Prüfung vom Kran

ANZEIGE
ANZEIGE
  • Hallo,

    mal ne Frage an die Kranexperten unter euch:

    ein Auftrager hatte einen Säulenschwenkkran bei sich demontiert im Lager liegen (wahrscheinlich war der vorher auch schon mal im Einsatz).

    Nun wurde dieser reaktiviert und auf einer Anlage wieder aufgebaut und in Betrieb genommen.

    Muss jetzt vor Wiederinbetriebnahme eine Prüfung erfolgen?

    Es wird ja sicherlich auch ein Prüfbuch mit Prüfberichten und Fristen geben müssen?

    Danke für jede Hilfe!

    PS: Die BGV 905 und UVV 9 hatte ich schon durchgeblättert jedoch werden da nur Neue Kräne bzw. wiederkehrende Prüfungen für im Betrieb befindliche Kräne besprochen.

  • ANZEIGE
  • Hallo Hugoxy,

    ich bin zwar kein Kranexperte aber:

    Betriebssicherheitsverordnung §10 (1):

    "Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass die Arbeitsmittel, deren Sicherheit von den Montagebedingungen abhängt, nach der Montage und vor der ersten Inbetriebnahme sowie nach jeder Montage auf einer neuen Baustelle oder an einem neuen Standort geprüft werden. Die Prüfung hat den Zweck, sich von der ordnungsgemäßen Montage und der sicheren Funktion dieser Arbeitsmittel zu überzeugen. Die Prüfung darf nur von hierzu befähigten Personen durchgeführt werden."

    Die Sicherheit eines Säulenschwenkkranes ist sicherlich von den Montagebedingungen abhängig. Also Prüfung vor Inbetriebnahme erforderlich.

    Gruß aus der Kurpfalz
    andreas68723

    "Der Klügere gibt nach! Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit."

    (Marie von Ebner-Eschenbach)

  • Danke dir! (auch wenn du kein Kranexperte bist ;) )

    In die Betriebssicherheitsverordnung habe ich naturlich nicht geschaut!

    Hatte ich aber auch so verstanden.

    Da man nicht ausgegehen kann das eine entsprechende Fachfirma den Säulenschwenkkran wieder aufgebaut und evtl. geprüft hat, ist wohl eine weitere Prüfung sinnvoll und nötig.

    Weiß evtl. jeman was zu den Prüfbüchern (-dokumentation) zu sagen?

  • Danke dir! (auch wenn du kein Kranexperte bist ;) )

    In die Betriebssicherheitsverordnung habe ich naturlich nicht geschaut!

    Hatte ich aber auch so verstanden.

    Da man nicht ausgegehen kann das eine entsprechende Fachfirma den Säulenschwenkkran wieder aufgebaut und evtl. geprüft hat, ist wohl eine weitere Prüfung sinnvoll und nötig.

    Weiß evtl. jeman was zu den Prüfbüchern (-dokumentation) zu sagen?


    Jeder Kran wird 1x jährl. von der Hersteller -Firma (Demag oder ABUS) geprüft, es wird auch für jden Kran ein Prüfprotokoll erstellt und abgeheftet, bzw. eingescannt. Das gleiche Verfahren gilt für Gabelstapler, Türen und Tore, Kran-u. Anschlagmittel, Magnete, elektr. Geräte, ortsveränderliche Geräte, u.s.w.......

    "Manche Leute wollen immer glänzen, obwohl sie keinen Schimmer haben."
    Heinz Erhard

  • ANZEIGE
  • Danke für deinen (eure) Hinweis(e) Michael (etc)!

    Es scheint jetzt hier ein Problem seitens des Betreibers zu bestehen, ob der Säulenschwenkkran bereits im Einsatz war (und somit bereits geprüft wurde) oder ob dieser neu ist und noch keine Prüfung erhalten hat.

    Wobei in beiden Fällen mir die entsprechende zugehörige Dokumentation fehlt.

  • Hallo Hugoxy,
    ohne Prüfdokumentation ist der Fall klar.
    keine Unterlagen = keine Prüfung = für die Benutzung nicht freigegeben würde ich in meinem Bericht schreiben.
    Nach dem Umsetzen / Standortwechsel auf jeden fall neu prüfen (Beschädigungen, unsachgemäße Montage ...).

    Gruß Micha

    Glück hat auf die Dauer doch nur der Tüchtige - Moltke-

  • Danke dir nochmals Michael,

    Ist nun folgendes:

    der Betreiber hat mehrere Säulenschwenkkräne zur Verfügung.

    Darunter befand sich ein neuer der demontiert auf Lager lag und noch nicht zum Einsatz kam.

    Sowohl, ein schon mal im Einsatz befindlicher für den es bereits Prüfdoku. geben müsste.

    Der Anlagenbauer hat jetzt einen Säulenschwenkkran aufgebaut, jedoch ist noch nicht klar welcher (wahrscheinlich der der schon mal im Einsatz war, das muss erst noch abgeklärt werden).

    Grundsätzlich stimme ich dir zu, das egal welcher es ist, es eigentlich zu einer neuen Prüfung kommen sollte.

    Der Betreiber wird das aber anders sehen.

    Der will nur das nötigste machen.

    Und wenn der Kran schon mal geprüft war, wird er nur auf ne Wiederholprüfung nach Ablauf des Prüfzeitraumes bestehen da ja keine wesentlichen Änderungen am Kran durchgeführt wurden.

    Sollte der neue Kran aufgebaut sein, kommt er um eine neue Prüfung sowieso nicht rum.

    Für beide Fälle müsste jedenfalls ne Prüfdoku vorliegen, was aber momentan noch nicht der Fall ist.

    Aber ich denke das wird sich in den nächsten Tagen klären :thumbup:

  • ANZEIGE