Hi
in §6 der GefStoffV heißt es:
ZitatFalls die Übermittlung eines Sicherheitsdatenblatts nicht erforderlich ist, ergeben sich die Informationspflichten aus Artikel 32 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006.
Kann mir jemand in einfachen Worten erklären, wann für Gefahrstoffe kein SDB erforderlich ist und welche Informationspflichten dann erforderlich sind? Oder muss ich die ganzen EU-VO samt Anhängen durchwühlen
Danke.
Gruß A