Verhalten bei einem Arbeitsunfall

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  • Hallo,

    gibt es spezielle Verhaltensregeln bei einem Arbeitsunfall. Wenn ja, wo kann man die nachlesen?


    Kurz geschrieben:

    • Bagatellunfälle im Verbandbuch dokumentieren
    • schwerer Verunfallte dem Durchgangsarzt vorstellen
    • Bei Arbeitsunfähigkeit länger als drei Tage, Meldung an die BG.


    Hardy

    Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
    (Terry Pratchett)
    Too old to die young (Grachmusikoff)

  • Hallo,

    vielen Dank für die schnelle Antwort. mich würde speziell interessieren wie jeder Mitarbeiter unterwiesen werden müsste. Wie muß er sich verhalten.
    Bei uns gab es den Fall, das ein Mitarbeiter einen Verletzten mit dem Privatwagen ins Krankenhaus gefahren hat. Denke der richtigen Schritt wäre die Wahl der Nummer 112
    gewesen. Kann man irgendwo nachlesen wie jeder Mitarbeiter unterwiesen werden müsste.


    LG
    Willi

  • Auf jeden Fall sollte auch die indirekte Gefährdungsbeurteilung im Nachfeld nicht außer Auge gelassen werden.

    Unfallursachenermittlung (Gefähdung-->Unfallbegünstigter Faktor-->Maßnahme noch TOP), evtl. anpassung der Gefährdungsbeurteilung, evtl. anpassung der Betriebsanweisung und evtl. erneute Unterweisung der Mitarbeiter bei organisatorischen Änderungen.


    Grüße aus der Pfalz

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    • Offizieller Beitrag

    hallo willi,

    selber eine dienstanweisung (oder vergleichbares) erstellen, in der ihr (für euch selbst) festlegt, wie bei einem arbeitsunfall zu verfahren ist. Ergänzen mit anhängen, z.b. unfallanzeige, liste der durchgangsärzte, notaufnahmen, telefonnummern usw.


    peter

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner-von-Siemens zugeschrieben)

  • Bei uns gab es den Fall, das ein Mitarbeiter einen Verletzten mit dem Privatwagen ins Krankenhaus gefahren hat. Denke der richtigen Schritt wäre die Wahl der Nummer 112 gewesen. Kann man irgendwo nachlesen wie jeder Mitarbeiter unterwiesen werden müsste.

    Schwierige Angelegenheit, zu der ich auch viel herumtelefoniert habe - ohne eine rechtlich belastbare Vorgehensweise zu finden ...
    Daher Vorschlag: bei der nächsten ASA-Sitzung mit dem Unternehmer oder seiner/seinem Vertreter/in, ggf. Vertretern des Betriebsrates usw. die Vorgehensweise festlegen.
    Dazu gehört meiner Überzeugung nach auch, dass kein Mitarbeiter einen Verunfallten ins Krankenhaus bringt (wegen der rechtlichen Unsicherheit sollte hier eine Betriebsvereinbarung formuliert werden!)- das sollte nur ein Krankenwagen machen (und diese Aussage fällt mir schwer, weil ich zwei Fälle erleben musste, wo eben dies die bessere Lösung gewesen wäre - aber: "hinterher schlauer sein - das ist exakte Wissenschaft" ;( ).
    Nach der Festlegung durch den ASA werden die Mitarbeiter entsprechend unterwiesen, d.h. es wird auch noch mal auf die ggf. erfolgte Betriebswereinbarung hingewiesen.
    Viel Erfolg!

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