Hallo SIFA Freunde
In unserem Betrieb habe ich ein Problem mit den Verkehrswegen. Wir haben Tore für den Transportberreich und direkt daneben Türen für die Fussgänger. Somit will man gewährleisten das wir keinen Wegeunfall im Betrieb bekommen.
Nun ist es aber verlockent durch offene Tor zu laufen, anstatt die Türe zu benutzen.
Ich also denk mir, da wird es bestimmt eine BGI geben die mir hilft das problem jeden zu erklären.
Und was finde ich in der großen welt des Internets, die BGI 701 ist anstatt die ZH1/640 da, die sowas regeln soll
Man hat sich sogar seitens der BG Verwaltung oder Bau und viele mehr darauf bezogen. Dort steht immer, Hinweis siehe BGI 701
Doch wo ist die BGI 701?
Warum steht seid 1996 in bearbeitung?
braucht man für eine BGI ca. 14 Jahre und immer noch nichts da? :511:
Wie/Wo kann ich nun meine Kollegen schützen und dennen erklären, das die immer die Tür zu benutzen haben.
Irgendwo muss doch etwas stehen und verfügbar sein