Muss man jede GB Handschriftlich von dem zuständigen Vorgesetzten unterschreiben lassen

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  • Hab gerade ein paar Beiträge über Gefährdungsbeurteilungen gelesen. Nun stellt sich mir angesichts der Schilderungen die Frage, muss man jede GB Handschriftlich von dem zuständigen Vorgesetzten unterschreiben lassen? Reicht das nicht in dateiform mit dem Namen des Vorgesetzten darin vermerkt?

    schöne Grüße aus Ostfriesland :thumbup: Alwin G

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  • Hallo,
    keine Ahnung ob der Name in der Datei ausreicht.
    Frage wie wird sichergestellt das der Vorgesetzte die Gefährdungsbeaurteilungen seiner Abteilung kennt,
    bzw. mögliche Gefährdungen minimiert oder seine MA entsprechend unterweist.(Arbeitsverbot für Jugendliche, Schwangere.....)
    Das ganze möglichst Gerichtsfest / Rechtssicher.

    Gruß Micha

    Glück hat auf die Dauer doch nur der Tüchtige - Moltke-

  • Hallo,
    in Anbetracht der Tatsache, das der Unternehmer (der zuständige Vorgesetzte) die Gefährdungsbeurteilung durchzuführen hat und für den Inhalt dieser verantwortlich ist, sollte diese auch von ihm unterschrieben sein.
    Auch wenn in vielen Unternehmen die Gefährdungsbeurteilungen von einer "zentralen Stelle" aus (z.B. von der Fachkraft für Arbeitssicherheit) erstellt werden, bleiben die jeweiligen zuständigen Vorgesetzten in der Verantwortung für die Gefährdungsbeurteilungen. Aus diesem Grunde ist die Unterschrift schon allein aus psychologischen Gründen sinnvoll, der Vorgesetzte muss sich darüber im klaren sein, dass er die Verantwortung hat (diese Verantwortung erkennt er spätestens dann, wenn er seine Unterschrift auf ein Dokument abgeben muss, bei dem es um "Sicherheit" geht...).
    Von mir aus also ein klares JA, Gefährdungsbeurteilung sollte zumindest 1x in Papierform vorhanden sein und vom Verantwortlichen unterschrieben sein!
    Besten Gruß!

  • Hallo,

    ich bin ein strikter Gegner des Unterschreibens von Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanweisungen, o.ä.. Ebenso das Ausdrucken der GefBeUrt auf Papier. Das macht die Beurteilung zum "Papiertiger".
    Aber das muss jeder Betrieb selbst wissen und entscheiden. Die Papierform wird nirgendwo gefordert.

    Wenn der Unternehmer, Arbeitgeber und die Vorgesetzten ihre Verantwortung nicht kennen(oder wohl eher nicht wahrnehmen), dann ändert sich das nach meiner Erfahrung auch mit einer Unterschrift nicht.
    Da liegt ein Organisationsverschulden vor. Und das können SiFas nicht lösen.

    Unsere Philosphie: Freigabe JA. Unterschrift und Papier NEIN.
    Wir verfolgen hier eine klare Strategie der elektronischen Abläufe und papierlosen Büros. Das lässt sich inzwischen auch wunderbar rechtssicher aufbereiten.

    Gruß, Niko.

    PS. In Betrieben mit SAP kommt auch niemand mehr auf die Idee, die Bestellungen körperlich zu unterschreiben. :D

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

  • Hallo Niko

    Zitat

    Wenn der Unternehmer, Arbeitgeber und die Vorgesetzten ihre
    Verantwortung nicht kennen(oder wohl eher nicht wahrnehmen), dann ändert
    sich das nach meiner Erfahrung auch mit einer Unterschrift nicht.

    Da liegt ein Organis tionsverschulden vor. Und das können SiFas nicht lösen.

    dies ist doch eine Beschreibung unseres täglichen Alltags.
    etliche Male das selbe erklären, und immer noch diese großen Augen mit dem Fragezeichen "muß ich wirklich????" oder ein Nicht wollen der Unternehmer

    LG Dental :D ;)

    Deine Freiheit hört dort auf, wo die des anderen anfängt.

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  • Hallo Alwin G,

    bei uns unterschreiben wir die Gefährdungsbeurteilung. Der Verantwortliche druckt nach Erstellen der Gefährdungsbeurteilung diese direkt aus und alle Beteiligten unterschreiben diese. Danach wird sie im System sichtbar.

    Die Unterschrift hilft manche Diskussion tot zu schlagen. Es gibt Vorgesetzte die Vergessen, dass sie eine Gefährdungsbeurteilung mit erstellt haben.

    Gruß RaBau

    Fremde Meinungen sind zu akzeptieren meine Antwort auf "du" oder "sie". Ich möchte geduzt werden.
    Ich schreibe weiter alles mit DU (siehe Forumsregel). Die die kein Du haben wollen, machen gedanklich immer aus dem Du ein Sie.
    Gruß RaBau

    Nur Pessimisten schmieden das Eisen, solange es heiß ist. Optimisten vertrauen darauf, dass es nicht erkaltet. (Zitat von Peter Bamm)

  • Hallo Zusammen,

    grundsätzlich haben wir hier sicherlich zwei Situationen:

    1. Unternehmen, in denen der Papierweg der Übliche ist. Dann ist die GB vom dafür Verantwortlichen zu unterschreiben (der sie ja auch eigentlich erstellen sollte) Ohne diese Unterschrift hat das Dokument sonst keinerlei Gültigkeit.

    2.Unternehmen, in denen Freigaben und Veröffentlichungen grundsätzlich elektronisch vorgenommen werden. Dann leistet der Vorgesetzte mit seiner elektronischen Freigabe ja auch seine Unterschrift (was vielen wahrscheinlich schon gar nicht mehr klar ist)

    Also, egal ob mit Tinte oder Bytes - Unterschrift ja!


    Viele Grüße aus Dresden bei 0°C

    Gunnar

    ___________________________________________________________________________________________________

    "Nachdem wir das Ziel endgültig aus den Augen verloren hatten, verdoppelten wir unsere Anstrengungen." Marc Twain

  • Danke für die Beiträge :thumbup: ! Es sind für mich einige gute Tipps dabei mit denen ich mich jetzt an eine Umänderung unseres Systems ranmachen werden.

    mfg Alwin G

  • Wir haben das bei uns folgendermaßen geregelt:
    Die Gefährdungsbeurteilung liegt in elektronischer Form vor.
    Es gibt ein Freigabeformular, auf dem der aktuelle Stand ersichtlich ist.
    Bei einer Änderung, wird diese in das Formular eingetragen und mit Unterschrift bestätigt.

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  • @ Dragon: heist das ihr habt also ein Dokument als "Leitdokument" quasi? Wo dann alle Stände der Gefährdungsbeurteilungen drin stehen mit Unterschrift?
    Kannst du das sonst mal genauer erklären oder mal hochladen?

    Das hört sich nämlich interessant an.
    Hab bei uns nämlich so ein bischen das Problem, dass ich die Gefährdungsbeurteilungen und auch Betriebsanweisungen ins Intranet stelle. Auch zur vervielfälltigung.
    Wir haben nur leider keine vernüntigen farbscanner. das heißt mit Unterschrift und dann ins Intranet is immer bissl doof. Wenn man die Freigabe anders regel kann, wäre das viel einfacher...

    Gruß Robin

  • ...sog. "Freigabedokumente" sind im Rahmen der ISO 9001 gängige Instrumente zur Dokumentenfreigabe. Bei uns ist beispielsweise das Inhaltsverzeichnis unseres Handbuchs als Freigabedokument ausgewiesen. Auch dieses wird nur einmal jährlich neu unterschrieben. Im Laufe des Jahres werden updates eingepflegt, die dann beim jährlichen Managementreview freigegeben werden. Durch den alleinigen (Schreib-) Zugriff auf das entsprechende Verzeichnis für berechtigte Personen wird Handbuchkonformität sicher gestellt. Selbstverständlich sind demnach alle Ausdrucke "uncontrolled", d.h. die letzgültige Fassung befindet sich immer auf dem Server.

    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Hallo,
    Michael hat das meiste ja bereits gesagt.
    Ja wir haben nur eine Seite, auf der die Freigabe des aktuellen Standes per Unterschrift bestätigt wird.
    Ein Freigabedokument wird sich sicherlich in eurem QM System finden lassen.
    Wir haben auch einfach eines aus dem QM System umgearbeitet.
    Auf dem Dokument steht der Name der jeweilgen Gefährdugsbeurteilungen und der aktuelle Stand. Ggf. sollte noch drin stehen, welcher Stand ersetzt wird.
    Dann Ort, Datum und Unterschrift.

    Da ich von zuhause aus antworte, habe ich gerade keinen Zugriff auf unser Freigabedokument.
    Wenn ich morgen auf der Arbeit ein wenig Zeit finde, werde ich mal ein blanko Dokument einstellen