Bewertung von Gefährdungen

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  • Hallo.

    Wollte mal wissen ob es vorgeschrieben ist wie eine Gefährdung bewertet werden muss. es gibt ja verschiedene Möglichkeiten (Risikograph, Verfahren nach Nohl oder das Aufstellen einer Matrix...). Bei den ganzen Verfahren wird ja die Eintrittswahrscheinlichkeit und das Ausmaß des möglichen Schadens beurteilt.

    Meine Frage wäre ob ich jetzt auch bei der Bewertung die Eintrittswahrscheinlichkeit vernachlässigen kann. Bei uns gibt es ein 4- Stufenmodell ( 0= keine Gefährdung,1= geringe Gefährdung,2= mittlere Gefährdung, 3= hohe Gefährdung). Die Eintrittswahrscheinlichkeit wird also in dem 4 Stufenmodell nicht direkt betrachtet,spielt aber bei der Einstufung schon eine Rolle. Viel wichtiger sehen wir das Ausmaß.Je nachdem wie hoch dieses ist wird dann in Reihenfolge die Umsetzung der Schutzmaßnahme durchgeführt (Stufe 3 = sofortiges Handel). Ich sehe das eigentlich auch so, dass wenn eine Gefährdung vorhanden ist die Eintrittswahrscheinlich eher eine untergeordnete Rolle spielt. Die Gefährdung ist da und muss so oder so abgestellt werden.

    Gruß Matthias

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  • Hallo.

    Wollte mal wissen ob es vorgeschrieben ist wie eine Gefährdung bewertet werden muss. es gibt ja verschiedene Möglichkeiten (Risikograph, Verfahren nach Nohl oder das Aufstellen einer Matrix...). Bei den ganzen Verfahren wird ja die Eintrittswahrscheinlichkeit und das Ausmaß des möglichen Schadens beurteilt.

    Meine Frage wäre ob ich jetzt auch bei der Bewertung die Eintrittswahrscheinlichkeit vernachlässigen kann. Bei uns gibt es ein 4- Stufenmodell ( 0= keine Gefährdung,1= geringe Gefährdung,2= mittlere Gefährdung, 3= hohe Gefährdung). Die Eintrittswahrscheinlichkeit wird also in dem 4 Stufenmodell nicht direkt betrachtet,spielt aber bei der Einstufung schon eine Rolle. Viel wichtiger sehen wir das Ausmaß.Je nachdem wie hoch dieses ist wird dann in Reihenfolge die Umsetzung der Schutzmaßnahme durchgeführt (Stufe 3 = sofortiges Handel). Ich sehe das eigentlich auch so, dass wenn eine Gefährdung vorhanden ist die Eintrittswahrscheinlich eher eine untergeordnete Rolle spielt. Die Gefährdung ist da und muss so oder so abgestellt werden.

    Gruß Matthias


    Gegenfrage: Hälst du es für sinnvoll die Eintrittswahrscheinlichkeit unberücksichtigt zu lassen, gerade wenn du dem Unternehmer eine Risikobewertung vorlegst?


    Hardy

    Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
    (Terry Pratchett)
    Too old to die young (Grachmusikoff)

  • Die Eintrittswahrscheinlichkeit hat für mich mindestens den gleichen, wenn nicht sogar einen höheren Stellenwert wie die Schwere der Verletzung.
    Ich habe wesentlich mehr Probleme mit einer Gefährdung, bei der sich mit hoher wahrscheinlichkeit regelmäßig ein Mitarbeiter die Finger quetscht und dadurch ausfällt, als mit einer Gefährdung mit sehr unwahrscheinlichen Eintrittswahrscheinlichkeit bei der sich ein Mitarbeiter schwer Verletzen kann.
    So ist also für mich auch ein sofortiger Handlungsbedarf gegeben, wenn die Eintrittswahrscheinlichkeit hoch ist (auch wenn es sich nur um geringe verletzungsfolgen handelt) - Es sieht nicht gut aus wenn man 5 Verletzte pro Monat im Betrieb hat.

    Heute ist Morgen Gestern. :110:

  • Ich habe wesentlich mehr Probleme mit einer Gefährdung, bei der sich mit hoher wahrscheinlichkeit regelmäßig ein Mitarbeiter die Finger quetscht und dadurch ausfällt, als mit einer Gefährdung mit sehr unwahrscheinlichen Eintrittswahrscheinlichkeit bei der sich ein Mitarbeiter schwer Verletzen kann.


    Bei deinem Beispiel würden wir ja auch die Gefährdungsstufe 3 erteilen, was natürlich unmittelbaren Handlungsbedarf erfordert. Meine Frage ist, ob ich die Eintrittswahrscheinlichkeit dokumentieren muss oder ob wir das 4-Stufenmodel belassen können.


    gruß Matthias

  • Wollte mal wissen ob es vorgeschrieben ist wie eine Gefährdung bewertet werden muss. es gibt ja verschiedene Möglichkeiten (Risikograph, Verfahren nach Nohl oder das Aufstellen einer Matrix...). Bei den ganzen Verfahren wird ja die Eintrittswahrscheinlichkeit und das Ausmaß des möglichen Schadens beurteilt.

    Hallo,
    Grenzwerte aus Gesetzen, Verordnungen usw. nicht vergessen, die haben Vorrang.
    LG Lars

    "Herr Präsident, ich übergebe die Schicht mit der Bitte, alles zu tun, damit so etwas nie wieder passiert."
    Luis Alberto Urzua, Schichtführer der Copiapo-Miene

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  • Im Endeffekt ist ja die Gefährdungsstuffe nichts anderes wie die Maßzahl welche sich aus der Eintrittswahrscheinlichkeit und dem Gefährdungsausmaß ergibt nur das wir das ganze vielleicht sogar etwas enger betrachten. Eine hohe Einstufung ergibt sich bei uns wenn die Eintrittswahrscheinlichkeit ODER/UND das Gefährdungsausmaß hoch sind.

    Ich frage mich halt nur ob es gesetzlich vorgeschrieben ist im Vorfeld so eine Art Matrix aufzustellen zu müssen. Eigentlich ist ja die Form der Dokumentation nicht vorgeschrieben....

    Gruß Matthias

    Einmal editiert, zuletzt von M.Beer (11. März 2011 um 12:54)

  • Servus,

    Was Du beschreibst nennt man gemeinhin "Abkürzung". :rolleyes:

    Es bleiben Dir 3 Risikostufen: gering, mittel und hoch, denn für Gefährdung Null (= nicht vorhanden) macht ja auch keiner 'ne Matrix. Das entspricht dann ja ungefähr dem Resultat der Risikobewerting (-smatrix): weiter so, Verbesserungen einplanen, Misstand unverzüglich abstellen.

    Solang betriebliche Abläufe durch ihre Einfachheit es ermöglichen auf die Argumentation (Risiko = Schwere * Wahrscheinlichkeit) zu verzichten, und der Betriebskeiter (und BR) bei der Einstufung in die Risikokategorien die Geld kosten (mittel + schwer) kooperiert, solange also ein von einer Analyse getragener Konsens gegeben ist - Warum nicht?

    Meist schlägt man sich jedoch mit Fragestellungen rum die nicht "eeh klooa" sind, und mit Massnahmenvorschlägen die "ins Geld gehen"; Da ist man dann ganz happy, dass man das Problem in argumentativen Häppchen eingrenzen, bearbeiten, dokumentieren und verkaufen kann.

    Schwierig wird's wenn man so eine Abkürzung bei offizieller Stelle "verkaufen" muss. Bei einer Bertriebsprüfung mag das noch gehen (oder auch nicht), aber wenn einen mal ein Richter fragt "Wieso haben Sie nicht wie allgemein üblich...", dann kommt allmählich das Adenalin in Wallung. Da steht ja dann auch die Frage nach der Beratungskompetenz der SiFa im Raum, und spätestens dann sollte man im Eigeninteresse ein paar ganz robuste Argumente "warum nicht" im Sack haben.
    Wenn dann -kurz weitergedacht- der Gutachter noch nachweist man wäre mit der Matrix zudem zu einem anderen Ergebnis gekommen - Gute Nacht.

    Im Job mach ich das selten, aber unter uns Pfarrerstöchtern muss man auch mal schwarzmalen dürfen, wenn's der Illustration dient... 8)

    Gruss, Chrimu

    Das Weltall ist groß.., besonders oben!" ( Wilhelm Busch, 1832-1908 )

  • Mir kommt das mit der Wahrscheinlichkeitsbetrachtung halt bisschen vor wie Lotto spielen. Auch wenn die Chance sehr gering ist, dass etwas passiert ist es dennoch nicht ausgeschlossen.

    Liegt beispielsweise eine hohes Gefährdungsausmaß vor, wird durch eine geringe Eintrittswahrscheinlichkeit die Gefährdung herabgesetzt...Das macht mir halt immer Bauchschmerzen.

    Gruß Matthias

    Einmal editiert, zuletzt von M.Beer (15. März 2011 um 08:16)

  • Völlig korrekt: Unwahrscheinlich ist nicht ausgeschlossen. Darum sehen die verschiedenen Modelle (Bsp. hier aus dem Forum verlinkt) ja bei geringer Wahrscheinlichkeit und grossem Ausmass ganz ausdrücklich jeweils auch Verbesserungsbedarf vor.

    Nur in die Tasche lügen darf man sich halt nicht (lassen), bzw. eine sehr geringe Wahrscheinlichkeit "der Einfachheit halber" von Null-Komma auf Null setzen...

    Gruss, Chrimu

    Das Weltall ist groß.., besonders oben!" ( Wilhelm Busch, 1832-1908 )

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  • Das sind hier sehr anschauliche Meinungen zu diesem Thema der Risiko-Bewertungen.

    Wenn etwas absolut nie eintreten kann, hat man trotzdem ein "Restrisiko" -> wie man ja nun aktuell doch auch wieder erfahren musste, siehe Japan. Hier hat man für die Risikobewertung nicht alle Möglichkeiten bedacht.

    Gruß
    Goldie