Hallo Kollegen,
das Betreten des Sicherheitsbereichs bei allseitig umzäunten Maschinen ist während des Betriebs nicht zulässig. Darüber muss nicht diskutiert werden. Es gibt jetzt aber Situationen, die das Betreten während des Betriebs erforderlich machen. So ist die Fehlersuche (z.B. Lagerschaden) oft nur bei laufender Maschine und unmittelbar an der Maschine möglich. Eine qualifizierte Person muss sich dazu im Sicherheitsbereich aufhalten. Gibt es für solche Fälle irgendwelche Vorgaben oder Hinweise von den BGen unter welchen Umständen eine solche Verfahrensweise zulässig ist? Besten Dank für Eure Hilfe.
Gruß aus der Kurpfalz
Andreas