Ab wann benötige ich eine "verantwortliche Elektrofachkraft" VEFK?

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  • Ja auch Hallo,

    sieh mal in die BGV A3.

    § 1 Geltungsbereich
    (1) Diese Unfallverhütungsvorschrift gilt für elektrische Anlagen und Betriebsmittel.

    § 2 Begriffe
    (3) Als Elektrofachkraft im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift gilt, wer auf Grund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann.

    § 3 Grundsätze
    (1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel nur von einer Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft den elektrotechnischen Regeln entsprechend errichtet, geändert und instandgehalten werden. Der Unternehmer hat ferner dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel den elektrotechnischen Regeln entsprechend betrieben werden.

    Nach meinem Verständnis jeder (Unternehmer). Entweder eine "eigene" oder er muss sich bei allen Arbeiten an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln eine VEFK als Aufsicht dazu holen.

    Grüße aus dem Bergischen Land

    Michael

  • Interessant ist auch die Quali dieser VEFK:

    Die verantwortliche Elektrofachkraft - VEFK mit übertragener fachlicher Leitung, muss über eine fachliche Ausbildung mit bestandenem Abschluss als
    • Staatlich geprüfter Techniker bzw. Staatlich geprüfte Technikerin,
    • Industriemeister bzw. Industriemeisterin,
    • Handwerksmeister bzw. Handwerksmeisterin,
    • Diplom-Ingenieur bzw. Diplom-Ingenieurin, Bachelor oder Master
    auf dem Arbeitsgebiet der Elektrotechnik verfügen.


    Eine „rechtssichere“ Pflichtenübertragung wird durch eine schriftliche Bestellung der verantwortlichen Elektrofachkraft (VEFK) hinsichtlich ihrer Aufgaben und Kompetenz inklusive der notwendigen Weisungsfreistellung vollzogen (siehe DIN VDE 1000-10:2009-01 Abschn. 6)

    Quelle: MEBEDO

    Grüße aus der Pfalz


  • es geht hier nicht um die Elektrofachkraft an sich, sondern um die "verantwortliche".

    Praxisbeispiel:

    Ich habe eine Firma bei der im Sinne von Wartung und Instandsetzungsmassnahmen auch kleinere Elektroreparaturen und BGV A3 Prüfungen von ausgebildeten Elektrofachkraften im Bereich Faciility Management tätig werden. Muss hier dann noch zusätzlich eine Verantwortliche Elektrofachkraft bestimmt werden?


    In der BGV A3 heisst es ja "....dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel nur von einer Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft den elektrotechnischen Regeln entsprechend errichtet...." deshalb bin ich mir nicht sicher.

  • Nach DIN VDE 1000-10:2009-01 ist das gegeben wenn es einen elektrotechnischen Betriebsteil gibt.


    Zitat:

    Zu einem elektrotechnischen Betrieb oder Betriebsteil zählt jeder Bereich, der sich mit elektrotechnisch relevanten Sicherheitsaufgaben befassen muss. Die VDE 1000-10:2009-01 gibt im Absatz 1 Aufschluss über Tätigkeiten, die von Bedeutung für die elektrische Sicherheit und damit einem elektrotechnischen Betriebsteil gleichzusetzen sind, z. B. gilt dies für das:

    a) Planen, Projektieren, Konstruieren

    b) Einsetzen von Arbeitskräften


    • Organisieren der Arbeiten
    • Festlegen der Arbeitsverfahren
    • Auswählen der geeigneten Arbeits- und Aufsichtskräfte
    • Bekannt geben und Erläutern der einschlägigen Sicherheitsfestlegungen
    • Hinweisen auf besondere Gefahren
    • Unterweisen über anzuwendende Schutzmaßnahmen
    • Festlegen der zu verwendenden Körperschutzmittel und Schutzvorrichtungen
    • Durchführen notwendiger Schulungsmaßnahmen


    c) Errichten

    d) Prüfen


    • Besichtigen
    • Erproben
    • Messen


    e) Betreiben


    • Inbetriebsetzen
    • Betätigen (Bedienen) (ausgenommen die bestimmungsgemäße Verwendung von elektrischen Betriebsmitteln, die für Laienbenutzung vorgesehen sind)
    • Arbeiten
    • Instandhalten


    f) Ändern


    Grüße

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  • Hi,

    im Prinzip ist es relativ einfach: überall, wo an elektrischen Anlagen gearbeitet wird (auch wenn es nur kleine Instandsetzungen sind), muss jemand verantwortlich sein. Das ist die VEFK. Die Anforderungen gemäß DIN VDE 1000-10 hat T.Mattern um 11:29 gepostet. Seinen Beitrag von 11.:55 Uhr kann ich nicht nachvollziehen: der Unterschied zwischen EFK und VEFK ist die Übertragung der fachlichen Leitung. Also: keine VEFK ohne fachliche Leitung.

    Auch für kleine Instandsetzungsmaßnahmen muss es jemanden geben, der verantwortlich ist!

    Schönes WE!

  • Hi,

    im Prinzip ist es relativ einfach: überall, wo an elektrischen Anlagen gearbeitet wird (auch wenn es nur kleine Instandsetzungen sind), muss jemand verantwortlich sein. Das ist die VEFK. Die Anforderungen gemäß DIN VDE 1000-10 hat T.Mattern um 11:29 gepostet. Seinen Beitrag von 11.:55 Uhr kann ich nicht nachvollziehen: der Unterschied zwischen EFK und VEFK ist die Übertragung der fachlichen Leitung. Also: keine VEFK ohne fachliche Leitung.

    Auch für kleine Instandsetzungsmaßnahmen muss es jemanden geben, der verantwortlich ist!

    Schönes WE!


    Hallo,

    die vEFK ohne Leitung eines Betriebsteils findet sich in der DIN VDE 1000-10 Abschnitt 3.1 und 3.2, die vEFK mit Leitung eines elektrotechnischen Betriebsteils als Unternehmeraufgabe nach §§ 14 und 14 StGB, § 13 ArbSchG und § 13 BGV A1 finden sich in DIN VDE 1000-10 Abschnitt 5.3.

    Fragen dazu auch gerne an mich per Mail:

    brunsch ä mebedo punkt de

    Ansonsten empfehle ich das Buch von Stefan Euler:
    Die verantwortliche Elektrofachkraft VDE Schriftenreihe 135

    2 Mal editiert, zuletzt von Epileptriker (12. September 2011 um 15:06)

    • Offizieller Beitrag

    ... ich habe den eindruck, dass hier möglicherweise zwei verschiedene dinge miteinander vermischt werden.

    Eine "Verantwortliche Elektrofachkraft" brauche ich, wenn ich (möglicherweise in einem extra betriebsteil) mehrere elektrofachkfäfte gleichzeitig beschäftige. Dann muss es einen geben, der hier für die unternehmerische fachverantwortung übernimmt.

    Vor ort, an den elektrischen anlagen brauche ich eine - früher als arbeitsverantwortlichen bezeichneten - elektrofachkraft, die die arbeiten dort beaufsichtigt und leitet. Unter umständen hat er neben elektrofachkräften auch elektrotechnisch unterwiesene personen und elektrofachkäfte für festgelegte tätigkeiten zu beaufsichtigen.

    weiteres findet ihr auch hier:

    http://www.elektrofachkraft.de/fachwissen/fac…ektrofachkraft/

    http://www.elektrofachkraft.de/fachwissen/fac…ktrofachkrafte/

    http://www.weka.de/elektrosicherh…fachkraft-.html


    peter

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner-von-Siemens zugeschrieben)

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  • ... ich habe den eindruck, dass hier möglicherweise zwei verschiedene dinge miteinander vermischt werden.

    Eine "Verantwortliche Elektrofachkraft" brauche ich, wenn ich (möglicherweise in einem extra betriebsteil) mehrere elektrofachkfäfte gleichzeitig beschäftige. Dann muss es einen geben, der hier für die unternehmerische fachverantwortung übernimmt.

    Vor ort, an den elektrischen anlagen brauche ich eine - früher als arbeitsverantwortlichen bezeichneten - elektrofachkraft, die die arbeiten dort beaufsichtigt und leitet. Unter umständen hat er neben elektrofachkräften auch elektrotechnisch unterwiesene personen und elektrofachkäfte für festgelegte tätigkeiten zu beaufsichtigen.

    Nein, nein. Das passt schon. Es gibt wie gesagt die vEFK mit und ohne Unternehmerverantwortung, ebenso den Anlagenbetreiber, den Anlagenverantwortlichen und den Arbeitsverantwortlichen. Siehe DIN VDE 0105-100 und VDE 1000-10.

    VG