Der Sicherheitsbeauftragte

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  • Hallo,

    habe im Forum nicht zum Thema "Sicherheitsbeauftragter" gefunden. Nun meine Frage: Gibt es eine Vorschrift die besagt, dass und wie ein Sicherheitsbeauftragter ausgebildet werden muss und in welchen Abständen eine Nachschulung erfolgen sollte?

    Vielen Dank schon mal für Eure Antworten

    Gruß Micha

    Gesundheit ist nicht alles, aber ohne Gesundheit ist alles nichts.

    Einmal editiert, zuletzt von jaimy77 (22. Februar 2011 um 14:04)

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  • Hallo Micha,

    steht in der BGV A1 bei § 20 Sicherheitsbeauftragte. Unter Punkt 6) Der Unternehmer hat den Sicherheitsbeauftragten Gelegenheit zu geben, an Aus- und Fortbildungsmaßnahmen der Berufsgenossenschaft teilzunehmen, soweit dies im Hinblick auf die Betriebsart und die damit für die Versicherten verbundenen Unfall- und Gesundheitsgefahren sowie unter Berücksichtigung betrieblicher Belange erforderlich ist.

    Jede BG hat es nochmals detailliert für den eigenen Bereich vorgeschrieben.In der Anlage findest du die Anzahl der Sibe die erforderlich ist.

    Gruß Tanzderhexen

    Gruß tanzderhexen

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • Danke das hatte ich auch schon gefunden ist aber ziemlich schwammig. Trotzdem vielen Dank

    Gesundheit ist nicht alles, aber ohne Gesundheit ist alles nichts.

  • Danke das hatte ich auch schon gefunden ist aber ziemlich schwammig.

    Dieses Problem taucht auch in meinen Betrieben immer wieder auf.
    Wir haben bspw. zwei Maler (wg. Leiharbeit zur VBG gehörig) in einen BG-Kurs geschickt.
    Sie kamen mit brummenden Schädel wieder, fanden das Seminar überfrachtet und waren überfordert.
    Wir haben daher für vergleichbare Fälle eine eigene Ausbildung erarbeitet, die im Wesentlichen aus der Kenntnis der BGI 517 und z. T. der BGI 516 und ganz besonders eine gemeinsame Betriebsbegehung und gemeinsamer Erstellung einer Checkliste für Rundgänge besteht ...
    damit können die mehr anfangen, sind am Unternehmen geschult - und fallen im Betrieb nur einen Tag aus und nicht drei oder vier Tage, so dass der Unternehmer sich auch freut.
    Ich habe das mit betroffenen BGn besprochen, die das (z. T. zähneknirschend) akzeptiert haben.
    ;)

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • Hatte gerade auch noch die BG 517 gefunden, die du auch erwähnt hast. Glaube die hilft mir erst mal weiter. Vielen Dank

    Gruß Micha

    Gesundheit ist nicht alles, aber ohne Gesundheit ist alles nichts.

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