Lakiererei, Essen und Trinken

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  • Ich habe eine Frage zum Thema Essen und Trinken wärend der Arbeit mit Gefahrstoffen.
    Wir haben in unserer Firma eine Oberflächenabteilung in der mit Wasserlacken und Nitrolacken, sowie mit Lösemittel gearbeitet wird. Nun kommt immer wieder die Diskussion auf ob hier wärend der Arbeit gegessen oder getrunken werden darf. Besonders im Sommer ist das ein großes Thema. Ich habe im Netz noch nichts rechtssicheres darüber gefunden.
    Könnt ihr mir da weiter helfen?

    Gruß Axel

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  • Gefahrstoffverordnung § 9, Absatz 9
    (9) Die Beschäftigten dürfen in Arbeitsbereichen, in denen die Gefahr einer Kontamination durch Gefahrstoffe besteht, keine Nahrungs- oder Genussmittel zu sich nehmen. Der Arbeitgeber hat hierfür vor Aufnahme der Tätigkeiten geeignete Bereiche einzurichten.

    Grüße
    awen

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

  • Essen und Trinken wärend der Arbeit mit Gefahrstoffen. ... Wasserlacken und Nitrolacken, sowie mit Lösemittel .

    Es ist ein weit verbreitetes Problem, das man in Abhängigkeit der Gefahrstoffe lösen muss.
    Selbstverständlich kann man jede Form von Nahrungsmittel und Getränke in solchen Bereichen verbieten - aber wenn die Azeptanz für solch eine Vorgabe nicht vorhanden ist und man nicht ständig die Einhaltung überprüfen kann, dann wird man doch bei einem Rundgang etwas finden.

    In den meisten "meiner" Betriebe habe ich in Bereichen, in denen mit Gefahrstoffen umgangen wird, folgende Regeln aufgestellt.

    1. Essen (auch Müsli- oder Schokoriegel) verboten, keine Ausnahmen.
    2. Getränke aus offenen Gefäßen (Becher, Tasse, Flaschen mit Kronkorken) verboten.
    3. Getränke aus verschließbaren Behältern erlaubt.
    4. Aus einer Flasche darf nur der Besitzer trinken (weil man sonst gerne mit der Hand die Flaschenöffnung "sauber" wischt, um Speichel o.ä. zu entfernen).

    Diese Regeln werden, soweit ich das beurteilen kann, akzeptiert.

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

    Einmal editiert, zuletzt von a.r.ni (2. November 2010 um 17:24)

  • Getränke aus geschlossenen/verschließbaren Flaschen sollte man gerade auch an warmen Tagen erlauben. Essen am Arbeitsplatz definitiv nein. Dafür sollte ein dazu eingerichteter Pausenraum angeboten werden.

    in §6 der Arbeitsstättenverordnung heißt es in punkt
    (3) Bei mehr als zehn Beschäftigten, oder wenn Sicherheits- oder Gesundheitsgründe dies erfordern, ist den Beschäftigten ein Pausenraum oder ein entsprechender Pausenbereich zur Verfügung zu stellen. ......

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  • Bei uns in der Lackproduktion ist Essen und Trinken generell verboten. Auch an heißen Tagen. Die Arbeiter dürfen aber zwischendurch zum trinken kurz den Arbeitsplatz verlassen, der Weg zum pasenraum ist nicht weit. Getränke (Wasser) wird von der Firma gestellt.

    Im Laborbereich ist das Essen und Trinken ebenfalls verboten, nur an den Schreibarbeitsplätzen ist es erlaubt.

    The difference between twin witches is to tell which witch is which!

  • Essen ist in unserer Produktion ebenfalls verboten. Dort wurde auch mittlerweile akzeptiert, daß in der Nähe von Gefahrstoffen überhaupt nicht und in der Halle an den Messtischen nur aus Flaschen, aber nicht aus Bechern getrunken werden darf.
    Tja, so weit so gut. Die Gewerbeaufsicht hat sich nun darüber mokiert, daß in unserem Betriebslabor am Schreibarbeitsplatz getrunken wird. OK der Weg vom Laborabzug (mit Gefahrstoffen) und dem Schreibtisch ist nicht weit, aber im Sommer ist es dort (noch) unerträglich heiss. Außerdem sitzt dort aus Platzmangel eine Mitarbeiterin, die nicht im Labor selbst arbeitet.
    Gibt es irgendwo eine Möglichkeit, Trinken am Schreibarbeitsplatz zu erlauben, auch wenn im Labor selbst im Abzug mit Gefahrstoffen gearbeitet wird?

    Gruß Frank

    Es ist nicht genug, zu wissen, man muss auch anwenden;
    es ist nicht genug, zu wollen, man muss auch tun. (Johann Wolfgang von Goethe)

  • Hi,

    auch wenn es vielleicht ein wenig haarspalterisch ist, weder in der TRGS 526 Labore noch in der Laborrichtlinie ist von Getränken die Rede sondern nur von Nahrungs- und Genussmitteln. In der alten Laborrichtlinie bezog sich das Verbot auf den Umgang mit giftigen, krebserzeugenden usw. Gefahrstoffen. Das ist jetzt grundsätzlich gehalten. Aber wie gesagt, die Rede ist von Nahrungs- und Genussmitteln.

    Regelt per Betriebsanweisung, dass an den Schreibarbeitsplätzen das Trinken aus verschliesbaren Behältern erlaubt ist.
    Ich hab die Diskussion auch schon mal geführt und damit ging das dann.
    Wobei zu berücksichtigen ist mit was für Gefahrstoffen ihr umgeht. Falls es gar noch ein Labor nach BiostoffV ist, geht natürlich auch nichts.

    Bei uns stand in der allgemeinen Laborordnung:

    Essen und Trinken sind im Labor generell verboten. Ausnahme: Getränke in verschliesbaren Behältern an den Schreibarbeitsplätzen.

    Das beim Umgang mit Gefahrstoffen, also am Labortisch, am Abzug usw., grundsätzlich ein Rauch-, Ess- und Trinkverbot besteht ist keine Frage

    Grüße
    awen

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016