Beiträge von Gunnar

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    Hallo Firestarter,

    ich bin Ausbilder für Atemschutzgeräteträger und anhand der Beiträge derzeit unsicher, ob Du mit BA (Betriebsanweisung ) irgendein Dokument meinst oder eine BA nach BGR 190 Punkt 3.2.3 ? Anhang 4 der BGR 190 gibt ein Beispiel vor. Dieses ist dann nur auf die Belange im Unternehmen - also die dort tatsächlich eingesetzten Atemschutzmittel und den Umgang damit - von in Empfang nehmen bis wieder abgeben - umzuschreiben.

    Alles Andere - Einteilung Atemschutzgeräte, Voraussetzungen an den Geräteträger, Voraussetzungen an den Unternehmer, den Hinweis auf das leidige Bart, Piercing, Koteletten-Thema - gehört in die Ausbildungsunterlagen.

    Thema Fremdfirmen: richtigerweise wird hier immer auf eine gültige G26 Untersuchung hingewiesen. Die notwendige Ausbildung /Unterweisung vor Nutzung von Atemschutz ist aber auch nachzuweisen (für Maske+Filter 2 Stündige Unterweisung - Nachweis vorhanden?) Werden bei uns Fremdfirmen mit Arbeiten unter Atemschutz beauftragt, haben diese bereits bei Auftragserteilung den Hinweis auf geeignetes Personal und die Nachweispflicht der G26 und Ausbildung in den Vertragsbedingungen stehen. Muß dann nur konsequent überprüft werden...Fremdfirmenkoordinator!

    Mit besten Grüßen aus Dresden bei 1°C

    Gunnar

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    "Nachdem wir das Ziel endgültig aus den Augen verloren hatten, verdoppelten wir unsere Anstrengungen." Marc Twain


    Gunnar

    Hallo Frank,

    evtl. ein bißchen spät für eine Antwort, ich mach mal trotzdem.

    Brandschutz und Feuerversicherung sind hier mein täglich Brot.

    Anzahl der Versicherungsbesuche richtet sich nach den Festlegungen im Versicherungsvertrag. Der ist meißt sehr lesenswert.

    Geheimsprache? Naja, wie man es nimmt.

    Eine Versicherung ist eine Privatinstitution. (VdS z.B. als Lobbyabteilung der deutschen Versicherer ist keine Gesetzesgebende Stelle, sondern vertritt die technischen Erkenntnisse der Versicherungen)- Trifft nun im Rahmen einer Versicherungsbegehung der Vertreter der Versicherung auf Zustände im Unternehmen, die sein Mißfallen erregen, kann er Empfehlungen aussprechen, die eine Änderung bewirken sollen. Er kann keine Vorderung erheben (außer bei akuter Personengefährdung)! Einer Empfehlung kann der Unternehmer nachkommen oder auch nicht. Das ist seine unternehmerische Entscheidung . Wenn er das Risiko bereit ist zu tragen - bitteschön. Reaktionsmöglichkeiten der Versicherung sind: anheben der Prämie, anheben des Selbstbehaltes , Vertragskündigung.

    Aufgabe eines Brandschutzbeauftragten (seltener einer Sifa) ist es somit, so einen Versicherungsbericht auszuwerten und eine Kosten-Nutzen-Rechnung für die einzelnen Empfehlungen vorzubereiten, auf deren Grundlage der Unternehmer entscheiden kann, welche Empfehlung er umsetzt und welche nicht. Möglich ist dabei natürlich auch, dass der Sachverständige des Unternehmens (also BSB und/oder Sifa) Alternative Vorschläge entwickelt, die den Sicherheitsnerv der Versicherung treffen und weniger das Portemonnaie des Unternehmens.

    Hoffe, das hilft noch ein wenig.

    Beste Grüße aus Dresden bei 0°C

    Gunnar

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    "Nachdem wir das Ziel endgültig aus den Augen verloren hatten, verdoppelten wir unsere Anstrengungen." Marc Twain

    Hallo Prinz,

    alle vorhergehenden Beiträge sind richtig.

    Wenn die Halle besteht, gibt es eine Baugenehmigung und bei der Größe auch ein Brandschutzkonzept, welches immer auch die Dachkonstruktion - und wenn vorhanden, die RWA-Flächen darin -berücksichtigt. - Der erster Weg ist also in Euer Archiv oder dahin, wo bei Euch die Baugenehmigungsunterlagen ruhen.

    Das wäre dann der Grundlegende Bestandteil für das LV des Dachdeckers.

    Neues Dach bedeutet, Halle steht schon eine Weile (?) - Dann können für das neue Dach noch Überlegungen wie Änderung der Dämmung oder anderes Material für die Dachhaut eine Rolle spielen.

    Das ist aber alles - wie schon in anderen Beiträgen erwähnt - kein Sifa-Thema. Das gehört auf den Tisch eines Fachplaners und ich würde mir als Sifa den Schuh auch von keinem anderen anziehen lassen.

    Beste Grüße aus Dresden bei 0°C

    Gunnar

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    "Nachdem wir das Ziel endgültig aus den Augen verloren hatten, verdoppelten wir unsere Anstrengungen." Marc Twain

    Hallo Zusammen,

    grundsätzlich haben wir hier sicherlich zwei Situationen:

    1. Unternehmen, in denen der Papierweg der Übliche ist. Dann ist die GB vom dafür Verantwortlichen zu unterschreiben (der sie ja auch eigentlich erstellen sollte) Ohne diese Unterschrift hat das Dokument sonst keinerlei Gültigkeit.

    2.Unternehmen, in denen Freigaben und Veröffentlichungen grundsätzlich elektronisch vorgenommen werden. Dann leistet der Vorgesetzte mit seiner elektronischen Freigabe ja auch seine Unterschrift (was vielen wahrscheinlich schon gar nicht mehr klar ist)

    Also, egal ob mit Tinte oder Bytes - Unterschrift ja!


    Viele Grüße aus Dresden bei 0°C

    Gunnar

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    "Nachdem wir das Ziel endgültig aus den Augen verloren hatten, verdoppelten wir unsere Anstrengungen." Marc Twain

    Für die netten Worte des Willkommenseins an alle, die mich so nett begrüßt haben.


    Grüße Gunnar

    aus Dresden bei 0°C

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    Nachdem wir das Ziel endgültig aus den Augen verloren hatten, verdoppelten wir unsere Anstrengungen. Marc Twain

    Hallo an Alle, die hier schon fleißig mitmachen.

    Ich wollte mich kurz vorstellen. Ich heiße Gunnar und treibe mich seit 1965 in der Weltgeschichte rum. Meine Brötchen verdiene ich in einem Industrieunternehmen mit Feuer austreten und als Brandschutzbeauftragter.

    LEK 1 ist Geschichte; Präsenzwochen - habe ich hinter mir, genauso wie die Fachspezifik. Derzeit läuft die Stoffsammlung für die Praktikumsarbeit - und dann darf ich mich SiFa nennen.

    Werde jetzt noch ein wenig die Seite durchforsten und mal schaun, was hier so los ist.


    Man liest sich!


    Gruß Gunnar