Hallo.
Wollte mal wissen ob es vorgeschrieben ist wie eine Gefährdung bewertet werden muss. es gibt ja verschiedene Möglichkeiten (Risikograph, Verfahren nach Nohl oder das Aufstellen einer Matrix...). Bei den ganzen Verfahren wird ja die Eintrittswahrscheinlichkeit und das Ausmaß des möglichen Schadens beurteilt.
Meine Frage wäre ob ich jetzt auch bei der Bewertung die Eintrittswahrscheinlichkeit vernachlässigen kann. Bei uns gibt es ein 4- Stufenmodell ( 0= keine Gefährdung,1= geringe Gefährdung,2= mittlere Gefährdung, 3= hohe Gefährdung). Die Eintrittswahrscheinlichkeit wird also in dem 4 Stufenmodell nicht direkt betrachtet,spielt aber bei der Einstufung schon eine Rolle. Viel wichtiger sehen wir das Ausmaß.Je nachdem wie hoch dieses ist wird dann in Reihenfolge die Umsetzung der Schutzmaßnahme durchgeführt (Stufe 3 = sofortiges Handel). Ich sehe das eigentlich auch so, dass wenn eine Gefährdung vorhanden ist die Eintrittswahrscheinlich eher eine untergeordnete Rolle spielt. Die Gefährdung ist da und muss so oder so abgestellt werden.
Gruß Matthias