Beiträge von Hektor

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    Hallo zusammen,

    eigentlich soll sich die AP raushalten aus der Ausbildung. Da die aber gern den Kontakt aufbauen wollen und sich auch mit einbringen wollen, sollte man sich dem beusch offen zeigen und ggf gute unterstützung annehmen. Aber bitte bleibt bei der art und weise wie es vom Dozenten verlangt wird. Er bewertet euch und er sagt was richtig und falsch ist.
    Bitte nicht falsch verstehen. Die AP kann euch nur unterstützen. Nicht bewerten!

    Zeig ihm was Du hast und trink Kaffee.

    Juhu, melde mich auch mal wieder

    Fachkunde ist der, der im Sinne des Gesetzt fähig ist. Dazu gibt es einige Regelungen, wo drin steht:
    Studium im Bereich der Naturwissenschaft
    oder
    Techniker in diesem Bereich der Branche
    oder
    Meister in dieser Branche
    Falls alles nicht vorhanden, kann man auch einen anderen wählen, der Qulifiziert erscheint.

    Kurz um, der Gestzgeber will einen haben, der etwas gelernt hat, läßt aber die Hintertür auf für Betriebe die sich soeinen nicht leisten können.
    Willst Du also ein Beauftragter sein, dann mach einen Lehrgang der es machen darf. Geh zur Behörde und lass dich anerkennen. Die haben so gut wie nie dagegen gesprochen.

    Aber aufpassen. Einen Umweltbeauftragten wie es im neuem Umweltgesetzbuch drin steht, gibt es nicht, weil es nicht in Kraft getreten ist.
    Es gibt also nur Abfall-Wasser-Immision-Brandschutz-Arbeisicherheit.....usw. Immer nur für den einzelen Bereich, nie einen für alles.
    Willst Du etwas an Titel haben, dann mach den Lehrgang und die Behörde wird das meist hinnehmen! Danach bist Du Rechtlich der Beauftragter.

    Ich würde sagen, die gefahrbringen bedingung muss ja langfristig erkennbar sein. Also eine Schutzeinrichtung am Laser die nicht funz oder die schon bekannt brandgefahr ohne zusatz von innergas zum löschen. also etwas, was schon da ist als gefahr, aber noch nicht zum unfall geführt hat

    Juhu, da bin ich wieder

    Habe das Ding mit dem Chef mal durchgesprochen
    Wir werden nun die Türen kennzeichnen und somit verlangen, das die MA die Tür auch benutzen!

    Noch eins zum Thema Schnelllauftore. Die haben wir auch und die gehen auf, sobald man sich in der nähe befindet. Und genau das macht es ja so schlimm. Die MA gehen dann lieber durchs Tor und damit in die Gefahr als die Türe zu benutzen wo kein Transport stattfindet.

    Nun werden wir also alles Kennzeichnen und unter " Strafe" stellen.
    Schade das man in Deutschland nicht mehr von guten Menschenverstand reden darf, sondern nur noch durch geschriebenes geregelt weden muss. ;(

    Hallo SIFA Freunde

    In unserem Betrieb habe ich ein Problem mit den Verkehrswegen. Wir haben Tore für den Transportberreich und direkt daneben Türen für die Fussgänger. Somit will man gewährleisten das wir keinen Wegeunfall im Betrieb bekommen.
    Nun ist es aber verlockent durch offene Tor zu laufen, anstatt die Türe zu benutzen.
    Ich also denk mir, da wird es bestimmt eine BGI geben die mir hilft das problem jeden zu erklären.
    Und was finde ich in der großen welt des Internets, die BGI 701 ist anstatt die ZH1/640 da, die sowas regeln soll
    Man hat sich sogar seitens der BG Verwaltung oder Bau und viele mehr darauf bezogen. Dort steht immer, Hinweis siehe BGI 701 :cursing:
    Doch wo ist die BGI 701? ?(
    Warum steht seid 1996 in bearbeitung?
    braucht man für eine BGI ca. 14 Jahre 8| :sleeping: und immer noch nichts da? :511:
    Wie/Wo kann ich nun meine Kollegen schützen und dennen erklären, das die immer die Tür zu benutzen haben.
    Irgendwo muss doch etwas stehen und verfügbar sein

    Habe gerade mit meiner Aufsichtsperson gesprochen

    Verantwortlich ist der Betreiber der Anlage, also die Fremdfirma
    Dieser hat auch für den Schutz zu sorgen, der von seiner Arbeit ausgeht
    Ich als Sifa muss überwachen, ob er auch seine Verantwortung nachkommt
    Heißt, schauen ob er auch wirklich absperrt, haben die Mitarbeiter Messgeräte usw. aber nur als Kontrollperson für die Auftragsseite.

    Hallo Sifa-Freunde

    Mache zur Zeit die Ausbildung zur Sifa und bin in der LEK 1

    In der Selbstlernphase kommt auch das Thema Strahlung. Da wird über einen Strahlenschutzbeauftragten gesprochen, wenn man Strahler hat.
    Wir haben aber diese Leistung extern eingekauft. Das heißt, die kommen mit ihren Anlagen zu uns und Röntgen auf unserem Werksbereich in einen Raum, den wir Hergestellt haben. Also Bleiplatten überall.
    Strahlen ist aber aufgabe der Firma.
    Ist den nun auch unsere Firma in einer Verantwortung, bzw. ich als zukünftige Sifa? Muss ich mich da einmischen oder liegt es in der Hand der Fremdfirma da die die Anlage betreiben,nutzen.
    Wer weiß da etwas?
    Danke im voraus

    Guten morgen zusammen

    Ich habe sowas auch mal hinterfragt, allerdings als Geruchsüberdecker.
    Die Anzahl der Wirkstoffe ist so groß ( weit über 20 Stoffe) das ich sie mir nicht mehr einzeln angeschaut habe.
    Es ist also sehr schnell gegeben, das da ein Stoff drin ist, der reagieren kann.
    Der gedanke, der Duftstoff besteht nur aus einem Stoff, ist leider total falsch.

    Kleiner Tip, nimm mal einen Lieferanten der auch Biozide herstellt. Die haben auch gerne Duftstoffe drin. Dort mal nachfragen ob ein SDB vorhanden ist und wie man es bewerten kann.

    Mal eine andere Frage, warum überhaupt einen Filzschreiber?

    Wenn Du schon nach eine weniger schlimme Alternative suchst, warum nicht den Verursacher ändern!
    Kannste nicht Kreide benutzen oder Bleistifte?
    Es gibt auch von anderen Hersteller möglichkeiten zu makieren, die sich später besser abwaschen lassen.
    Man muss doch nicht immer das Problem hinten anpacken, geh mal vorne zum anfang und schaue was geht.

    Hallo MST,


    ich bin in unserem Betrieb der Umweltschutzbeauftragter oder auch Leiter Umweltschutz. Kannste nehmen wie Du willst, macht eh keinen Unterschiede da das neue Umweltrecht nicht kommt.
    Würde aber das Umweltrecht kommen, würde jeder der eine aufgabe in diesem Bereich hat zum Umweltbeauftragten. Da gibt es dann noch Unterteilungen in Immisionsschutz oder Abfall
    Die Aufgaben und auch welche Qualilfikation man gebraucht hätte, war dort geregelt.
    Doch leider ist das neue Gesetz nicht durch den BUndestag gekommen und somit gibt es rechtlich keinen Umweltbeauftragten.
    Wenn Du aber einen anhaltspunkt haben willst, was die Bundesregierung sich unter den Beruf vorstellt, dann schau mal ins Gesetz rein. Im Anhang findet man dann den Beauftragten.
    Schulungen wäre dann einfacher gewesen, da man sich auf die Verordnung berufen hätte.
    Nun musste leider schauen was Du brauchst. Heißt also, wenn ihr einen Abfallbeauftragten braucht, dann beim TÜV anfragen oder eine anderen der die Fachkunde vermitteln kann und darf!!! nicht jeder der es macht kann es auch später unterschreiben.
    Wenn ihr nichts auferlegt bekommen habt, dann würde ich einen allg. Umweltmanagerbeautragten ( UMB ) lehrgang machen. dort bekommt man einen Einblick was alles dazu gehört und was wie geprüft wird.
    Da gibt es wieder mehrere anbieter. ich würde schauen wer es darf und was das Papier hinterher wert ist. Beim TÜV kannste später darauf aufbauen und zum Auditor werden.