Verkehrsordnung für Asiaten

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  • Hallo SiFas,

    seit März gehören 7 Fertigungslinien in Singapure zu uns. Nun kommen die ersten Kollegen für ein halbes Jahr zur Schulung nach Deutschland.

    Ich habe die Aufgabe erhalten, diese für die Teilnahme am deutschen Straßenverkehr zu unterweisen.
    Ebenso soll eine kleine Anweisung in jedem Firmenfahrzeug ausgelegt werden - Wichtigster Satz: Driving on the right!

    Hat hier jemand Erfahrungen und eine gute Idee wie die Unterweisung möglichst optimal an die asiatischen Kollegen vermittelt werden kann?

    Gruß, Niko.

    PS: Der (amerikanische) Sicherheitsingenieur in Singapure hat schon mitgeteilt, dass die Kollegen katastrophale Autofahrer sind. Und das bei Linksverkehr. Wie wird das erst hier ... :033:

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

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  • Ganz ehrlich: Ich würde einen profesionellen Fahrlehrer hinzuziehen. Vorher mal abklären, ob deren Fahrerlaubnis in Deutschland/EU überhaupt gültig sind. Vielleicht erübrigt sich das Problem ja von ganz alleine.....:D

    "Sei achtsam auf dem Weg zur Schicht, auf der Strasse schläft man nicht!"

    "Wenn es einen Weg gibt, es besser zu machen: finde ihn." Thomas Alva Edison (1847-1931)

  • Zitat

    Original von Niko
    Ich habe die Aufgabe erhalten, diese für die Teilnahme am deutschen Straßenverkehr zu unterweisen.
    ... Der (amerikanische) Sicherheitsingenieur in Singapure hat schon mitgeteilt, dass die Kollegen katastrophale Autofahrer sind.


    Hmm ... Gefährdungsbeurteilung mit dem Schluss:
    kein eigenständiges Herumfahren, dafür Taxen, Busse, Bahnen oder einheimischer Fahrer (z. B. wenn Termine zu zweit gemacht werden).

    Private Nutzung der Dienstwagen sei für die Kollegen aus Singapur ausgeschlossen. :D

    Du musst schließlich auch an die anderen, unbeteiligten, unschuldigen Verkehrsteilnehmer denken ... ;)

    Ernsthaft: wenn Eure Dienstwagen mit Firmenlogo / Firmenbezeichnung ausgestattet sind, dann schadet es dem Unternehmen, wenn sehr schlechte Autofahrer andere Verkehrsteilnehmer gefährden.
    (Anm.: ich habe schon paar mal an Lkw und Transporter auf der Rückseite - sinngemäß - die Frage gesehen: "Wie beurteilen Sie meinen Fahrstil? Tel. #### ")

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • Hallo Niko,

    na herzlichen Glückwunsch X( ...welch lohnenswerte Aufgabe 8o
    Augen zu und durch :D - nutzt ja nichts.

    Die Idee mit dem Fahrlehrer ist gut. Vielleicht sieht ja die BG einen Sinn darin, aus Gründen des Gesundheitsschutzes der eigenen Versicherten, sich an dem Fahrtraining der ausländischen Kollegen zu beteiligen.
    Im Zweifelsfall, außer den Hinweisen im Fahrzeug, ein großes "A" außen anbringen. So wären andere Fahrzeugführer wenigstens erstmal gewarnt ;)

    Viel Erfolg!
    VG Martina

    Vielleicht hilft dir das erstmal ein Stückchen weiter:

    FeV

  • Zitat

    Original von Martina111
    ......, ein großes "A" außen anbringen. ....


    Ein Schild mit einem schwarzen "A" auf weißem Grund an LKW bedeutet, er hat Abfälle geladen....und nein, ich bin kein Rassist.

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  • Zitat

    Original von A_B
    Ein Schild mit einem schwarzen "A" auf weißem Grund ... bedeutet, er hat Abfälle geladen ...


    :44::gg::29:

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  • Zitat

    Original von a.r.ni


    :44::gg::29:


    Also.., wenn ich jetzt bösartig wäre, würde ich noch eine Klassifizierung gemäß GGVSEB 2009 "ins Rennen bringen". Im Zweifelsfall Klasse 9... Mach ich aber lieber nicht. :D
    Männer, schämt euch. Ihr seid albern. :48:

    :rot:

    LG Martina

    Die Kunst ist, einmal mehr aufzustehen, als man umgeworfen wird. (W. Churchill)
    ----------------------------------------
    Das Schwierige am Diskutieren ist nicht, den eigenen Standpunkt zu verteidigen, sondern ihn zu kennen.
    Andre' Maurois

  • Zitat

    Original von Martina111
    Männer, schämt euch.


    "Zu Befehl!" :)

    Zitat

    Ihr seid albern.


    Ich bekenne mich schuldig, plädiere aber für mildernde Umstände. :D

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    • Offizieller Beitrag

    ... rein rechtlich gesehen würde ich unbedingt einen fahrlehrer einbeziehen. Die haben u.a. die fahrpraxis für das anlernen von fahranfänger, extra eingerichtete fahrzeuge, wissen wie und wann sie eingreifen müssen und können die "fahrkünste" beurteilen.
    Es gibt doch für leute, die einen führerschein haben und lange nicht gefahren sind extra kurse bei fahrschulen. Da würde ich die unterbringen und dann entscheiden, wer noch nachhilfe braucht und wer gleich auf die straße darf.

    peter

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner-von-Siemens zugeschrieben)

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    • Offizieller Beitrag

    ......Fahrschule finde ich auch sehr interessant.........
    Mir würde da aber auch noch ein Fahrsicherheitstraining "intensiv kurs" einfallen :D :D
    da kann man es mal richtig "krachen " lassen :D :D

  • Zitat

    Original von peter
    ... rein rechtlich gesehen würde ich unbedingt einen fahrlehrer einbeziehen. Die haben u.a. die fahrpraxis für das anlernen von fahranfänger, extra eingerichtete fahrzeuge, wissen wie und wann sie eingreifen müssen und können die "fahrkünste" beurteilen.


    Hallo,

    natürlich haben wir geprüft, ob die Führerscheine hier gültig sind. Und die Kollegen halten sich ja selbst für gute Autofahrer und freuen sich schon auf die deutschen Straßen...
    Ein externer Unterricht wird durch die globale Geschäftsleitung als nicht gerechtfertigt und nicht zumutbar gesehen (wir sind halt typisch deutsche Bedenkenträger).
    Ich stelle mir gerade die Reaktion vor, falls unsere Entwicklungsingenieure für ihren Asienaufenthalt eine asiatische Führerscheinprüfung machen müssten... :3:

    Zum Glück sind unsere Poolcars neutral lackiert, Vollkasko-versichert und max. 2 Jahre alt.
    Und ein Teil der Kollegen wird auch Mietwagen bekommen.

    Danke für die Antworten.

    Dann eben ... Augen zu und durch... :74:
    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

  • Hallo Niko,
    sorry, dass ihr die Zulässigkeit der Führerscheine bereits geprüft hattet, ging aus deiner Fragestellung nicht hervor. Ist aber auch nicht tragisch. Da mal nachzulesen fand ich ganz interessant.

    Zitat

    Original von Niko
    Ich stelle mir gerade die Reaktion vor, falls unsere Entwicklungsingenieure für ihren Asienaufenthalt eine asiatische Führerscheinprüfung machen müssten....

    So ganz abwegig finde ich die Ablehnung durch eure GL allerdings auch nicht. Wir würden uns wahrscheinlich auch erstmal auf den Schlips getreten fühlen, wenn wir noch mal zu „länderspezifischen Fahrstunden“ geschickt werden würden. Solange jedenfalls, bis man das erste Mal selbst den linksseitigen Fahrverkehr meistern musste... Und genau für den Fall würde ich versuchen, Vorkehrungen zu treffen. So eine Art „Angebots- Fahrstunden“ möglich zu machen, für die, die das möchten. Es ist immer etwas anderes, ob ich eine Sache machen muss, oder ob ich erkenne, dass es gut für mich sein könnte, wenn ich das freundliche Angebot des AG wohlwollend annehme. Vielleicht sehen eure Entscheidungsträger ja darin einen Sinn, diese Möglichkeit anzubieten?

    VG Martina

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    Andre' Maurois

  • Zitat

    Original von Martina111
    So eine Art „Angebots- Fahrstunden“ möglich zu machen, für die, die das möchten.
    Vielleicht sehen eure Entscheidungsträger ja darin einen Sinn, diese Möglichkeit anzubieten?

    VG Martina

    Hallo Martina,

    sehr gute Idee. Wir machen eh im April einen Verkehrssicherheits-Workshop für Biker mit dem DVR.
    Vielleicht kann ich ja noch eine Einheit für "Asiaten und Rechtsverkehr" anfügen.

    Von unserer BG erwarte ich hier keine Unterstützung.
    Zum einen sind die Kollegen aus Singapure nicht bei der BG versichert (wird im Fall der Fälle eine spannende Frage).
    Andererseits macht die BG nur Werbung für den eigenen 3-tägigen Verkehrssicherheitskurs in einer Schulungsstätte, der für uns nicht interessant ist.

    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

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  • Zitat

    Original von Niko
    ........
    Zum einen sind die Kollegen aus Singapure nicht bei der BG versichert (wird im Fall der Fälle eine spannende Frage)......

    Da sie nicht bei der BG versichert sind, müssen sie ja Betriebsfremde sein. Wie steht eure KFZ-Versicherung zu der Tatsache, dass betriebsfremde mit den Firmenfahrzeugen unterwegs sind? ?(

    "Sei achtsam auf dem Weg zur Schicht, auf der Strasse schläft man nicht!"

    "Wenn es einen Weg gibt, es besser zu machen: finde ihn." Thomas Alva Edison (1847-1931)

    • Offizieller Beitrag

    ... also, wenn meine kollegen mit deutschem führerschein und deutscher fahrpraxis für das fahren eines betriebsfahrzeuges trotzdem eine einweisung und "fahrprobe" mit fuhrparkleiter brauchen, um dann eine betriebsfahrerlaubnis für die entsprechenden fahrzeugtypen zu erhalten, sollte das für andere mitarbeiter genauso möglich sein. Und wenn man statt des fuhrparkleiters in diesem besonderen fall die professionelle hilfe eines fahrlehrers in anspruch nimmt, ist das doch nur der betrieblichen fürsorgepflicht geschuldet, oder?

    peter

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner-von-Siemens zugeschrieben)

  • Zitat

    Original von A_B
    Da sie nicht bei der BG versichert sind, müssen sie ja Betriebsfremde sein. Wie steht eure KFZ-Versicherung zu der Tatsache, dass betriebsfremde mit den Firmenfahrzeugen unterwegs sind?(


    Hallo A_B,

    da unsere Kollegen nicht bei der deutschen GmbH beschäftigt sind, sind sie zuerst einmal Betriebsfremde für die BG.
    Zwischenzeitlich wurde ich aber auf den §63 der Satzung unserer BG aufmerksam gemacht. Dort steht:
    "Personen, die nicht im Unternehmen beschäftigt sind, für das die BG zuständig ist, jedoch im Auftrag oder mit Zustimmung des Unternehmen sich auf der Unternehmensstätte aufhalten, sind während des Aufenthaltes auf der Unternehmensstätte beitragsfrei versichert....."
    Mit welcher Konsequenz nun diese betriebsfremde Personen verbindlich die Vorschriften unserer BG einhalten müssen, wird wohl im Einzelfall geprüft werden müssen. Wichtigste Frage für mich: Da die Kollegen die deutsche Sprache nicht beherrschen, kann ich ihnen die BG-Vorschriften nicht im Detail und dem Sinne nach erläutern. Muss ich nun die BG-Vorschiften übersetzen? Wie positioniert sich die BG hierzu...?

    Und mit der KFZ-Versicherung gibt es keine Probleme. Diese möchte nur eine in Deutschland anerkannte oder gültige Fahrerlaubnis und die schriftliche Erlaubnis der Geschäftsleitung zur Nutzung des Betriebseigentums.
    Im Fall der Fälle geht halt dann die Prämie nach oben ...

    Gruß, Niko.

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  • Hallo Niko,
    wie sich eure BG dazu positioniert, kann wohl nur die BG selbst beantworten. Für die grundsätzliche Gültigkeit des SGB hab ich dir mal was angehängt. Wir haben das bisher in Form einer englischsprachigen Unterweisung geregelt (für MA in Papierform noch mal zum Mitnehmen).

    Zitat

    Original von Niko
    ...Zwischenzeitlich wurde ich aber auf den §63 der Satzung unserer BG aufmerksam gemacht. Dort steht:
    "Personen, die nicht im Unternehmen beschäftigt sind, für das die BG zuständig ist, jedoch im Auftrag oder mit Zustimmung des Unternehmen sich auf der Unternehmensstätte aufhalten, sind während des Aufenthaltes auf der Unternehmensstätte beitragsfrei versichert....."

    Das ist eine interessante Basis, die ich als Argumentationshilfe nutzen würde, um die BG davon zu überzeugen, dass sie das Geld, welches üblicherweise in ein Fahrsicherheitstraining gesteckt wird, in die „Angebots-Fahrstunden“ zu investieren.

    Viele Grüße
    Martina

    Dateien

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    Andre' Maurois

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  • Zitat

    Original von Martina111
    ... Für die grundsätzliche Gültigkeit des SGB hab ich dir mal was angehängt...

    Hallo Martina,

    dann gilt das SGB bzw. staatliche Recht nicht für die Kollegen aus Singapure. Diese sind im Hotel untergebracht (keine Wohnung) und es ist klar erkennbar, dass sie in Deutschland nur vorübergehend weilen (6 Monate).
    So interpretiere ich den Anhang der BG Bau.

    Und die englischsprachige Unterweisung ist ja in Vorbereitung. Ohne Fahrlehrer, dafür aber ein Workshop mit dem DVR. ;)

    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

  • ...grundsätzlich gilt ein Landesrecht immer, egal woher ich komme. Wenn ich in Deutschland rechts fahren muss dann ist das halt so -auch wenn ich aus einem "linken" Land komme.

    Was die BG Vorschriften und deren Einhaltung angeht ist hier m.E. der allererste Ansprechpartner der Unternehmer. Er hat seinen ausländischen MA im Rahmen von GB entsprechende Verhaltensregeln mitzuteilen, solange diese in seinem Auftrag und gem. seiner Weisungen handeln.

    So, und gezz zum fahren: In unserem internationalen Unternehmen gilt weltweit ein sog. Reisemanagement. Jede Unternehmung hat die für sein Land geltenden Regelungen zu definieren und diese bei Bedarf allen ausländischen Besuchern mitzuteilen. Sollten diese Besucher Dienstfahrzeuge fahren wollen oder müssen, so sind im Rahmen einer begleiteten Fahrt Besonderheiten des lokalen Verkehrs anzusprechen. Die Besucher übernehmen anschließen den zweiten Teil dieser Fahrt, damit sich der Verantwortliche einen Eindruck verschaffen kann. Bestehen Zweifel wird die Nutzung eines Firmenfahrzeuges schlichtweg verweigert.

    Aufgrund besonderer "Verkehrsverhalten" ist es ausländischen Besuchern in bestimmten Teilen der Welt per Company Policy verboten selbstständig Auto zu fahren. Diese bekommen dann entweder einen Fahrer oder müssen z.B. Taxi fahren.

    Unabhängig von irgendwelchen Vorschriften muss ich mich sicher auch selbst fragen, ob ich es verantworten kann solche MA selbstständig fahren zu lassen. Wenn am Ende des Tages durch einen schweren Verkehrsunfall drei Familien ausgelöscht sind komm ich vielleicht auch ohne Anklage von irgendwem ins Grübeln, oder?!?!

    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Zitat

    Original von MichaelD
    ... Wenn am Ende des Tages durch einen schweren Verkehrsunfall drei Familien ausgelöscht sind komm ich vielleicht auch ohne Anklage von irgendwem ins Grübeln, oder?!?!l


    Danke, MichaelD - und deswegen noch mal die Frage:
    kann eine Gefährdungsbeurteilung, die mittlerweile so etwas wie "Rechts-Charakter" einnimmt, keine erschöpfende Antwort geben?
    Sifas - traut Euch!!

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

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