Gefahrbringende Bedingung

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  • Hallo,
    ich bin nun auch bei meiner Praktikumsarbeit.
    Mein Problem gerade ist folgendes:
    Es wird mit einem Laser Holz abgelasert (abgerennt)
    Ich habe
    - als Gefährdungsfaktor Brände und Explosionen,
    - als Gefahrenquelle den Laserstrahl (Verbrennungsprozess),
    - als Gefährdung mögliche Verletzung durch Brand oder Explosion,

    nur bei der Gefahrbringenden Bedingung stehe ich voll auf dem Schlauch.

    Wenn mit da jemand einen Tipp geben könnte wäre echt super.

    Eine Idee häte ich schon,
    aber wie war das mit dem Publikumsjoker? vorher mal nichts sagen......
    Danke schon mal

    Hardy

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  • Als gefahrbringende Bedingungen könnte ich mir Sauerstoff (bei Bränden) oder Staub (bei Explosionen) vorstellen. :rolleyes:

    "Sei achtsam auf dem Weg zur Schicht, auf der Strasse schläft man nicht!"

    "Wenn es einen Weg gibt, es besser zu machen: finde ihn." Thomas Alva Edison (1847-1931)

  • Dazu noch

    Gefährdungsfaktor: Technischer Defekt
    Gefahrenquelle: Gesamte Maschine / Anlage, bewegliche Teile, Fehlkonstruktion, Antriebe, Beschickung, Entnahme, Ergonomie, Wartung, Reparatur, ...
    Gefährdung: Augenschädigung, Verletzung durch mechanische / elektrische Einwirkung
    Gefahrbringende Bedingung: Staubentwicklung, Fehlbedienung, Unaufmerksamkeit

    usw.

    Fettflecken werden wie neu, wenn man sie täglich mit Butter bestreicht...

    • Offizieller Beitrag

    hallo hardy,

    bei den gefahrbringenden bedingungen kommen jetzt die handlungen ins spiel, die unter diesen von dir ermittelten gefährdungen bei der bedienung und im umgang mit dieser schneidemaschine gefahrbringend wirksam werden können. Also unter welchen bedingungen könnte ich mit dem laser in berührung kommen und mich verbrennen oder ist das alles durch ausreichende sicherheitseinrichtungen bereits ausgeschlossen? Oder: Unter welchen bedingungen ist die von dir erkannte mögliche explosionsgefahr gegeben? ... usw.

    Also einfach mal schauen, wann, wie und wo die erkannten gefährdungen auftreten.


    peter

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner-von-Siemens zugeschrieben)

  • - fehlbedienung

    - bestimmungsgemäße verwendung der maschine prüfen

    - maschine richtig für einsatzzweck ausgestattet?

    - umgebungsbedingungen (ordnung, sauberkeit, zugluft)

    kann aufgewirbelter staub vom laserstrahl entzündet werden?

    - trennung von anderen arbeitsverfahren und bereichen?

    Es gibt viel zu tun, packen wir es an :rolleyes:

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  • Ich würde sagen, die gefahrbringen bedingung muss ja langfristig erkennbar sein. Also eine Schutzeinrichtung am Laser die nicht funz oder die schon bekannt brandgefahr ohne zusatz von innergas zum löschen. also etwas, was schon da ist als gefahr, aber noch nicht zum unfall geführt hat

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