Welches Notfall Telefon?

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  • Zur schwierigen Frage zuerst die Gegebenheiten:

    Meine Firma wird einen Bereich auslagern in eine eigene GmbH. Der Verwaltungsteil wird mit ca 10 Mitarbeitern in einem kleinen gemieteten Bürotrakt extern untergebracht.
    Die PC / Netzwerk Anbindung wird via gemietetem DSL gemacht und die Telefonanlage mittels Voice over IP (VoIP) integriert.
    Im Normalfall haben die Mitarbeiter die Möglichkeit, einen Notruf über "110" darüber abzusetzen.

    Jetzt bricht die Internetverbindung etc. zusammen, kein Netzwerk, kein DSL, kein Telefon X( (vergessen wir mal das Handy)

    Bin ich verpflichtet, hier einen zweiten, z.B. ISDN Telefonanschluss zu installieren damit die Mitarbeiter den Notruf erteilen können?
    Ungeachtet ob es ratsam ist, ich suche die Rechtlichen Vorschriften.

    Danke und schöne Grüße
    Bernd

    Wenn Dein Handy nicht klingelt bin ich das ...

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    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    In der BGI 509 wird darauf hingewiesen, dass auch Inhaber eines privaten Fernsprechanschlusses zur Hilfeleistung verpflichtet sind. Das bedeutet, dass bei Ausfall der innerbetrieblichen Alarmierungskette auch Handys von Beschäftigten grundsätzlich als Alarm- und Meldeeinrichtung zum Einsatz zu bringen sind, wobei der Arbeitgeber selbstverständlich nicht von vornherein ausschließlich private Handys von Beschäftigten als Alarm- und Meldeeinrichtung vorsehen darf.

    Auch Telefonanlagen sind auf eine Stromversorgung angewiesen, sodass in Betrieben mit ISDN-Anlagen keine grundlagende Änderung hinsichtlich der Stromversorgung zur Sicherstellung der Telefonverbindung bei Umstellung auf VoIP-Anlagen eintritt.

    Solange ihr nicht der sog. "Störfallverordnung" unterliegt, gibt es meines Wissens keine Vorschrift, wie ihr eure Notfallkommunikation aufbaut.


    herbert

    Für Eile habe ich leider keine Zeit!

  • Hallo zusammen!

    Ich wollte diesen Thread mal wieder ausgraben. Das Thema wurde jetzt aktuell in der Belegschaft auch angesprochen. Man merkt die jährliche Unterweisung steht wieder an ;)

    Wir haben hier im Betrieb auch nur noch IP-Telefone. Es gibt noch Telefone für die sog. "Defi-Helfer", welche mit einem USV gepuffert sind. Hier könnte man also bei Stromausfall auch noch raus telefonieren. Doch im gesamtem Werk gibt es nur zwei dieser Telefone und ich spreche hier von einem Werk mit 1800 Beschäftigten in mehreren Gebäuden. Die anderen Werke meiner Firma haben das gleiche "Problem".

    Nach den letzten Kommentaren schein ein Notfalltelefon nur dann nötig zu sein, wenn man selbst der Störfallverordnung unterliegt. Wir Produzieren hier "Verwaltung" aber auch schwers Gerät und haben vor allem gefährliche Hochspannungsarbeitsplätze (deshalb auch die Defis). Alle Mitarbeiter ab Gruppenleiter besitzen hier ein Diensthandy.

    Daher die Frage ob man hier nicht vielleicht an der einen oder anderen Stelle (z.B. Werkstätten/Elektrolabore) ein "Notfalltelefon" benötigt? Diese Woche kommt ein Aufsichtsbeamter der BG ins Haus (aber wegen einem anderen Thema...), den wollte ich ggf. mal darauf ansprechen.

    Gruß Stefan

  • Hallo Stefan.
    Sog. "drahtgebundene Systeme" sind immer besser und auch zuverlässiger. Grade, wenn ihr im Strombereich arbeitet. Wenn Eure Tel.-Anlage dafür auch ausgerüstet ist (Dein Stichwort USV) Ähhh... sry. Für Nicht-Eingeweihte: USV: Unabhängige Stromversorgung ;)
    Ich würde diese Systeme immer den Mobilen vorziehen aber viele verlassen sich eben auf drahtlose Systeme. Hierfür gibts aber auch Zertifizierungen mit entsprechenden Prüfungen. Habt Ihr das? Sonst ist das Ganze nur ein "Gut-Will"... mehr net... sorry

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

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  • Hallo Jens! Danke für die rasche Antwort.

    Die Telefonone selber (Cisco IP-Phone) sind ja in in einer gewissen weiße Drahtgebunden. Hängen normal mit RJ45 an den Netzwerkbuchsen. Einen gesonderten Stromanschluss haben die nicht. W-Lan gibt es zwar auch im gesamten Werk jedoch nur wegen den Laptops.

    Habe gerade vorher noch im "Google" gelesen, dass die alten ISDN-Telefone auch einen Stromanschluss hatten? D.h. die Problematik mit dem Stromausfall gab es auch schon früher? Also das ein Notfalltelefon ggf. interesant wäre ok. Aber gibt es eine Vorschrift dafür? Nach dem geänigen Regelungen heißt es ja nur, dass die Erste-Hilfe ist zu organisieren ist und ich kann behaupten ich kenne kein Unternehmen das so viele Ersthelfer hat wie wir hat... Also im Notfall ist normal immer jemand vor Ort.

    Also wie Du schon sagstet kommt man hier vielleicht mit der "Gut-Will-Praxis" raus. Mich wundert nur dass dieses Thema nicht schon früher angesprochen worden ist. Leider sind die beiden SiFa´s er anderen Standorte gerade nicht erreichbar. Doch gerade bei den Defi-Telefonen hat man darauf geachtet das diese über eine Notbatterie verfügen. Was diese in der Praxis nur bringt wenn man da eh nicht anrufen kann? :whistling:

  • Die guten alten ISDN-Telefone gabe es auch ohne Stromanschluss und konten dierekt am NTBA angeschlossen werden. Dieser mußte auch nicht am Stromnetz hängen. Das Netz des Anbieters reicht(e) aus, win solches Telefon zu versorgen. Man muss allerdings auf gewisse Annehmlichkeiten verzichten, wie z.B. der Rufnummerübermittlung. Ein weitere Nachteil, bei einem Anruf egal zu welcher Nummer klingelt das Telefon, es sein denn man kann den Klingelton ausschalten. Die Speicherung der Telefonnummer funktioniert mangels Stromanschluss nicht.

    P.S.: ich spreche hier von einem Mehrgeräteanschluss. Bei einem Analgenanschluss funktioniert das nicht unbedingt.

    "Sei achtsam auf dem Weg zur Schicht, auf der Strasse schläft man nicht!"

    "Wenn es einen Weg gibt, es besser zu machen: finde ihn." Thomas Alva Edison (1847-1931)

  • Ganz kurz zum Thema ISDN:
    Die von der Vermittlungsstelle über den ISDN-Anschluss angebotene Leistung (ca. 0,4 Watt) reicht für ziemlich genau 1 Gerät aus.
    Bei ISDN-Anlagen oder Mehrgeräteanschlüssen sollte deshalb mindestens ein ISDN-Telefon mit Notfallfunktion (i.d.R. einstellbar über Dipschalter auf der Geräteunterseite) vorhanden sein.
    Dieses sollte idealerweise in der Nähe des Übergabepunktes / NTBA aufgestellt werden.

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

  • So da fiel mir beim durchforsten der BGI-509 doch noch etwas ein!!! Wir haben hier ja Zahlreiche Erste-Hilfe-Räume. Diese sollten nach Angaben meines Kollegen noch über "alte" Telefone verfügen. Zumindest sind das solche die sogar meine 85 Jahre alte Oma benutzen könnte ;)


    EDIT: So der Raum überfügt über ein Telefon mit Analoganschluss. Bleiben noch 5 andere Räume zu Prüfen. Doch die Kernfrage steht immer noch: Benötigt man UNBEDINGT eine immer funktionsfähige Notrufanlage in Form eines Telefons?

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  • Meines Wissens gibt es keine Vorschrift, die einen "Notapparat" vorsieht. Natürlich macht es in Rettungsleitstellen etc. Sinn, einen guten alten analogen zweidrahtgebundenen Anschluss vorzuhalten. Obwohl ich aus dem IT-Bereich komme, habe ich immer noch eine Aversion gegen VoIP. Wenn das Netzwerk weg ist, bist Du stumm und taub! Da lohnen sich die paar Euronen für einen eigenen Hauptanschluss in guter alter Technologie, der immer funktioniert.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Hmm ... wir reden von betrieblichen Belangen.
    Ich denke, wir sind uns einig, das hier § 25 BGV A1 einschlägig ist:

    Zitat

    §25 Erforderliche Einrichtungen und Sachmittel
    (1) Der Unternehmer hat unter Berücksichtigung der betrieblichen Verhältnisse durch Melde-Einrichtungen und organisatorische Maßnahmen dafür zu sorgen, dass unverzüglich die notwendige Hilfe herbeigerufen und an den Einsatzort geleitet werden kann.

    (Hervorhebung durch mich)
    Die BGR A1 führt dazu näher aus:

    Zitat

    Der Unternehmer hat Melde-Einrichtungen vorzuhalten, damit ein Notruf unverzüglich, das heißt ohne schuldhaftes Verzögern, abgesetzt werden kann. ... Als Melde-Einrichtung reicht unter Umständen das Telefon mit Angabe der Notrufnummer aus. ... Bei Tätigkeiten außerhalb von Betrieben und Baustellen kann z.B. auf Mobiltelefone oder auf öffentliche Melde-Einrichtungen zurückgegriffen werden.

    (Hervorhebung durch mich)

    Um fachliche Hilfe sicherzustellen, müssen also geeignete Mittel zur Alarmierung von Rettungsdienst / Feuerwehr etc. vorhanden sein.
    Einschränkungen hinsichtlich möglicher Krisensituationen (z.B. Stromausfall) kann ich nicht herauslesen - eine unverzügliche Alarmierung von Fachkräften muss also in jeder Situation möglich sein.
    Heisst praktisch: entweder ein "stromausfallsicheres" Festnetztelefon oder ein "mehrnetzfähiges" Mobiltelefon.
    (Denkbar wäre ggf. auch eine Person, die zeitnah die Notfallmeldung der Leitstelle persönlich überbringt - dann sollte diese aber in räumlicher Nähe zum Betrieb liegen.)

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

  • Also.
    Jede telekommunikationstechnische Anlage benötigt (so wie bereits von SO beschrieben) ein sog. Notfalltelefon oder auch Notfallapparat. Das ist vorgeschrieben. Muss schauen, wo das steht aber da ich bei der Telekom in dem Bereich gelernt habe, kann ich mich da noch an so einiges erinnern. Diese Funktion wurde auch durch uns bei der Einrichtung einer Anlage geprüft. In der heutigen Zeit mit den ganzen Handies ist das Ganze wohl in den Hintergrund gerückt.
    Da würde ich, wenn denn nur entsprechende Netzwerke zur Telefonie zur Verfügung stehen, eine ähnliche Möglichkeit, wie z. B. auf Großbaustellen wählen. Jeder MA hat in seinem Handy unter entsprechendem Eintrag eine bestimmte Notrufnummer einzuspeichern. Diese verbindet den MA mit zuständiger Notrufstelle. Das kann der Pförtner sein, der einen "alten Anschluss" besitzt, der Empfang oder die Notrufleitstelle selbst.
    Ich würde jetzt nicht unbedingt auf den vernachlässigten Vorschriften rumreiten, sondern das Ganze eher unter dem Gesichtspunkt der sog. Kompensationsmaßnahmen sehen.

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

  • Also das Thema habe ich jetzt auch mit meinen SiFa-Kollegen besprochen. Die sehen in einem zusätzlichen Gerät auch keine Notwenigkeit. In einem Punkt muss ich denen nämlich recht geben, auch ein analoger Anschluss stellt nicht sicher das dieser immer zu 100% funktionsfähig ist. Im Grunde muss man sich natürlich immer die Frage stellen wie akut so ein Notfall sein kann. Das ganze schreit ja fast an einer Gefährdungsbeurteilung ;)

    1) Wie wahrscheinlich ist ein schwerer Notfall.
    2) Wie wahrscheinlich ist ein großer Blackout.
    3) Wie wahscheinlich ist es, dass auch das Funknetz beim "Stromausfall" zusammen bricht.

    Nach Nohl käme dann raus:
    Wahrscheinlichkeit:
    1) Unwahrscheinlich
    2) Unwahrscheinlich
    3) Unwahrscheinlich
    -> Maßnahmen mit normaler Schutzwirkung notwenig

    Das Telefon ist ja nur eine Maßnahme der Ersten-Hilfe. Sollte also wirklich mal alles (gleichzeitig) zusammenbrechen/einteffen haben wir vielleicht sogar andere Probleme ;)

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  • Sorry, Xenon4d.
    Aber das sehe ich etwas anders, sowohl aus meiner Praxis, als auch aus meiner Tätigkeit im KatS heraus.

    1) Die Gefahr eines schweren Notfalls (Notarztpflichtig, Feuerwehrpflichtig) ist durchaus gegeben.
    2) Die Gefahr des örtlichen, sogar auch des flächendeckenden "Blackout" ist durchaus vorstellbar - der aktuelle von heute im Großraum Köln ist mittlerweile behoben. Die Netzqualität sinkt mangels Ausbau, die Zunahme von Synchronisationsproblemen steigt mit der Abschaltung von Kraftwerksblöcken.
    3) Auch diese Gefahr ist vorstellbar - hier im Ort zuletzt im Dezember, 70 Minuten Totalausfall incl. Festnetz und lokaler Mobilfunkzellen - und prompt ein internistischer Notfall.

    Also sind entsprechende organisatorische Maßnahmen im Betrieb notwendig.

    Ich würde die Problematik nicht so weit wegschieben ...

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

  • Ok. Ein Notfall ist ganz klar gegeben, egal wie unwarscheinlich dieser ist. Die BG hat hier gerade bei GBUs Argusaugen. Aber beim Thema Blackout und Co. kann man ja nicht sehr viel machen. Es ist dann ja auch fraglich bis überhaupt irgendwelche telefone gehen werden. Das kann man also auf keinen Fall absichern. Was also tun. Im Notfall befindet sich ein D-Arzt samt Klinik in 5 Autominuten entferung (wenn die Ampeln gehen...).

    Organisatorische Maßnahmen gibt es hier ja. Alleine die Ersthelferqoute liegt bei über 15%. Wir haben Defihelfer usw.

    Was kann man noch mehr machen?

    Gruß Stefan

  • Es sollte aber keiner von euch zum D-Arzt fahren. Versicherungstechnisch sehr bedenklich!

    Rechne immer Notfallfahrzeuge. Wie lange dauert es bis ein Rettungswagen/Feuerwehr bei euch Vorort ist.

    Gruß

    Andreas

  • Hallo,

    wir haben bei uns die Telefonanlage im Server-Raum mit untergebracht und diese hängt mit an der USV vom Server. So ist diese für eine kurze Zeit noch Funktionsbereit. Fällt aber die ISDN Leitung aus hilft das auch nichts. Dann geht nur Handy oder jemanden losschicken und Hilfe holen.

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