Verhalten bei Unwetterwarnung

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  • Hallo SiFa,

    und allen SiFas dieser Welt ein gutes Neues Jahr.

    Bei mir ist nun folgende Frage gelandet:
    Was tun bei einer Unwetterwarnung des Deutschen Wetterdienstes?

    ausgegeben vom Deutschen Wetterdienst
    am: Samstag, 25.12.2010 05:41 Uhr
    Verlängerung:
    Es tritt weiterhin starker Schneefall mit Neuschneemengen von 15
    bis 20 cm, in Staulagen bis 25 cm in 12 Stunden auf. In
    Verbindung mit mäßigem bis frischem Wind aus Nord kommt es zu
    Schneeverwehungen.

    Diese Warnung wird höchstwahrscheinlich nicht weiter verlängert
    werden müssen, da der Schneefall dann merklich nachlässt.

    ACHTUNG Hinweis auf mögliche Gefahren:
    Straßen können stellenweise unpassierbar sein. Bäume können
    unter der Schneelast zusammenbrechen.
    Vermeiden Sie alle Autofahrten

    Fahren Sie nur mit Winterausrüstung.

    Ich weiß zwar, dass das kein eigentliches SiFA-Thema ist, aber wie sind die Regelungen in eurem Betrieb?
    Dürfen Mitarbeiter (bezahlt?) zuhause bleiben?
    Wie verhält sich "die" BG im Falle eines Wegeunfalls trotz Unwetterwarnung?

    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

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  • Seit sie mal eine "Arschvoll" bekommen haben, weil eine vor einer Kleingkeit nicht gewart wurde, kann man die meisten total vergessen.
    Da ist so wie mit dem Beipackzettel der Medikamente.. die liest auch keiner ganz durch...

    OK, es ist ein Indiez das was sein könnte, wei es bei dir vor der Haustür aussieht, kannst du sehen, aber keine Mensche an den Bildschirmen auf fern abgelegenen Schreibtischen.

    Es sollt doch der logische Menschenverstand sagen, das ich bei strkem Wind mit herunterfallenden Ästen und umfallenden Bämen rechnen muss. Ebenso muss ich bei Regen mit Aquaplaning rechnen, oder bei Strkregen kann auch schon mal der Keller voll laufen, wenn ich eine ungünstige Lage habe.......

    Auch wenn sie für einzelne Landkreise waren, die sind Gross und nicht in allen Ecken ist es gleich.
    Man kann es als Infosystem nutzen, solle es aber nicht überberwerten!!!! :thumbup:

    Der Verstand solle nicht ausgeschaltet werden!!!
    Gerade in letzter Zeit, haben uns die Medien Schnee angesagt und schon wurde Schulfrei ausgerufen. Der Schnee kam dann erst in den Abendstunden und auch noch viel weniger als angesagt..

  • Hallo Niko,

    das hängt ganz stark davon ab was machen eure Mitarbeiter.
    Ich habe bis jetzt 3 mal erlebt das bei uns Mitarbeiter eher nach Hause durften wegen Unwetterwarnung (z.B. Orkan Kyrill). Da wurde die Arbeit eingestellt und nur noch eine Notwache vor Ort gelassen, aber die Spät- und Nachtschicht mussten nicht anfahren. Sie bekamen dafür Freischichten verbucht. Dies hat aber auch damit zu tun das wir viel draussen Arbeiten.

    Wenn ihr eine Arbeit verrichtet die draussen durchgeführt werden muss, dann dürft ihr an solchen Tagen wo eure Arbeit bzw. die Mitarbeiter gefährdet sind diese auf ein notwendiges Niveau herunterbrechen z.B. der Wachdienst und der Pförtner müssen vor Ort sein.

    Gruß RaBau

    Fremde Meinungen sind zu akzeptieren meine Antwort auf "du" oder "sie". Ich möchte geduzt werden.
    Ich schreibe weiter alles mit DU (siehe Forumsregel). Die die kein Du haben wollen, machen gedanklich immer aus dem Du ein Sie.
    Gruß RaBau

    Nur Pessimisten schmieden das Eisen, solange es heiß ist. Optimisten vertrauen darauf, dass es nicht erkaltet. (Zitat von Peter Bamm)

  • Hallo,

    danke für eure Antworten.
    Wir sind ein Hersteller von Halbleiterchips. Unsere Fertigung braucht 48 h um abgefahren zu werden und rund 200 h um hochzufahren. Einige Anlagenteile, z. B. Hochvakuumpumpen, können nach dem Ausschalten nicht mehr in Betrieb genommen werden und müssen ersetzt/erneuert werden. Da kommen sehr schnell Kosten von 1-2 Millionen Euro zusammen.
    Und bei ca. 3000 Mitarbeitern kommt man mit logischem oder gesunden Menschenverstand nicht sehr weit. Da gibt es 2990 unterschiedliche Meinungen und bei den restlichen 10 sucht man den Menschenverstand vergeblich. :511:

    Ich möchte meine Fragen nochmals präzisieren:
    1. Wie sind die Warnungen des DWD zu interpretieren? Ist der Arbeitgeber in der Pflicht, Maßnahmen einzuleiten?
    2. Darf ein Mitarbeiter im Falle einer Unwetterwarnung zuhause bleiben? Wie ist das mit seiner arbeitsvertraglichen Pflicht zur Arbeitsleistung in Einklang zu bringen?
    3. Wie positionieren sich die BGen/UKen zu solchen Unwetterwarnungen? Gibt es hierzu Praxisbeispiele?

    Gruß, Niko.

    8o T5? Motor vorne? :cursing:

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

  • Ich durfte noch nie zuhause bleiben nur weil es ein Sturm gibt. Und meine Arbeit fand hauptsächlich im Auto statt all die Jahre.

    Und stell dir mal vor es würden alle Mitarbeiter eines Krankenhauses wegen Schneesturm zuhause bleiben.

    Mir wurde als Arbeitnehmerin immer gesagt dass ich mich zu informieren habe und meinen Fahrweg entsprechend (Zeitmässig) zu planen habe so dass ich pünktlich zur Arbeit erscheine.

    PS: Das Arbeitsrechtliche würde ich wenn dann eher mit dem Betriebsrat oder einem Rechtsanwalt klären.

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  • Hallo, Niko,
    ich habe mir darüber bislang noch keine Gedanken gemacht und daher gibt es in "meinen" Betrieben keine mir bekannte Regelung - außer die, die Andrasta genannt hat.
    Aber vielleicht ein paar Ideen

    1. Wie sind die Warnungen des DWD zu interpretieren? Ist der Arbeitgeber in der Pflicht, Maßnahmen einzuleiten?


    Eine Warnung ist m.E. nicht verbindlich.
    Ich würde mal bei einer Spedition anrufen, wie man das dort für Verwaltungsangestellte und Fahrer handhabt ... ;)
    und ich würde bei der zuständigen Stelle anrufen, die bspw. die Fehmarnsundbrücke sperrt: macht man eigene Messungen und entscheidet anhand derer oder reicht die Unwetterwarnung?

    Zitat

    2. Darf ein Mitarbeiter im Falle einer Unwetterwarnung zuhause bleiben? Wie ist das mit seiner arbeitsvertraglichen Pflicht zur Arbeitsleistung in Einklang zu bringen?


    Meiner Meinung nach Einzelfall. Ein Mitarbeiter, der über obige Fehmarnsundbrücke müsste, ist von seiner Situation her anders einzuschätzen, als der betriebliche Hausmeister, dessen Wohnung auf dem Betriebsgelände liegt ...

    Zitat

    3. Wie positionieren sich die BGen/UKen zu solchen Unwetterwarnungen? Gibt es hierzu Praxisbeispiele?

    Ich rufe dann bei einige BG an und frage nach, z.B. in der Rechtsabteilung. Und weil es mich selbst interessiert, habe ich das getan ... Antworten einer sehr groß gewordenen BG:
    "Umgang mit Unwetterwarnungen nicht pauschal beantwortbar, man darf sie nicht ignorieren", "Entscheidungen über Arbeitsabbruch oder Fahrten werden vor Ort entschieden", "Mitarbeiter darf nicht die Unwetterwarnung zum Anlass nehmen, zu Hause zu bleiben, sondern muss sich auf den Weg machen, wenn er keine Behinderungen wahrnimmt oder gemeldet bekommt"
    Ich hoffe, das hilft Dir ein bisschen weiter.

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • Servus Niko,

    Massnahmen einleiten, denke ich in den meisten Fällen eher nicht. Massnahmen prüfen, jedoch wohl in fast allen Fällen. Dabei denke ich allerdings eher an "für ausreichenden Winterdienst sorgen", oder im Falle eines Sturms dafür sorgen, dass gefährdete Bereiche eines bewaldeten Betriebsgrundstücks gesperrt werden, als an das allseits beliebte "die Mitarbeiter überreden nicht zur Arbeit zu kommen" - obwohl das in Extremfällen für einen Unternehmer durchaus das Mittel der Wahl sein kann (z.B. bei Einsturzgefahr durch Schneelast).

    Eigeninitiativ zu entscheiden, man müsse bei DWD Unwetterwarnung nicht zur Arbeit, dem stehen -wie Du selbst schreibst- die arbeitsvertraglichen Pflichten entgegen. Bei ausgerufenem inneren Notstand wäre das möglicherweise etwas anderes, aber immerhin ist das was der DWD da macht lediglich eine Warnung.

    Wie BG's/UV's genau dazu stehen, weiss ich nicht - Vermute jedoch, dass die -was die angesprochenen Massnahmen angeht - mit einer besonderen Sorgfaltspflicht bei eingegangener Unwetterwarnung argumentieren werden.

    Beste Grüsse,

    Chrimu

    Das Weltall ist groß.., besonders oben!" ( Wilhelm Busch, 1832-1908 )

  • Hallo,

    also wir bekommen vom Deutschen Wetterdienst die Unwetterwarnungen für unseren Landkreis. Allein diese Woche (von Mo-Do) waren es 8 Unwetterwarnungen. Glaube wenn die Mitarbeiter jedesmal zu Hause bleiben, bräuchten sie gar nicht mehr arbeiten. Am besten wäre natürlich noch bezahlt

    Gruß Micha

    Gesundheit ist nicht alles, aber ohne Gesundheit ist alles nichts.

  • Glaube wenn die Mitarbeiter jedesmal zu Hause bleiben, bräuchten sie gar nicht mehr arbeiten. Am besten wäre natürlich noch bezahlt


    Jau, könnte man sich mal dafür einsetzen dass dies Gesetzlich verankert wird. Am besten mal Betriebsräte darauf ansetzen. :511:

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  • Da wir im Bereich Tiefbau und Montage (Telekom und Eon) tätig sind, lassen wir die Leute lieber zu HAUSE, wenn es zu schlimm mit dem Wetter wird. Dafür gibts die Arbeitszeitkonten und als AG haben wir ja auch eine Sorgfallstpflich und die AN das Recht auf unversehrtheit.
    Normale geplante Baumassnahmen werden eingestellt und nur noch Störungen abgearbeitet. Dann werden weite Anfahrten aber möglichst vermieden, oder es wird erst zwischen 10 und 12 Uhr angefangen. Meistens hat sich der Verkehr dann wieder eingespielt.

    Wir haben eine sehr freie Handhabung, Mensch und Material sind uns wichtiger als Termineinhaltung um jeden Preis. Mit den Auftraggebern haben wir bislang keine Probleme gehabt.

  • Hallo SiFas,

    danke für eure Antworten.
    Wir haben uns so positioniert:
    Die arbeitsverträgliche Pflicht beginnt und endet am Arbeitsplatz. Jeder Mitarbeiter muss eigenverantwortlich seine Wege von und zur Arbeit organisieren.
    Kann er/sie nicht zur vereinbarten Zeit am Arbeitsplatz sein, so ist der direkte Vorgesetzte umgehend zu informieren.

    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -