Schutz an Handschleifmaschinen

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  • Hallo,

    Ich habe ein Problem in meiner Firma, vielleicht kann mir der eine oder andere Kollege ein paar Tipps dazu geben.

    Vorgeschichte:Bei uns werden Maschinen hergestellt, welche vollständig aus Edelstahl sind. Die Maschinenständer und alle Anbauteile sind Schweißkonstruktionen. Nach dem Schweißen werden die Schweißnähte von Hand verschliffen und gebürstet. Verwendet werden Handschleifmaschinen (Winkelschleifer, groß und klein, u.ä.), Schleifblätter, Schruppscheiben, Sandscheiben. Gearbeitet wird im Akkord, die Fertigungsverfahren sind schon Jahrzehnte alt ("Es geht schon 30 Jahre gut, weshalb soll jetzt etwas passieren!?"). In der Vergangenheit gab es ab und zu leichte Schürfwunden, noch kein schwerer Unfall.

    Das Problem ist nun folgendes: An einigen Stellen der Werkstücke ist es unmöglich mit dem Handschutz der Schleifmaschinen heranzukommen. Deshalb (und auch aus Zeitgründen) werden die Schutze demontiert und bleiben und bleiben es auch.

    Meine Fragen nun: Wie sieht es rechtlich aus? Was für Alternativen gibt es (am Fertigungsverfahren kann nichts geändert werden)? Wie kann man die Arbeiter dennoch schützen (PSA wird getragen)? Wer hatte ein ähnliches Problem? ...?

    vielen Dank schon im Vorraus,
    bob

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    • Offizieller Beitrag

    Hallo,
    schau dir doch mal die BGI 543 - Schleifer an, da sollten alle deine Fragen beantwortet sein.
    Es ist wohl ein Problem, aber gegebenenfalls müsstet ihr auf andere Schleifverfahren (es gibt ja nicht nur Winkelschleifer) ausweichen.
    Solange nichts passiert habt ihr sicher keine Probleme, was ist aber wenn doch ? Wer ist verantwortlich?
    Die SIFA die das duldet?
    Der Vorgesetzte der das duldet?
    oder der Arbeiter selbst?
    das sollte man sich gut überlegen.

    herbert

  • Vielen Dank für deine schnelle Hilfe. BGI543 kenne ich, die lösst mein Problem aber nicht. Das Schleifverfahren kann auch nicht geändert werden.
    Im Übrigen, Herbert, ich wollte Antworten, nicht noch mehr Fragen!! :)
    bob

    • Offizieller Beitrag

    hm, da bleibt dir wohl nur noch die Organisatorische bzw. Persönliche Ebene...

    Unterweisungen, Arbeitsanweißungen, Betriebsvereinbarungen...

    Als SiFa solltest du die von die festgestellten Mängel schriftlich fixieren, damit du "rechtlich" aus dem Schneider bist, verantwortlich bleibt so oder so der Unternehmer!
    Vielleicht ist das eben der Kompromiss! Keine Technische Lösungen, dann eben Unterweisungen u.ä.
    Für die und die Arbeiten wird eben der Schutz demontiert, dann gelten andere Verhaltensregeln, als mit Schutz usw...
    Wenn das alles in der Gefährdungsermittlung fixiert ist, dann ist doch alles OK!

    so long
    Chris

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  • Hallo Bob,

    wir verwenden auch häufig Schleifmaschinen und im Rohrgraben ist auch oft nicht genug Platz. Wir haben unseren Mitarbeitern, in Abstimmung mit der Geschäftsführung, untersagt irgendwelche Veränderungen an den Maschinen vorzunehmen. Durch diese Veränderungen wir das Restrisiko auf hohes Risiko hochgeschraubt. Da nützt Dir auch keine Gefährdungsbeurteilung etwas, da die Veränderungen nicht berücksichtigt werden.
    Ich würde wie beim Praktikumsbericht vorgehen und die 7 Handlungsschritte anwenden. Hole Dir vorallem die Mitarbeiter (arbeiten jeden Tag mit diesem Problem), die Fachvorgesetzten und die zuständige BG ins Boot.
    Auch Schürfwundwunden müssen gemeldet werden, und wie ein Unfall aufgearbeitet werden. Du musst auch gegenüber Eurem GF/Vorstand erwähnen, dass dieser gewisse Fürsorgepflichten hat und ein Ausfalltag eines Mitarbeiter ca. 500,00 € den Betrieb kostet.
    Infomiere Dich beim Hersteller und schildere dein Problem. Vielleicht hat er eine Lösung die auf andere Firmen auch gepasst hat. Eine Plattform wäre natürlich auch zum Beispiel die A & A in Düsseldorf. Dort sind viele kompetente Partner vor Ort.
    Wie Chris schon geschriebeben hat, mache auf dieses Problem schriftlich an Fachvorgesetzten und GF/ Vorstand aufmerksam. Dann bist Du, zwar nicht zufriedenstellend, aus dem Schneider.

    Viel Glück dabei!!!!!

    Servus Michael

  • Ja, hört sich gut an. Sind ein paar genz gute Ansätze dabei. So oder ähnlich habe ich mir das auch vorgestellt. Bedanke mich.
    Versuche das Beste daraus zu machen.
    bob

  • Hallo Bob,

    PSA dürfen nur eingesetzt werden, wenn die Gefahren nicht durch allgemein schützende technische Maßnahmen oder durch organisatorische Maßnahmen vermieden oder ausreichend begrenzt werden können.

    Die Schutzwirkung der PSA ist nicht zwangsläufig gegeben, da sie von der Bereitschaft des Benutzers abhängt, die PSA auch wirklich zu tragen, und die Schutzwirkung ist darüber hinaus begrenzt, um die körperliche Belastung nicht zu groß werden zu lassen. Damit ist in jedem Einzelfall zu prüfen, ob im gegebenen Einzelfall andere Maßnahmen möglich sind.

    Eine universell gegen alle Gefahren schützende PSA gibt es nicht. Deshalb ist die Benutzung von PSA in besonderem Maße von der Gegebenheit am Arbeitsplatz und der dort auf die Beschäftigten einwirkenden Gefährdungen abhängig. Nur eine detaillierte Gefährdungsbeurteilung durch den Unternehmer macht eine Entscheidung möglich, ob die Voraussetzungen zur Benutzung von PSA dem Grunde nach gegeben sind (Rangfolge der Schutzmaßnahmen) und welche PSA ggf. zum Einsatz kommen können.

    Ebenso möchte ich darauf hinweisen, dass Sicherheitseinrichtungen an Arbeitsmitteln nicht entfernt werden dürfen.

    Schau bitte mal in die BGV A1 Grundsätze der Prävention, § 2, Abs. 4
    (4) Der Unternehmer darf keine sicherheitswidrigen Weisungen erteilen.

    Sicherheitstechnische Veränderungen an Arbeitsmitteln können nur in Abstimmug mit dem Hersteller vorgenommen werden.
    Eine erneute Prüfung ist hier zwingend erforderlich (Konformitätserklärung).

    Weitere Informationen findest Du auch in der BetrSichV unter Anforderungen an die Beschaffenheit von Arbeitsmitteln.

    Bei mir ist auch der Eindruck entstanden, dass hier ein Organisationsverschulden vorliegt, da schriftliche Arbeitsanweisungen sicherlich nicht vorhanden sind.

    Mit freundlichen Grüßen

    Horst Eisenhuth

    Horst

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  • Hi Bob,

    ...zum Thema "Fertigungsverfahren können nicht geändert werden" fällt mir in dem Zusammenhang ja Böses ein...

    Zwei Zitate aus Deinem Beitrag:

    "Deshalb (und auch aus Zeitgründen) werden die Schutze demontiert und bleiben und bleiben es auch." u. "Gearbeitet wird im Akkord..."

    Wenn hier aus Zeitgründen, und bei Akkordarbeit handelt es sich damit letzendlich ausschließlich um finanzielle Gründe (denn nirgends gilt der Satz "Zeit ist Geld" so sehr wie bei der Akkordarbeit), Risiken produziert werden, wäre dies ein sehr logischer und vernünftiger Grund die Akkordarbeit abzuschaffen und somit das Fertigungsverfahren zu ändern, oder?

    Ja, schon klar. Zuerst wirst Du mir dafür den Kopf abreißen und anschliessend wollen es wahrscheinlich auch Deine Kollegen und Vorgesetzten :-(.

    Aber ehrlich, um teilweise an die obigen Beiträge anzuknüpfen sei gesagt, dass Du/Ihr für diese Tätigkeit selbstverständlich eine Gefährdungsbeurteilung besitzen müsst, in der Du/Ihr nachweisen müsst, dass das Arbeiten mit abmontiertem Handschutz kein größeres Risiko darstellt. Kannst du das nicht und solches Arbeiten wird nicht nur toleriert, sondern vielleicht sogar gefördert, so müssen alle Beteiligten im Falle eines Falles mit Konsequenzen rechnen. Insbesondere für die Ebene der Vorgesetzten könnte hier fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten zum Vorwurf gemacht werden.

    Hierüber sollte man sich an geeigneter Stelle vielleicht auch einmal Gedanken machen. Bei Fahrlässigkeit und Vorsatz bewege ich mich nämlich nicht mehr im Umfeld des Handels- oder Ordnungswidrigkeitenrechtes, sondern im Gültigkeitsbereich des Strafrechtes.

    StBG § 229 Fahrlässige Körperverletzung

    Wer durch Fahrlässigkeit die Körperverletzung einer anderen Person verursacht, wird
    mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    Nicht schön aber leider wahr!

    LG
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

    • Offizieller Beitrag

    hallo bob

    da muss ich michael recht geben.
    Man hat den eindruck, dass auf kosten der sicherheit der mitarbeiter an der falschen stelle gespart wird.
    Vielleicht sollte man wirklich mal an die fertigungsverfahren herangehen, insbesondere an die konstruktion.
    Es wäre doch für alle eine gute lösung, wenn man die konstruktion eurer teile so anpassen könnte, dass es die problemstellen für das verschleifen gar nicht mehr gibt.
    Dann gibt es auch das sicherheitsproblem nicht mehr und zeit wird ebenfalls noch gespart. Da müsste doch eure geschäftsführung eigentlich mitziehen.

    peter

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner-von-Siemens zugeschrieben)