Hallo,
Tanks zur "Aufbewahrung" von Prozessflüssigkeiten nennen sich Prozessbehälter und nicht Lagertanks. Bei Lagertanks sind eine Auffangwanne und Leckagemelder vorgeschrieben.
Wer kennt nun die Vorschrift, die aussagt, daß Prozessbehälter zur Aufbewahrung von Gefahrstoffen einwandig sein dürfen?
Danke schon mal für deine Hilfe!
Gruß Frank