Auf welche Formalitäten muss geachtet werden...

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  • Hallo zusammen,

    da ich ein totaler Neuling in der "nebenberuflichen Branche" bin, habe ich ein paar Fragen, die ihr mir sicher beantworten könnt:

    Ausgangssituation:
    Ich möchte nebenberuflich als externe SIFA für meinen ehemaligen Betriebe tätig werden (habe zuvor dort schon als interne SIFA gearbeitet).
    Die Möglichkeit einer externen Schulung der IHK zur Existenzgründung ist mir bekannt, aber vielleicht gehts ja auch auf diesem Wege ;o)

    Jetzt zu meinen Fragen:

    1. Was muss ich neben meinen Gewerbe / Freiberuflichen Tätigkeit noch alles anmelden bzw. was benötige ich? (Anmeldung bei der IHK, Finanzamt...)
    2. Muss ich mich zudem noch eigenständig krankenversichern oder bin ich das bereits ausreichend über meine Haupttätigkeit als Angestellter?
    3. Muss man im Nebengewerbe Sozialabgaben zahlen, oder ist das durch die Haupttätigkeit als Angestellter abgedeckt?
    4. Muss ich mich als nebenberufliche externe SIFA einer BG anschließen (z.B. Verwaltungs-BG), auch wenn ich keinen Angestellten habe und nur allein arbeite?
    5. Der Abschluss welcher Versicherungen sind in dieser nebenberuflichen Tätigkeit sinnvoll bzw. notwendig?
    6. Ist es möglich über den zu betreuenden Betrieb Fortbildungen bei der BG zu machen (und damit kostenfrei) oder muss ich diese aus eigener Tasche zahlen (und wenn ja wie teuer sind die im Schnitt)?

    Vielen Dank im Voraus.

    mfg Goofy ;)

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  • Hallo goofy,

    der Schritt ist bei mir schon lange her. Alle Deine Fragen kann ich nicht beantworten, aber vielleicht können die Kollegen auch noch etwas beitragen.

    SiFa-Tätigkeit ist eine freiberufliche Tätigkeit. Keine Gewerbeanmeldung erforderlich. Auch keine Meldung beim Finanzamt. Einfach bei der nächsten Steuererklärung die Anlage "Einnahmen aus freiberuflicher Tätigkeit" ausfüllen.

    Grundsätzlich ist vorab ein Gespräch mit einem Steuerberater zu empfehlen. U.a. zur Klärung der Umsatzsteuerpflicht.

    Zur Krankenversicherung habe ich keine Ahnung. Frag Deinen Steuerberater. Zu empfehlen ist aber unbedingt eine freiwillige Unfallversicherung, am besten bei der BG.

    Sozialabgaben fallen meines Erachtens auf eine freiberufliche Tätigkeit nicht an. Lass Dir das aber vom Steuerberater erklären.

    BG-Anschluss nicht erforderlich, aber zu empfehlen. Einerseits günstige Unfallversicherung, andererseits Zugriff auf eine ganze Menge kostenloser Arbeitsmaterialien. Die BG kannst Du Dir eigentlich selbst aussuchen. Ich würde eine BG wählen, die möglichst umfangreiche Seminare anbietet. Als Mitglied kannst Du dann kostenlos teilnehmen.

    Unbedingt Berufshaftpflichtversicherung abschließen. Kein vernünftiges Unternehmen vergibt Aufträge an jemanden ohne Haftpflichtversicherung.

    Das mit der kostenlosen Teilnahme an Fortbildungen bei der BG hängt von der BG ab. Ich selbst bin bei der BG Chemie versichert, habe aber auch schon kostenlos an Seminaren der BGHW und VBG teilgenommen. Fahrtkosten musste ich dann aber selbst tragen. Als Mitglied bei der BG sowieso kein Problem. Von einer Bezahlung habe ich noch nichts gehört. Da gibt es sicher bei der BG keine Möglichkeit dies zu verbuchen.

    Gruß aus der Kurpfalz

    Andreas

    "Der Klügere gibt nach! Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit."

    (Marie von Ebner-Eschenbach)

  • zu der Fortbildung bei der BG. Das geht nicht mehr.

    Da du als Selbstständiger Sifa damit deine Brötchen verdienst kannst du nicht mehr in den Genuß kommen gratis Fortbildungen mit zu nehmen. Auch nicht wenn du selbst dich bei einer BG Unfallversicherst. Denn das ist die BG ja in erster Linie.

    Würdest du im Auftrag deines Arbeitgebers als Sifa arbeiten könntest du Fortbildungen erhalten.

  • zu der Fortbildung bei der BG. Das geht nicht mehr.


    Das geht schon noch, ich mache es bei der VBG auch, da ich dort Mitglied bin. Heute ist es allerdings so, dass nur die VBG für Fachkräfte für Arbeitssicherheit zuständig ist.
    Und nur bei einer BG wo ich auch Mitglied bin, kann ich 4 lehrgänge im Jahr kostenlos machen. Das einzige was ich leiden muss, ist die Ausfallzeit wo ich nichts verdiene.

    Auch keine Meldung beim Finanzamt. Einfach bei der nächsten Steuererklärung die Anlage "Einnahmen aus freiberuflicher Tätigkeit" ausfüllen.

    Das war einmal. Du musst beim Finanzamt vorher einen Antrag stellen, dass deine neue berufliche tätigkeit als "Freiberuflich" anerkannt wird, und du bekommst dann eine Steuernummer dafür. man muss dabei unbedingt bei Beruf " Unternehmensberatung in sachen Arbeitssicherheit" angeben!!

    Es ist alles nicht so einfach mit selbstständig machen. Bei weiteren Fragen PN an mich, helfe gerne weiter.
    Im übrigen verweise ich darauf, dass ich das Thema schon mal ganz ausführlich hier behandelt habe. Einfach suchen.

    Mit oberschwäbischen Sicherhietsgrüßen
    Ritschi

    Ich denke, also bin ich. Und ab jetzt Frührentner.|?

    Einmal editiert, zuletzt von Rigesa (5. Februar 2011 um 19:58)

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  • Unbedingt Berufshaftpflichtversicherung abschließen. Kein vernünftiges Unternehmen vergibt Aufträge an jemanden ohne Haftpflichtversicherung.

    :moin:
    Da wir ja eine beratende Tätigkeit ausüben ist es zusätzlich wichtig eine Vermögenshaftpflichtversicherung abzuschließen.
    Bitte nicht verwechseln mit einer Berufshaftpflichtversicherung, das sind zwei verschiedene Paar Schuhe.

    LG Lars

    "Herr Präsident, ich übergebe die Schicht mit der Bitte, alles zu tun, damit so etwas nie wieder passiert."
    Luis Alberto Urzua, Schichtführer der Copiapo-Miene

  • Es hängt als freiwilliger Versicherter natürlich davon ab, wie der Unfallversicherungsträger deine Tätigkeit einstuft.
    Ich werde bei der VBG in die Gefahrklasse 1,5 eingestuft. Laut mündlicher Aussage meiner Außenstelle sind das bei Mindestversicherungssumme grob 600 EUR p.a.
    Genaue Angaben sind nicht möglich, da die Beiträge nachschlüssig berechnet werden.

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

  • ich bin als bildungsunternehmen beo der vbg gemeldet zahle ca 280 euro pa an versicherung.... und die lehrgänge kann ich auch da besuchen .... und wenn je nach dem übernimmt die vbg auch kosten für lehrgänge bei anderen BG`en ....
    Melden muss du dein Freiberuflichkeit beim Finazamt auf jeden fall sonst gibt es ärger ......

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