bei uns auch nicht Bau lastig.

    Also unterm Strich muß ich sagen hat mir diese Art der Ausbildung viel Spaß gemacht. Aber durch den Zeitdruck der Ausbildung waren es anstrengende 6 Monate mit viel viel lernen.


    Die Praktikumsarbeit konnten wir frei wählen, wenn es vernünftig argumentiert wurde. Wir hatten alles dabei von Beurteilung Großraumbüro, über eine Müllsortieranlage bis zu Rollenprüfstand einer Kfz- Werkstatt.

    Nur eines hatten wir nicht: Ein direktes Bau-Thema als Praktikumsarbeit.

    Ich hoffe damit konnte ich etwas helfen.

    Ich sehe es auch so, dass du keine Konformität erklären musst, da es keine wesentliche Änderung der Maschine gibt. Nur musst du daran denken den Stand der Technik einzuhalten.

    Gruß hbdfan

    Vielen Dank noch mal für die super schnelle Hilfe.


    Ich wusste das ich hier die Antwort auf meine Frage finden werde.


    Nebenbei wünsche ich euch allen frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr.

    Hallo Kollegen,


    ich wende mich mal wieder mit einer Frage an euch.

    Wo kann ich was über die benötigte Anzahl von Toilettten in Betrieben finden? Für die Schweiz gibt es die "Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz" dort ist geregelt bei wieviel Mitarbeitern welche Anzahl WC`s zur Verfügung stehen müssen.

    In der Arbeitsstättenverordnung steht nur, das es ein WC geben muss aber keine Anzahl.

    Vielen Dank schon mal für eure Hilfe.