Hallo ,
Im ArbSchG §10 wird gefordert, dass der Unternehmer für die Erste-Hilfe und für die Brandbekämpfung Mitarbeiter schulen und benennen muß.
Meine Frage: Kann ich auch Mitarbeiter verpflichten?
Sind die Mitarbeiter bei der Ausübung der Tätigkeiten als Brandschutzhelfer versichert?
Ich hoffe Ihr könnt mir zu diesem Thema einige Infos geben.
Vorab Danke
Gruß Frank