Hallo,
mal ne Frage an die Kranexperten unter euch:
ein Auftrager hatte einen Säulenschwenkkran bei sich demontiert im Lager liegen (wahrscheinlich war der vorher auch schon mal im Einsatz).
Nun wurde dieser reaktiviert und auf einer Anlage wieder aufgebaut und in Betrieb genommen.
Muss jetzt vor Wiederinbetriebnahme eine Prüfung erfolgen?
Es wird ja sicherlich auch ein Prüfbuch mit Prüfberichten und Fristen geben müssen?
Danke für jede Hilfe!
PS: Die BGV 905 und UVV 9 hatte ich schon durchgeblättert jedoch werden da nur Neue Kräne bzw. wiederkehrende Prüfungen für im Betrieb befindliche Kräne besprochen.