Überschwenken öffentlicher Verkehrswege

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  • Hallo Zusammen,

    ich suche derzeit eine Verordnung, die das Überschwenken öffentlicher Wege mittels Kran regelt. Meines Wissens ist es nicht gestattet, den öffentlichen Verkehrsraum zu überschwenken aber eine schriftlich festgehaltene Regelung habe ich bisher nicht gefunden. Könnt Ihr mir da ein paar Tipps geben wo ich diese Regelung finde?

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  • Hallo Volker,

    bin noch am Suchen, habe bis jetzt auch noch nichts dazu gefunden.
    In der TRBS 2111 Teil1 und Teil 4 steht nur Allgemeines drin, aber Nichts Genaues.

    Gruß,
    Volkini

    Eins ist Sicher, Nichts ist Sicher !

  • Zitat

    Original von VolkerM
    ich suche derzeit eine Verordnung, die das Überschwenken öffentlicher Wege mittels Kran regelt.


    Nachdem man nicht einmal in der
    BGI 672 - Sicherer Betrieb von gleislosen Fahrzeugkranen
    etwas dazu findet, rate ich einen Anruf bei der Verkehrspolizei oder einem Ordnungsamt.

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • Hallo Volker,

    meinst du mit dem Überschwenken nur den Ausleger ohne Last?

    Dann hab ich hier ein Urteil:
    http://www.ra-kotz.de/schwenkkrane.htm

    gibt aber auch andere Urteile.

    Im Allgemeinen muss der Nachbar/Gemeinde/Stadt damit leben wenn die Kranausleger in seinen "Luftraum" eindringen. Beim Überschwenken mit Last und im Bereich von Bahngleisen sieht es anders aus.

    Am besten vor der Kranmontage mit den Betroffenen reden, das hilft meistens.

    Einmal editiert, zuletzt von damy (2. November 2009 um 12:46)

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  • Hallo,

    Die Straßenverkehrs-Ordnung könnte hierfür gütig sein bzw. die Richtlinien für die Sicherheit von Arbeitsstellen an Straßen (RSA)

    In dem Info-Schreibe der BG Bau „Verkehrssicherung an Baustellen“ steht:

    „Wenn sich Arbeiten auf den öffentlichen Straßenverkehr auswirken, ist eine verkehrs-rechtliche Anordnung erforderlich. Das kann auch dann der Fall sein, wenn eine Baustelle außerhalb des eigentlichen Verkehrsraumes liegt, die Baumaßnahme sich aber auf den Straßenverkehr auswirkt (StVO, § 45).“

    Link zur Broschüre:

    http://www.bgbau-medien.de/site/asp/dms.a…tverk/titel.htm

    Man sollte sich demnach mit der Polizei oder dem Ordnungsamt auseinander setzten.


    Gruß

    Sven