Guten Abend,
als Neuling hier im Forum habe ich direkt mal eine Frage in Bezug einer von mir ermittelten Gefährdung, welche ich im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung festgestellt habe.
Es geht um speziell um eine "Psychische Gefährdung" aufgrund von einem Einzelarbeitsplatz!
Kann ich das so stehen lassen:
Gefährdungsfaktor: Soziale Beziehungen
Gefährdung: Gesundheitsgefährdung durch psychische Belastung (Einzelarbeitsplaatz)
Gefahrenquelle: Arbeitsumgebung
Gefahrbringende Bedingung: Arbeiten ohne Arbeitskollegen
Gesundheitliche Folgen: Müdigkeit, Arbeitsunzufriedenheit, Depressionen
vielen Dank im voraus!