Lärm? Neeee, eigentlich nicht. Aber was dann?

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  • Hi @ all!

    Im Rahmen meines Praktikums bzw der durchgeführten Begehung sprach ein MA von Hörproblemen. Da man als Sifa ja bei solchen Themen nicht weghören darf (oder sie überhören) hab ich mir mal gedacht, ich schau mir das mal an und führe das auch im Praktikumsbericht mal auf.
    Ich habe also mit meiner Lärmmess-App eine Messung gemacht um einen Anhaltspunkt zu haben. Mir war von vorne herein klar, dass es sich dabei nicht um Lärm handelt. Dafür war es einfach viiiel zu leise. Meine Messung ergab 67dB für verwendetes Gerät und natürlich mit Umgebungsgeräuschen (Radio, andere Personen, etc). Also irgendwas so knapp unterm Strassenlärm. Von der Einteilung (knapp unterm Strassenlärm) her ist das realistisch, das passt schon! An dem Wert möchte ich jetzt also mal nicht zweifeln.

    Wenn ich das im Bericht mit aufnehme würde ich als Geföhrdungsfaktor "Schall" nehmen, Gefahrenquellen sind die jeweiligen Geräte bzw andere Personen in der Umgebung, gefahrbringende Bedingung ist, dass die Geräte eingeschaltet sind. Bei der Beschreibung der Gefährdung fängts schon an: "stetige Schallausbreitung"?
    Dann gehts weiter bei den :

    - relevanten Kriterien der Schadensschwere= Anzahl weiterer Personen und benutzten Geräte?
    - Beschreibung und Einstufung der Schadensschwere= Unwohlsein, Unzufridenheit, Kopfschmerzen (???)
    - Schadensausmaß = 1
    - relevante Kriterien zur Eintrittswahrscheinlichkeit = Durchgängiges Ausgesetzt sein ohne Schutzmechanismen ??
    - Beschreibung der Enitrittswahrscheinlichkeit= Der beschriebene Schaden durch die erhöhte Geräuschkulisse ist vorstellbar ?
    - Einstufung der Eintrittswahrscheinlichkeit= B ?
    - Beschreibung des Risikos= Das Risiko ist extrem gering ?
    - Einstufung des Risikos= 1 ?

    - Grenzrisiko= LEX, 8h: 80dB(A) gemäß LärmVibrationsArbSchV ?
    - Ergebnis der Risikobewertung= Das Grenzrisiko ist unterschritten, es besteht kein Handlungsbedarf ?

    Wöre das so korrekt? Würdet ihr dann den gemessenen Wert (per Handy-App) von 67dB angeben? Wie betiteln? Als Handy-App-Messwert? Oder einfach nur sagen, dass man gemessen hat und der Wert unter 80dB(A) liegt?

    Fragen über fragen...

    Bin dankbar für Anregungen!

    Martin

    „Wenn es Regenschirme gibt, kann man nicht mehr risikofrei leben: Die Gefahr, dass man durch Regen nass wird, wird zum Risiko, das man eingeht, wenn man den Regenschirm nicht mitnimmt. Aber wenn man ihn mitnimmt, läuft man das Risiko, ihn irgendwo liegen zu lassen.“
    (Niklas Luhmann in: Die Moral des Risikos und das Risiko der Moral)

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  • Wenn Du sagst "Dat is nich laut, hier ist alles in Ordnung" und das dokumentierst, ist zwar zunächst offenbar kein Handlungsanlass gegeben aber dem MA hilft das nicht weiter.
    Wenn die Beschwerden mit der aktuellen Arbeitsumgebung nicht erklärbar sind, muss tiefer gegraben werden.
    Es stellt sich die Frage nach Vorschädigungen und/oder Einflüssen aus dem privaten Bereich gemäß des Entstehungsmodells für Unfälle und arbeitsbedingte Erkrankungen.
    Dazu kommt der Besuch beim BA. Das Problem muss untersucht werden und vielleicht hat der ja dazu schonmal bei früheren Untersuchungen was vermerkt.

    Wenn Du das so wie in deiner Frage auch in der Praktikumsarbeit beschreibst, kommt sicherlich die Frage nach dem Nutzen für den MA, denn der hat ja immer noch ein Problem....

    Neueste Studien der EU kommen zu eindeutigem Ergebnis: "Man steckt halt nicht drin...!"

  • Aus Deinem Fragenkomplex suche ich mir einen Aspekt:
    Lärmmessung mit Mobiltelefon (so interpretiere ich das zumindest):

    Ich habe also mit meiner Lärmmess-App eine Messung gemacht um einen Anhaltspunkt zu haben. ... Meine Messung ergab 67dB für verwendetes Gerät und natürlich mit Umgebungsgeräuschen (Radio, andere Personen, etc). ... Würdet ihr dann den gemessenen Wert (per Handy-App) von 67dB angeben? Wie betiteln? Als Handy-App-Messwert? Oder einfach nur sagen, dass man gemessen hat und der Wert unter 80dB(A) liegt?

    Letztes Jahr hat die für eine "meiner" Unternehmen zuständige BG eine Lärmmessung durchgeführt.
    Ich habe mit dem Messingenieur nette Gespräche geführt; er hat nebenbei mein Lärmmessgerät kalibriert (was ich selber nicht hätte machen können) und hat mir von einer Parallelmessung mit seinem iPhone erzählt.
    Mit einem entsprechenden Zusatzprogramm hat er den Arbeitsplatzlärm gemessen und ein Ergebnis erhalten, dass um weniger als 2 dB(A) von dem eines kalibrierten Lärmmessgerätes abwich (!).

    In Deinem Fall ist auch bei Annahme eines Messfehlers von 15 % die Auslöseschwelle von 80 dB(A) weit genug entfernt, um Schlüsse zu ziehen.

    Den Messwert des nicht-kalibrierten Gerätes würde ich daher nicht angeben, sondern die Einschätzung, dass der gemessene Wert "auch bei einm Messfehler von 15%" die Auslöseschwelle unterschreitet.

    Aber dann würde ich hinzufügen, dass Lärm subjektiv empfunden wird ... und dass ggf. Maßnahmen sinnvoll sind ... ;)

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • Hallo Martin,

    ich würde die Messung als orientierende Messung in den Bericht aufnehmen und angeben, dass sie mit einem Handy gemacht wurde.
    Es besteht mit sicherheit ein Handlungsbedarf, da der Mitarbeiter ja schon einen Gehörschaden hat, es sollte der BA eingeschaltet werden, da es Medikamente gibt die das Gehör empfindlicher machen.

    Das würde ich zumindest im Bericht angeben.

    Gruß

    Harald

    "Wenn Du ein Schiff bauen willst, so trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Werkzeuge vorzubereiten,
    Aufgaben zu vergeben und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre die Männer die Sehnsucht nach dem weiten endlosen Meer."

    "Bessser auf neuen Wegen etwas stolpern, als in alten Pfaden auf der Stelle zu treten"

  • In welchen Bereich wurde der Wert gemessen? Bei Arbeiten im Büro z.B. mit Arbeiten bei denen man sich stark Konzentrieren muss, wird ein Wert von 55 dB empfohlen. Da können die 67 dB schon als Störend empfunden werden.

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  • In welchen Bereich wurde der Wert gemessen? Bei Arbeiten im Büro z.B. mit Arbeiten bei denen man sich stark Konzentrieren muss, wird ein Wert von 55 dB empfohlen. Da können die 67 dB schon als Störend empfunden werden.


    Hier auch die persönlichen Leistungsvoraussetzung im psychischen Bereich bedenken. Wenn Klagen der Beschäftigten vorliegen, ist das anders zu bewerten.

    Hardy

    Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
    (Terry Pratchett)
    Too old to die young (Grachmusikoff)

  • Guten Morgen!

    Ich merke gerade, dass es mir wohl nicht ganz gelungen ist euch den Sachverhalt zu verdeutlichen. Der Mitarbeiter "klagte" / erwähnte zwar Gehörprobleme, in keinster Weise aber in Zusammenhang mit der Arbeit. Er sagte nicht die Geräusche würden ihn stören, es wäre ihm zu laut oder zu leise oder sonstiges. Nur die Anmerkung, dass er Probleme habe, habe ich mir zum Anlass genommen mal zu schauen ob es vielleicht von der Arbeit kommen könnte. Immerhin macht er diese Arbeit seit seinem Studium (1988 ) ununterbrochen (natürlich mit Ausnahme der Bürotage). Der Mitarbeiter ist 49 Jahre alt. Er war nie im handwerklichen Bereich tätig, mit richtigem Lärm hat er nie wirklich zu tun gehabt, auch ein Disco-Gänger ist er nie gewesen.

    Wenn ich eure Beiträge so durchgehe ist wohl die einheitliche Aussage: BA muss eingeschaltet werden. Auch wenn es nichts mit der Arbeit zu tun hat sollte man schauen, ob durch die Verbindung/Zusammenarbeit mit dem BA nicht doch die Ursache geklärt werden kann, eine Verringerung des Schallpegels ist anzustreben (wenn auch vom Wert her nicht erforderlich).

    Die Messung per Handy kann angegeben als Messung mit einem nicht kalibrierten Gerät, allerdings ohne konkret gemessenen Wert aber mit der angabe, dass bei einer Abweichung des Messergebnisses vom Realwert von 15% die Auslöseschwelle noch nicht erreicht wäre. Es also sicher davon auszugehen ist, dass der Realwert unter der Auslöseschwelle liegt.


    Danke!

    „Wenn es Regenschirme gibt, kann man nicht mehr risikofrei leben: Die Gefahr, dass man durch Regen nass wird, wird zum Risiko, das man eingeht, wenn man den Regenschirm nicht mitnimmt. Aber wenn man ihn mitnimmt, läuft man das Risiko, ihn irgendwo liegen zu lassen.“
    (Niklas Luhmann in: Die Moral des Risikos und das Risiko der Moral)