Überprüfung von Flucht- und Rettungsplänen

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  • Hallo,
    stimmt es, daß Flucht- und Rettungspläne alle zwei Jahre von externen Stelle auf ihre Richtigkeit überprüft werden müssen? Wer muß das machen? Kann das auch der Brandschutzbeauftragte sein?

    Danke!

    Gruß Frank

    Es ist nicht genug, zu wissen, man muss auch anwenden;
    es ist nicht genug, zu wollen, man muss auch tun. (Johann Wolfgang von Goethe)

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  • Zitat

    stimmt es, daß Flucht- und Rettungspläne alle zwei Jahre von externen Stelle auf ihre Richtigkeit überprüft werden müssen? Wer muß das machen? Kann das auch der Brandschutzbeauftragte sein?

    Ich habe keine Vorschrift gefunden, die das fordert, insbesondere nicht in der TR für Arbeitsstätten, ASR A2.3.
    In der DIN 4844-3:2003-09 (Sicherheitskennzeichnung - Teil 3: Flucht- und Rettungspläne) steht lediglich

    "Regelmäßige Prüfungen von Flucht- und Rettungsplänen sind entsprechend §20 der BGV A8 (mindestens alle zwei Jahre) durchzuführen."

    Hier steht nichts von "extern" und auch nicht, wer das machen soll. Wenn Ihr einen Brandschutzbeauftragten haben solltet, dann fällt das in seinen Aufgabenbereich.
    Ich habe den Verdacht, dass hier einige Firmen sich eine Geldbeschaffung generieren wollen, wie es auch die "Regalinspektoren" versuchen. :thumbdown:

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • Hallo Frank,

    ich erstelle und Pflege schon seit Jahren regelmäßig die F+R- und Feuerwehrpläne meiner Kunden. Von einer Prüfung durch eine externe Stelle habe ich noch nie etwas gehört. Ich teile die Vermutung von arni, dass sich hier einige dubiose Gestalten einfach nur bereichern wollen. Die gemäß BGV A8 vorgeschriebene Prüfung kann sicherlich der Brandschutzbeauftragte, die SiFa/FaSi oder auch ein Sicherheitsbeauftragter durchführen. Angebote mit solchem oder ähnlichen Inhalten einfach in die Tonne treten. Oder noch besser: Anrufen und nach der Rechtsgrundlage fragen. :D

    Gruß aus der Kurpfalz
    andreas68723

    "Der Klügere gibt nach! Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit."

    (Marie von Ebner-Eschenbach)

  • Zitat

    Oder noch besser: Anrufen und nach der Rechtsgrundlage fragen.

    Das ist eine Antwort / Aufforderung nach meinem Geschmack ;)

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • Hallo,

    Flucht- und Rettungspläne müssen nicht durch eine externe Stelle geprüft werden. Bei Feuerwehrplänen kann dies schon anders aussehen, hier ist dann aber die externe Stelle in der Regel die Feuerwehr.

    Die Erstellung/ Pflege der Flucht- und Rettungspläne kann vom Brandschutzbeauftragten ausgeführt werden.
    Siehe auch z.B. BGI 847 (Aufgaben, Qualifikation und Ausbildung von Brandschutzbeauftragten), mögliche Aufgaben:

    Zitat: "Aufstellen des Brandschutzplanes, z.B. Brandalarmplan, Flucht- und Rettungsplan"

    oder nach vfdb 12/09-01:

    Zitat: "Kontrollieren, dass Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne, Alarmpläne usw. aktuell sind, ggf. Aktualisierung veranlassen und dabei mitwirken"

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

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  • Danke für den Thread...

    Wieder mal genau das was ich gesucht hab.


    Kurze Info am Rand... Derzeit liegt der Kurs für das Akutalisieren + 1 Begehung der Flucht- und Rettungswegepläne von ca. 6 Seiten bei 2000 Euronen.... Ich glaub echt ich mach was falsch...

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...

    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....

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    Mike

  • Kurze Info am Rand... Derzeit liegt der Kurs für das Akutalisieren + 1 Begehung der Flucht- und Rettungswegepläne von ca. 6 Seiten bei 2000 Euronen.... Ich glaub echt ich mach was falsch...

    Finden sich wirklich Kunden, die so viel bezahlen?

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

  • Hallo,

    Kurze Info am Rand... Derzeit liegt der Kurs für das Akutalisieren + 1 Begehung der Flucht- und Rettungswegepläne von ca. 6 Seiten bei 2000 Euronen.... Ich glaub echt ich mach was falsch...

    Und das zahlt ihr? Bei mir ist diese Preisentwicklung noch nicht angekommen.

    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

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  • Nee auf keinen Fall wird das bezahlt. Wir suchen gerade nach einer entsprechenden Lösung

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...

    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....

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    Mike

  • Bei uns werden meist die Flucht- und Rettungspläne zusammen mit den Feuerwehrplänen revidiert. Sprich wenn ich sowieso die Begehung für die Feuerwehrpläne mache, nehme ich die Infos für die Flucht- und Rettungspläne gleich mit. Nach Abschluss der Revisionen bekommt der Kunde dann die Feuerwehrpläne samt Flucht- und Rettungspläne mit frischem Datum augehändigt.

    Es kommt auch des öfteren vor, dass die Flucht- und Rettungspläne durch Sonneneinstrahlung anfangen auszubleichen.