Hallo!
Ich will das Thema nochmals aufgreifen. Ich habe hier Mitarbeiter welche mit mechanischen "Schraubendrehern" (kleine) Schrauben nach festgelegten Drehmomenten in Gehäuse schrauben. Jetzt habe ich von kurzen die alten Betriebsanweisungen aktualisiert und dabei den Satz "Beim Einsatz von mechanischen Schraubern dürfen keine Handschuhe getragen werden" hinzugefügt.
Jetzt habe ich gerade von einem Abteilungsleiter gesagt bekommen das könnte ich so nicht stehen lassen. Im Grunde haben die Mitarbeiter in dem Bereich Handschuhe an um sich vor scharfen Kanten zu schützen. In der Realität tragen sie diese aber praktisch nie. Oder wenn dann schneiden sie die Kuppen ab um die Schrauben besser greifen zu können…
Jetzt war hier ja noch die Frage im Raum gestanden ob die o.g. Vorschriften immer gelten (rotierende Teile) oder man das per GBU auch herabstufen kann. Die Dreher sind eigentlich ganz schwach eingestellt und reagieren auf Druck. Sollte man also abrutschen und wo hängen bleiben würde der Mitarbeiter den Dreher ja loslassen (sind alle über dem Tisch hängend eingehängt) und er würde sofort stoppen. Es geh ja um einen Schrauber und keinen Bohrer mit viel Drehmoment und Geschwindigkeit.
Was meint ihr dazu?
Stefan