Juhu, melde mich auch mal wieder
Fachkunde ist der, der im Sinne des Gesetzt fähig ist. Dazu gibt es einige Regelungen, wo drin steht:
Studium im Bereich der Naturwissenschaft
oder
Techniker in diesem Bereich der Branche
oder
Meister in dieser Branche
Falls alles nicht vorhanden, kann man auch einen anderen wählen, der Qulifiziert erscheint.
Kurz um, der Gestzgeber will einen haben, der etwas gelernt hat, läßt aber die Hintertür auf für Betriebe die sich soeinen nicht leisten können.
Willst Du also ein Beauftragter sein, dann mach einen Lehrgang der es machen darf. Geh zur Behörde und lass dich anerkennen. Die haben so gut wie nie dagegen gesprochen.
Aber aufpassen. Einen Umweltbeauftragten wie es im neuem Umweltgesetzbuch drin steht, gibt es nicht, weil es nicht in Kraft getreten ist.
Es gibt also nur Abfall-Wasser-Immision-Brandschutz-Arbeisicherheit.....usw. Immer nur für den einzelen Bereich, nie einen für alles.
Willst Du etwas an Titel haben, dann mach den Lehrgang und die Behörde wird das meist hinnehmen! Danach bist Du Rechtlich der Beauftragter.