Also 33% ist doch eine deutliche Aussage! Das sollte wir so annehmen. Und das sage ich, obwohl ich persönlich einen anderen Favoriten hatte.
mfg AlwinG
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Neues Benutzerkonto erstellenAlso 33% ist doch eine deutliche Aussage! Das sollte wir so annehmen. Und das sage ich, obwohl ich persönlich einen anderen Favoriten hatte.
mfg AlwinG
Hallo Michael
Alles Gute für die 5 Woche in der Eifel.
Gruß Alwin
Hallo Michael
Hast noch zusätzlich nee PN von mir .
Gruß Alwin
Hallo Stepahn
Wir haben den Steuerungshersteller HBC in Verbindung mit Abus Krananlagen aber auch z.B. für selbstfahrende Transportfahrzeuge u.ä. Ein technisches versagen haben wir dabei noch nie erlebt. Wenn man die Steuerung wegstellt und sie vorher nicht ausschaltet kann man aber leicht mal an die Bedienhebel stoßen und somit eine Bewegung auslösen. Die möglichkeit das die Kontakte der Bedienhebel total verschlissen sind und so zu einer Fehlschaltung geführt haben ist fast ausgeschlossen. Wie alt und wie viel benutzt ist das HBC denn? Kann man eine Fehlbedienung wirklich ausschließen?
Gruß Alwin
Hallo Michi
Glückwunsch! Hast ne PN von mir im Postkasten.
Schöne Grüße von einem Ostfriesen aus Ostfriesland oder so.
Danke für eure schnelle Hilfe, hab jetzt schon alles was ich gesucht habe.
Hallo
Ich suche eine Quelle wo man die niedersächsiche Richtline zur Löschwasserrückhaltung erweben / bekommen kann.
In der Landesbauordnung ist diese nur auszugsweise zu finden.
gurß Alwin
Hast Du mit der BGR 139 als Vorgabe genau ermittelt ob eine Personenüberwachung mit Notsignalgerät wirklich notwendig ist? Ich kenne die Situation bei euch natürlich nicht, aber nur auf technik verlassen ist auch nicht immer das Beste (oder Einzige). Da wird mal vergessen den Akku aufzuladen usw.
Wir hatten im Lager bei uns für die Nachtschicht eine Situation wo wir das auch angedacht hatten. Wir haben dann auch unseren TAB mit hinzugezogen und sind zu dem Ergebniss gekommen, das eine telefonische oder persönliche Abfrage in einem gewissen Zeitturnus ausreichend wäre (z.B. wenn vorhanden über den 24h Wachdienst). Es muss dann eben eingestuft werden welche Art und Schwere von Verletzungen warscheinlich sein können und in welchem Zeitraum man anrufen oder vorbeischauen muß. Daraufhin wurde die Tätigkeit angepasst, d.h. einige Aufgaben wurden für die Nachtschicht auch komplett rausgenommen.
mfg Alwin
Wünsch euch allen Frohe Weinachten und einen guten Rutsch.
Schau doch mal in die BGR 139. Da geht es, unter Punkt 3.3.1 auch um die Gefährdungsermittlung und Beurteilung von Einzelarbeitsplätzen.
Gruß AlwinG
Also alle Tischlerlehrlinge dürfen die Werkstattmaschinen erst benutzen wenn sie ihren Maschinenlehrgang(1 Woche) bei der Handwerkskammer abgelegt haben. So war das jedenfalls vor 18 Jahren in meiner Lehrzeit. Obwohl wer weiß heute wird ja immer gern alles auf eine Gefährdungsbeurteilung geschoben und schon kann es losgehn.
Grüße AlwinG
Ich hab mir nochmal mit euren ganzen Anregungen im Hinterkopf die Situation (oder besser gesagt die gewünschte Situation) bei uns angeschaut und werde bei einem Verbot des Aussteigens bleiben.
Grüße AlwinG
Hallo
Darf man eigentlich aus einer angehobenen Arbeitsbühne für Gabelstapler aussteigen z.B. auf ein Regal oder eine Decke o.ä.? In der BGV D 27 findet man dazu nichts konkretes. Jedenfalls ich nicht:)!
Schöne Grüße AlwinG
Ja Franky, ist ein wichtiges Thema. Unser Anfang dabei ist im Moment die Ergonomie. Dabei haben wir zwei Hauptthemen: einmal, die Beschaffenheit von Böden, Stufen, Podesten usw. und als zweites, das Heben und Tragen von Lasten zu erleichtern z.B. einsatz von Hebemanipulatoren, Scherenhubwagen, Schwenkbare Tische usw. Das Gehört finde ich jedenfalls auch mit dazu. Ich hoffe das hier noch einige interressante Tipps, Anregungen und Sichtweisen zusammen kommen.
mfg AlwinG
Also von SAP gibt es ein tool das heißt ganz einfach" helth & safty". Ist aber meiner Meinung nach genau wie das übrige SAP für Leute die nicht täglich 8 std. damit arbeiten sehr unübersichtlich.
gruß AlwinG.
Also die BGETEM bietet ja dieses Programm "praxisgerechte Lösungen". Damit habe ich ne ganze Zeitlang gearbeitet und da frag ich mich jetzt gerade wo in der Software die Methoden stecken?! Ich will damit sagen wie und wo möchte der Zertifizierer denn die Methodik erkennen können? Soll sich das bei der Eingabe schon kenntlich machen oder ist ihm der ganze Aufbau mit der anschließenden Gefährdungsübersicht nicht gefällig? Naja ich reg mich auch nur auf weil ich Dein Programm echt gut finde und eine große hilfe bin ich Dir mit meinem Kommentar warscheinlich auch nicht.
Bi die Tage und schöne Grüße aus Ostfriesland AlwinG
Die Software von Secova oder auch SAM genannt, wurde uns vorgestellt und wir haben es auch schon für drei Monate als Testversion probieren dürfen. Als erstes muss ich sagen waren wir sehr begeister, vor allem über die einfach Bedienbarkeit dieser Software. Es gibt ein schönes Verbandsbuch+Arbeitsunfall analyse tool, es sind ca. 100 selbstlern PPT zur Unterweisung mit drinn(für jeden am PC selber zu beantworten) und es gibt eine sehr übersichtliche Terminverfolgung für alles was da so gemacht oder erinnert werden soll. Auch die Übersicht über den Stand der Schulungen ist klasse. Allerdings sind diese Unterweisungen, wenn sie "nur von dem Ma. am Bildschirm" durchgeführt, werden nicht von den BGen anerkannt. Und die Unfallanalyse gibt auf den zweiten Blick auch nicht sehr viel her. Also wir werden es warscheinlich demnächst bei uns einführen sehen es aber nicht mehr so euphorisch.
Schöne grüße aus Ostfriesland Alwin G
Also bei uns gibt es solche Transportboxen mit Gitterboden und Auffangwanne drunter. Vieleicht würde sowas funktionieren.
Hab gerade ein paar Beiträge über Gefährdungsbeurteilungen gelesen. Nun stellt sich mir angesichts der Schilderungen die Frage, muss man jede GB Handschriftlich von dem zuständigen Vorgesetzten unterschreiben lassen? Reicht das nicht in dateiform mit dem Namen des Vorgesetzten darin vermerkt?
schöne Grüße aus Ostfriesland Alwin G