Vorschriften für Prozessbehälter gesucht

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  • Hallo,
    Tanks zur "Aufbewahrung" von Prozessflüssigkeiten nennen sich Prozessbehälter und nicht Lagertanks. Bei Lagertanks sind eine Auffangwanne und Leckagemelder vorgeschrieben.
    Wer kennt nun die Vorschrift, die aussagt, daß Prozessbehälter zur Aufbewahrung von Gefahrstoffen einwandig sein dürfen?

    Danke schon mal für deine Hilfe!

    Gruß Frank

    Es ist nicht genug, zu wissen, man muss auch anwenden;
    es ist nicht genug, zu wollen, man muss auch tun. (Johann Wolfgang von Goethe)

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  • ...hier hilft Dir die Definition von "Lagern" sehr viel weiter: "Lagern ist das Aufbewahren zur späteren Verwendung sowie zur Abgabe an andere. Lagern schließt auch die 'Bereitstellung zur Beförderung' ein, wenn diese nicht binnen 24 Stunden nach Bereitstellungsbeginn erfolgt."

    Auf diese Definition berufen sich sowohl TRGS, als auch GefStoffV und auch die Umweltgesetzgebung. Stoffe und Produkte, die sich im Produktionsgang befinden, sind hiervon ausgenommen. Nichtsdestotrotz ist Vorsicht geboten. Nur weil ein Behälter als "Prozessbehälter" definiert ist, heisst das noch lange nicht, dass er nicht tatsaechlich ein Lagerbehaelter ist. Hier kommt i.d.R. das Zeitglied zum tragen. Wenn eine "Prozessfluessigkeit" also von einem zum anderen Prozess 72 Std. benoetigt und in dieser Zeit in einem "Prozessbehaelter" rumliegt, handelt es sich hier wahrscheinlich um eine Lagerung mit den entsprechenden Konsequenzen auch fuer die Behaelter.

    Wenn diese 72 Std. eine "Ruhephase" zur Konditionierung des Produktes sind, es sich also um einen echten Teilprozess handelt, kann die Sache anders aussehen.


    Hoffe das hilft Dir etwas.


    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Hallo,

    was wird in den Tanks denn gelagert? Ich meine wenn du Milch im Tank hast ist das was anderes als Benzin.
    Was ist denn nun in den Tanks Prozessflüssigkeit oder sollen in den Tanks Gefahrstoffe aufbewahrt werden?
    Sind es Tanks in die im Laufe einer Produktion etwas eingeleitet, verarbeitet und dan wieder abgefüllt oder weitergeleitet wird?

    grüße
    awen

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

  • Milch = 3-5%ige Lösung von Lipiden in Dihydrogenoxid ! :25:

    Gruß aus der Kurpfalz

    andreas68723

    "Der Klügere gibt nach! Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit."

    (Marie von Ebner-Eschenbach)

  • Milch = 3-5%ige Lösung von Lipiden in Dihydrogenoxid ! :25:

    Gruß aus der Kurpfalz

    andreas68723

    :511:

    saugefährliches Zeug also, das ich mir da täglich in den Kaffee schütte

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

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  • Wer kennt nun die Vorschrift, die aussagt, daß Prozessbehälter zur Aufbewahrung von Gefahrstoffen einwandig sein dürfen?


    Hallo,

    muss die Frage nicht lauten:
    Wer kennt nun die Vorschrift, die aussagt, daß Prozessbehälter zur Aufbewahrung von Gefahrstoffen doppelwandig sein müssen?

    Oder verstehe ich da was falsch? Eine Vorschrift erhebt doch immer Forderungen und erteilt keine Erlaubnis?
    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

  • @ MichaelID , ja Danke das Hilft mir schon weiter.

    awen,

    Hallo,

    was wird in den Tanks denn gelagert? Ich meine wenn du Milch im Tank hast ist das was anderes als Benzin.
    Was ist denn nun in den Tanks Prozessflüssigkeit oder sollen in den Tanks Gefahrstoffe aufbewahrt werden?
    Sind es Tanks in die im Laufe einer Produktion etwas eingeleitet, verarbeitet und dan wieder abgefüllt oder weitergeleitet wird?

    grüße
    awen

    in den Tanks wird eine Mischung aus <6% Flusssäure in konz. Schwefelsäure zwischengespeichert. Die Lösung ist jeden Tag im Einsatz und wird in das Ätzbecken bzw. heraus in den Tank gepumpt. Insgesamt sind alle Behälter doppelwandig und stehen in einer säurebeständigen, beschichteten Wanne, deren Ablauf in unserer Neutralisationsanlage mündet.
    Bleibt nur die Frage, ob ein Leckalarm vorgeschrieben ist?

    Gruß Frank

    Es ist nicht genug, zu wissen, man muss auch anwenden;
    es ist nicht genug, zu wollen, man muss auch tun. (Johann Wolfgang von Goethe)

  • Hallo Frank,

    wir haben für unser Gemisch aus 30% Salpetersäure, 30% Schwefelsäure, 10% Fluorwasserstoffsäure und 30% Phosphorsäure doppelwandige Leitungsführung. An allen lösbaren Verbindungen sind Leckagedetektoren und Auffangvorrichtungen installiert.
    Der einwandige, beschichtete Tank selbst steht in einer Auffangwanne mit Pumpensumpf. Aus dem Pumpensumpf kann bei einer Leckage das Säuregemisch zur Neutralisationsanlage gepumpt werden. Ein zusätzlicher Leckagesensor für den Tank selbst existiert nicht. Der Tankraum ist gebäudetechnisch und lüftungstechnisch separiert. In der Abluft sind Detektionspunkte für Mineralsäuren installiert.

    In der sicherheitstechnischen Bewertung zur 12. BImSchV haben wir dieses Konzept als ausreichend betrachtet und hatten bei den regelmäßigen überprüfungen durch die Landesdirektion Arbeitsschutz noch keine Beanstandungen.
    Eine entsprechende Forderung nach doppelwandigen Tanks oder zusätzlichen Leckagesensoren wurde bisher nicht erhoben.
    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

  • ...gemaess deiner Angabe halte ich es fuer nahezu sicher, dass es sich hierbei per Definition um eine Lagerung handelt. Auch bei der Lagerung muessen Behaelter nicht zwangslaeufig doppelwandig sein. Wenn ein unkontrollierter Austritt verhindert wird, und das wírd er durch die Wanne ja, ist auch Einwandigkeit kein Problem, ebenso wie zusaetzliche Leckagemelder - meines Wissens...


    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

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  • Hall zusammen,
    meine Frage hat sich jetzt wohl geklärt. Habe die VAwS nochmals genau gelesen. Es gibt einen Unterschied zwischen einem "doppelwandigen Behälter"und einem "Behälter mit Auffangraum".

    ""VAwS Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe
    §3 Grundsatzforderungen
    3. Austretende wassergefährdende Stoffe müssen schnell und zuverlässig erkannt, zurückgehalten und verwertet oder ordnungsgemäß entsorgt werden. Im Regelfall müssen die Anlagen mit einem dichten und beständigen Auffangraum ausgerüstet werden, sofern sie nicht doppelwandig und mit Leckanzeigegerät versehen sind. "

    ...weiter 6."Es ist grundsätzlich eine Betriebsanweisung mit Überwachungs-, Instandhaltungs- und Alarmplan aufzustellen und einzuhalten."

    Wir verwenden hier nur oberirdische Behälter mit (nach oben offenem) Auffangraum. Ein Leckanzeigegerät wäre demnach nur notwendig, wenn das Leck von außen nicht ohne weiteres zu erkennen ist.

    Gruß Frank

    Es ist nicht genug, zu wissen, man muss auch anwenden;
    es ist nicht genug, zu wollen, man muss auch tun. (Johann Wolfgang von Goethe)

  • Hallo Frank,
    habe ich das richtig verstanden, " Ein Gemisch aus 5%Flussäure und konz. Schwefelsäure" in nach oben offenen Auffangwannen??

    Was ist denn mit den Säurenebeln bei einer Undichtigkeit??

    LG Dental

    Deine Freiheit hört dort auf, wo die des anderen anfängt.