Hallo,
wie ist es denn geregelt, wenn vereinzelte Mitarbeiter z.B. Samstags alleine in der Verwaltung arbeiten , um evtl. noch schnell etwas fertig zu machen ! Das ist ja eigentlich keine gefährliche Arbeit ! Dürfen die dann auch alleine arbeiten ?
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wie ist es denn geregelt, wenn vereinzelte Mitarbeiter z.B. Samstags alleine in der Verwaltung arbeiten , um evtl. noch schnell etwas fertig zu machen ! Das ist ja eigentlich keine gefährliche Arbeit ! Dürfen die dann auch alleine arbeiten ?
Das ist ja eigentlich keine gefährliche Arbeit !
Das vieleicht nicht, nicht mittelbar. Aber auf Dauer? Ich meine wo bleibt dann die nötige Erholung, die man am Wochenende braucht? Und wenn die Mitarbeiter ihr Arbeitsvolumen nicht in der normalen Arbeitszeit schaffen, sind sie womöglich überlastet?
All das kann durchaus zu gesundheitsschäden führen. Auf Dauer.
Ansonsten, was ist wenn ein Feuer im Gebäude ausbricht, und der Mitarbeiter allein ist, keiner weiß dass er da ist? Vieleicht liegt er dann irgendwo bewußtlos mit Rauchvergiftung rum und keiner bekommt es mit?
Hallo
Alleinarbeit bedeutet, dass eine Person allein, außerhalb von Ruf- und Sichtweite zu anderen Personen, Arbeiten ausführt. Alleinarbeit an sich stellt kein Arbeitsschutzproblem dar. Allerdings sollten aber sog. gefährliche Arbeiten nicht allein ausgeführt werden. Ist hier das Risiko zu hoch, muss sichergestellt werden, dass im Notfall Hilfe geleistet werden kann, z. B. durch Personen-Notsignalanlagen , regelmäßige Kontrolle z.Bsp durch den Wach-Sicherheitsdienst.
Gruß Tanzderhexen
wie ist es denn geregelt, wenn vereinzelte Mitarbeiter z.B. Samstags alleine in der Verwaltung arbeiten , um evtl. noch schnell etwas fertig zu machen ! Das ist ja eigentlich keine gefährliche Arbeit ! Dürfen die dann auch alleine arbeiten ?
Gefährdungsbeurteilung gemäß BGR 139 (gute Zusammenfassung liefert das Info-Blatt Nr. 9 der früheren BG der keramischen und Glas-Industrie).
Für Verwaltung wird sich aller Voraussicht nach ergeben:
"Bei einer geringen Gefährdung ist eine Überwachung von Einzelarbeitsplätzen grundsätzlich nicht erforderlich. Als Meldeeinrichtung an Einzelarbeitsplätzen ist z. B. ein leitungsgebundenes Telefon, an dem die Notrufnummern gut sichtbar angebracht sind, ausreichend."
hallo a.maier66
ich kann a.r.ni nur zustimmen und die BGR 139 gibt das so her.
Dreh- und angelpunkt ist hier - wie kann es anders sein - eine gefährdungsbeurteilung. So lange ich es mit geringen gefährdungen zu tun habe, die über das allgemeine lebensrisiko nicht wesentlich hinausgehen, reicht die möglichkeit, sich im notfall verständigen zu können (telefont etc.), vollkommen aus.
Wenn man aber noch die möglichkeit hat, dass sich der mitarbeiter an einer ständig erreichbaren stelle an- und abmelden kann (z.b. wachdienste), sollte man diese mit einbeziehen.
peter
ES ist wichtig, dass der Mitarbeiter sich meldet wenn er anfängt zu arbeiten.
@all
Betrachtet den Büroarbeitsplatz nicht als ungefährlich.
Ein "wahres" Beispiel:
Ein Mitarbeiter arbeitete Samstag alleine im Büro. Er kontrollierte die Akten, die er vorher aus dem Aktenschrank nahm. Am Aktenschrank war ein Auszug um diese kurzfristig abzulegen.
Ihm fiel ein Kugelschreiber aus der Hand, er bückte sich nach seinem Kugelschreiber, richtete sich wieder auf.
Circa eine viertelstunde Stunde später erwachte er mit einer Beule am Kopf wieder auf.
Das Fazit aus dieser Geschichte der Vorgesetzte ruft seine Mitarbeiter, die Samstags arbeiten mind. zweimal an.
Gruß RaBau
@all
Betrachtet den Büroarbeitsplatz nicht als ungefährlich.
Ein "wahres" Beispiel:
Ein Mitarbeiter arbeitete ......
Hallo,
da fäll mir gerade ein BG-Besuch im letzten Jahr bei einem meiner Mittelständler ein. Zu Beginn die übliche kleine Fragerunde: Betriebsarzt, Sicherheitsfachkraft Sicherheitsbeauftragte. Dann die Frage: "Wieviele Leute arbeiten hier?" "Wenn ich Glück habe, die Hälfte" war die Antwort des Chefs.
Gruß aus der Kurpfalz
Andreas
... "Wenn ich Glück habe, die Hälfte" war die Antwort des Chefs.
... und bei so manch einer Behörde könnte es heißen: "Das Einzige, was hier arbeitet, ist die Kaffeemaschine ..." :511: