Liebe Kollegen,
aus aktuellem Anlaß möchte ich euch nachfolgenden Fall schildern.
Möglicherweise könnt ihr ihn bei der Beratung eurer Kunden verwenden.
Vor 2 Jahren übernahm ich die Betreuung einer Baustoffhandel Kette.
Dieses Unternehmen verkaufen Baustoffe für innen und außen.
Die Baustoffe werden mittels LKW mit Verladekran auf die Baustellen oder zum Kunden gefahren.
Bei meiner Erstbegehung fragte ich den Verantwortlichen, ob die LKW Fahrer in der Handhabung des Ladekranes ausgebildet wurden und dies dokumentiert ist.
Antwort: "Das machen die ja schon immer, da brauchen wir keine extra Ausbildung"
Auf meine Intervention, dass eine besondere Schulung vom Gesetzgeber gefordert wird und diese von den Herstellern in Form einer 3 Tage Schulung angeboten wird wurde natürlich übergangen.
Heute bin ich froh, dass ich den Hinweis in meinem Bericht erwähnt habe.
Hinzu kommt, dass die Fahrer selbst nach einer Schulung gefragt haben.
In der letzten Woche ruft mich nun einer der Filialleiter an und berichtet von einem schweren Unfall mit einem Ladekran.
Eine 1,5 Tonnenlast wurde abgeladen, löste sich aus dem Schlupf und erschlug den darunter stehende Kunden.
Jetzt steht die Staatsanwaltschaft vor der Tür und das übliche Prozedere nimmt seinen Lauf.
Der Fahrer beruft sich nun darauf das er ja nie ausgebildet wurde, obwohl er mehrfach danach gefragt habe.
Bei der Frage, was er denn jetzt tun könne, konnte ich dem Filialleiter leider nur noch sagen, dass er nun wohl die Konsequenzen tragen müsse.
Ich gehe mal davon aus, dass die Staatsanwaltschaft ihm grobe Fahrlässigkeit wenn nicht sogar Vorsatz untersetellen wird.
Manchmal helfen solche Beispiele ja im Kundengespräch, leider hilft das dem getöteten jetzt auch nix mehr.
Gruß Tommy