Hallo,
stimmt es, daß Flucht- und Rettungspläne alle zwei Jahre von externen Stelle auf ihre Richtigkeit überprüft werden müssen? Wer muß das machen? Kann das auch der Brandschutzbeauftragte sein?
Danke!
Gruß Frank
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Neues Benutzerkonto erstellenHallo,
stimmt es, daß Flucht- und Rettungspläne alle zwei Jahre von externen Stelle auf ihre Richtigkeit überprüft werden müssen? Wer muß das machen? Kann das auch der Brandschutzbeauftragte sein?
Danke!
Gruß Frank
Zitatstimmt es, daß Flucht- und Rettungspläne alle zwei Jahre von externen Stelle auf ihre Richtigkeit überprüft werden müssen? Wer muß das machen? Kann das auch der Brandschutzbeauftragte sein?
Ich habe keine Vorschrift gefunden, die das fordert, insbesondere nicht in der TR für Arbeitsstätten, ASR A2.3.
In der DIN 4844-3:2003-09 (Sicherheitskennzeichnung - Teil 3: Flucht- und Rettungspläne) steht lediglich
"Regelmäßige Prüfungen von Flucht- und Rettungsplänen sind entsprechend §20 der BGV A8 (mindestens alle zwei Jahre) durchzuführen."
Hier steht nichts von "extern" und auch nicht, wer das machen soll. Wenn Ihr einen Brandschutzbeauftragten haben solltet, dann fällt das in seinen Aufgabenbereich.
Ich habe den Verdacht, dass hier einige Firmen sich eine Geldbeschaffung generieren wollen, wie es auch die "Regalinspektoren" versuchen.
Hallo Frank,
ich erstelle und Pflege schon seit Jahren regelmäßig die F+R- und Feuerwehrpläne meiner Kunden. Von einer Prüfung durch eine externe Stelle habe ich noch nie etwas gehört. Ich teile die Vermutung von arni, dass sich hier einige dubiose Gestalten einfach nur bereichern wollen. Die gemäß BGV A8 vorgeschriebene Prüfung kann sicherlich der Brandschutzbeauftragte, die SiFa/FaSi oder auch ein Sicherheitsbeauftragter durchführen. Angebote mit solchem oder ähnlichen Inhalten einfach in die Tonne treten. Oder noch besser: Anrufen und nach der Rechtsgrundlage fragen.
Gruß aus der Kurpfalz
andreas68723
ZitatOder noch besser: Anrufen und nach der Rechtsgrundlage fragen.
Das ist eine Antwort / Aufforderung nach meinem Geschmack
Hallo,
Flucht- und Rettungspläne müssen nicht durch eine externe Stelle geprüft werden. Bei Feuerwehrplänen kann dies schon anders aussehen, hier ist dann aber die externe Stelle in der Regel die Feuerwehr.
Die Erstellung/ Pflege der Flucht- und Rettungspläne kann vom Brandschutzbeauftragten ausgeführt werden.
Siehe auch z.B. BGI 847 (Aufgaben, Qualifikation und Ausbildung von Brandschutzbeauftragten), mögliche Aufgaben:
Zitat: "Aufstellen des Brandschutzplanes, z.B. Brandalarmplan, Flucht- und Rettungsplan"
oder nach vfdb 12/09-01:
Zitat: "Kontrollieren, dass Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne, Alarmpläne usw. aktuell sind, ggf. Aktualisierung veranlassen und dabei mitwirken"
Gruß
Simon Schmeisser
Hallo,
vielen Dank für die aufschlußreichen Antworten. Wir werden das dann dem Brandschutzbeauftragten übertragen.
Gruß
Frank
Danke für den Thread...
Wieder mal genau das was ich gesucht hab.
Kurze Info am Rand... Derzeit liegt der Kurs für das Akutalisieren + 1 Begehung der Flucht- und Rettungswegepläne von ca. 6 Seiten bei 2000 Euronen.... Ich glaub echt ich mach was falsch...
Kurze Info am Rand... Derzeit liegt der Kurs für das Akutalisieren + 1 Begehung der Flucht- und Rettungswegepläne von ca. 6 Seiten bei 2000 Euronen.... Ich glaub echt ich mach was falsch...
Finden sich wirklich Kunden, die so viel bezahlen?
Hallo,
Kurze Info am Rand... Derzeit liegt der Kurs für das Akutalisieren + 1 Begehung der Flucht- und Rettungswegepläne von ca. 6 Seiten bei 2000 Euronen.... Ich glaub echt ich mach was falsch...
Und das zahlt ihr? Bei mir ist diese Preisentwicklung noch nicht angekommen.
Gruß
Simon Schmeisser
Nee auf keinen Fall wird das bezahlt. Wir suchen gerade nach einer entsprechenden Lösung
Bei uns werden meist die Flucht- und Rettungspläne zusammen mit den Feuerwehrplänen revidiert. Sprich wenn ich sowieso die Begehung für die Feuerwehrpläne mache, nehme ich die Infos für die Flucht- und Rettungspläne gleich mit. Nach Abschluss der Revisionen bekommt der Kunde dann die Feuerwehrpläne samt Flucht- und Rettungspläne mit frischem Datum augehändigt.
Es kommt auch des öfteren vor, dass die Flucht- und Rettungspläne durch Sonneneinstrahlung anfangen auszubleichen.