Einsatzzeiten FaSi + Haftung

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  • Hallo, ich habe eine Frage zu der Berechnung der Grundbetreuung unter folgenden Bedingungen: 1. Im Betrieb gibt es eine grössere Anzahl Mitarbeiter die das ganze (auf jeden Fall den größten Teil des Jahres) Jahr beim Kunden sind (Berater). 2. Es gibt einen eigenen Schulungsbetrieb (u.a. auch mit Hotelbetrieb). Meine Frage nun: Sind die Berater und die Schüler jeweils mit einzurechnen (beide sind bei der selbe Berufsgenossenschaft wie auch der Betrieb versichert)? Desweiteren würde mich interessieren wie Ihr die tatsächliche Haftung der FaSi grundsätzlich einschätzt? LuckyKvD

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  • Hallo Lucky,

    die Sache mit der DGUV V 2 ist echt nicht einfach.

    Zu Deiner Frage mit der Aufteilung bei der Grundbetreuung, wobei ich Deinen Betrieb und dessen Aufgabe natürlich nicht kenne. Wenn ich mal von meinem Betrieb ausgehe, dann bin ich zuständig für Gleisbau, Hochbau, Ingenieurbau, die zugehörigen Bauhöfe und den entsprechenden Wasserkopf im Büro. Ich hab mich zuerst gefragt, wie ich das denn alles unter die entsprechenden Codes aufteilen soll und vor allem, wie es danach mit der betriebsspezifischen Betreuung weitergehen soll. So kam ich nicht weiter ohne mich heillos zu verzetteln. Bei dem Durchlesen der WZ-Kodes fiel mir dann die Abgrenzung aber ganz leicht, denn ich habe mich einfach gefragt: Was macht denn die Firma eigentlich? Und alle Abteilungen (letztendlich auch die Bauhöfe und das Büro) machen nur eines: Sie bauen Gebäude, Bahnverkehrsstrecken und Brücken - und ich hatte meine Betreuungsgruppe.

    Vielleicht geht das auch bei Dir, wenn Du sagen kannst: Das Unternehmen veranstaltet externe und interne Beratungen/Schulungen - und dazu gehören eben auch der Hotelbetrieb und die Verwaltung. Vielleicht gibt es ja auch für Dich eine einfache Zuordnung im WZ-Schlüssel. Die Schüler (sofern Du nicht die im Unternehmen angestellten Dozenten bei den Schulungen meinst) kannst Du nicht mit einrechnen, denn sie sind Gäste und keine Betriebsangehörigen. Außerdem kannst Du die tatsächliche Zahl der Schüler ja nur schätzen.

    Deine Frage mit der Haftung ist mir nicht ganz klar. Als SiFa bist Du beratend tätig und hast keine Weisungsbefugnis (es sei denn bei Gefahr im Verzug). Wenn Du nicht vorsätzlich falsch handelst, kannst Du auch nicht zur Verantwortung gezogen werden.

    Ich hoffe ich konnte weiterhelfen.

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

  • Hallo Lucky,
    Grundlage für die Berechnung der Einsatzzeiten sind eure Firmenangehörigen (Mitarbeiter) dabei spielt es keine Rolle wo die ihre Tätigkeit verrichten.
    Für den Schulbetrieb gilt ebenfalls Ausbildungspersonal ja (wenn von euch eingestellt)
    Seminarteilnehmer sind bei ihrem jeweiligen Arbeitgeber anzurechnen. - nicht für eure SiFa.

    Gruß Micha

    Glück hat auf die Dauer doch nur der Tüchtige - Moltke-

  • Hallo,

    soweit ich weiß gibt es pro Unternehmen nur EINEN WZ-Schlüssel.
    Mit dem werden alle MA berechnet, ob Verwaltung oder was auch immer.

    Entsprechend muss natürlich der richtige WZ gewählt werden.
    Mitzählen tuen alle Mitarbeiter, die ein Gehalt beziehen / bzw. einen Arbeitsvertrag haben (z.B. auch Praktikanten)
    ... soweit die mir bekannte Definition, und zwar pro KOPF, nicht pro Teilzeit.

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    Hallo,

    soweit ich weiß gibt es pro Unternehmen nur EINEN WZ-Schlüssel.
    Mit dem werden alle MA berechnet, ob Verwaltung oder was auch immer.

    Entsprechend muss natürlich der richtige WZ gewählt werden.
    Mitzählen tuen alle Mitarbeiter, die ein Gehalt beziehen / bzw. einen Arbeitsvertrag haben (z.B. auch Praktikanten)
    ... soweit die mir bekannte Definition, und zwar pro KOPF, nicht pro Teilzeit.

    Nicht in der DGUV V2: Hier wird unterschieden in einen Beschschäftigungsumfang von bis zu 50%, 75% bzw. 100%.

    Hardy

    Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
    (Terry Pratchett)
    Too old to die young (Grachmusikoff)

  • Hallo,

    etwas Grundsätzliches... nicht ganz die Frage aber ich finde Interessant

    vom Prinzip ist alles bereits gesagte Richtig..aber.. mit einer fest angestellten Vollzeit Sifa braucht man sich um die berechnung eh keine Gedanken zu machen. Das ganze ist eh nur für Teilzeit Sifas und für die berechnung von Externen wichtig. das Interessanteste aber ist... ich habe mir große Mühe gemacht alle Zeiten zu berechnen, aufzuschlüsseln und der Sifa und dem Betriebsarzt zuzurechnen. Um es mir leichter zu machen habe ich auch einen Online Lehrgang der BG (BGN) mitgemacht. Nachdem nun die Berchnung fertig war und ich unseren BA (externes Unternehmen) zum Regelmäßigen treffen eingeladen habe stellte sich im Gespräch heraus, das die BG vorgaben zu den berechenbaren (oder Abrechenbaren) Zeiten vorgibt. Die von mir berechneten ZEiten waren zwar vollkommen Richtig aber bezahlt bekommt der Arzt laut eigener Aussage nur einen Teil davon...............somit führt sich die BGN (trifft aber wohl auf alle zu) selbst ab- absurdum mit ihren Vorgabezeiten. Also : Nichts wird so heiß gegessen wie es gekocht wird. Hauptsache man tut etwas für die AN (Pflicht- Angebotsuntersuchungen etc.)

    Zum Thema Haftung: Ein gewisses Risiko besteht wohl (zivilrechtlich) aber, wer seinen Job nach bestem Wissen und Gewissen erledigt kann beruhigt schlafen. Über die Straße gehen birgt auch ein gewisses Risiko.. :rolleyes:

    Es ist nunmal wie es ist! :rolleyes:

    Das positive wenn man vom Hochhaus fällt ist...... die viele frische Luft ......... 8|

  • Hallo,


    vom Prinzip ist alles bereits gesagte Richtig..aber.. mit einer fest angestellten Vollzeit Sifa braucht man sich um die berechnung eh keine Gedanken zu machen.

    Kommt darauf an. Und zwar auf die Betriebsgröße. Je nach Größe ist da auch eine Sifa-Überlastung möglich. Und dann bekommt die DGUV V2 durchaus ihren Sinn.
    Und man sollte sie auch nicht isoliert sehen im Sinne von "Tool zur Bestimmung von Einsatzzeit".
    Gerade der Anhang 4 (zu Anlage 2 Abschnitt 3) Betriebsspezifischer Teil der Betreuung Teil B kann doch richtig die Augen öffnen dafür, wo man sich mal so richtig reinknien sollte, könnte, müsste...
    Insofern ist es überhaupt nicht verkehrt, sich gerade als nichtausgelastete Vollzeit-Sifa damit zu beschäftigen...

    Hardy

    Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
    (Terry Pratchett)
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  • Hier mal meine Aufstellung nach DGUV V2!
    Ich betreue eine Unternehmensgruppe mit insgesamt 441 MA aufgeteilt in 5 Unternehmen
    Gefährdungsbeurteilung ist nach Ansicht des "Verantwortlichen" ganz allein meine Sache! TRBS1111 und Arbeitsschutzgesetz interessieren nicht. (Gibt's in Frankreich ja auch nicht!)

    Einsatzzeit Grundbetreuung (Untern.01) 0,3h/MA 39 =11,7 h/a
    Einsatzzeit Grundbetreuung (Untern.02) 1,1h/MA 212 =233,2 h/a
    Einsatzzeit Grundbetreuung (Untern.03) 1,1h/MA 77 =84,7 h/a
    Einsatzzeit Grundbetreuung (Untern.04) 1,1h/MA 92 =101,2 h/a
    Einsatzzeit Grundbetreuung (Untern.05) 0,3h/MA 21 =6,3 h/a
    Zwischensumme Grundbetreuung =437,1 h/a

    Gesamtsumme (betriebsspezifische Betreuung) (nach Checkliste) =840 h/a

    SUMME BETREUUNG =1277,1 h/a

    Fahrten/Schulungen/ usw. (keine Einsatzzeit) =85 h/a
    Brandschutzbeauftragter =70 h/a
    SUMME GESAMT =1432,1 h/a

    Gefährdungsbeurteilungen erstellen (Untern.02) 150 Stck * 14Std =2100 h/a
    Gefährdungsbeurteilungen erstellen (Untern.03) H. xxxxxx =0 h/a
    Gefährdungsbeurteilungen erstellen (Untern.02a) 20 Stck * 21 Std =420 h/a
    Gefährdungsbeurteilungen erstellen (Untern.04) 20 Stck * 14 Std =280 h/a
    Gefährdungsbeurteilungen erstellen (Untern.01) ??? =28 h/a
    SUMME über ALLES =4260,1 h/a

    Verfügbare Stunden 225Tg a 7h =1575 h/a
    -2685,1 h/a

    "In der Hälfte des Lebens opfern wir unsere Gesundheit, um Geld zu erwerben. In der anderen Hälfte opfern wir Geld, um die Gesundheit wiederzuerlangen." (Voltaire)

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  • Kommt darauf an. Und zwar auf die Betriebsgröße. Je nach Größe ist da auch eine Sifa-Überlastung möglich. Und dann bekommt die DGUV V2 durchaus ihren Sinn.
    Und man sollte sie auch nicht isoliert sehen im Sinne von "Tool zur Bestimmung von Einsatzzeit".
    Gerade der Anhang 4 (zu Anlage 2 Abschnitt 3) Betriebsspezifischer Teil der Betreuung Teil B kann doch richtig die Augen öffnen dafür, wo man sich mal so richtig reinknien sollte, könnte, müsste...


    Natürlich muss man alles im ganzen sehen und ja es gibt ne Menge zu tun, so war das nicht gemeint. Es ging erstmal um die berechenbare Zeit und jeder muss das für seine Betriebsgröße selbst errechnen ob er allein damit zurecht kommt oder nicht. Was und wie goß das mögliche Betätigungsfeld einer SIFA ist weiß jeder der die Ausbildung gemacht hat. Aber... wie es so ist .... Theorie und Praxis!! Alles im Zusammenhang sehen: Betriebsgröße, Firmenphilosopie etc. 8)

    Es ist nunmal wie es ist! :rolleyes:

    Das positive wenn man vom Hochhaus fällt ist...... die viele frische Luft ......... 8|