Hallo,
ich wende mich wieder ein Mal mit einer Frage an die Arbeitsschutzgemeinschaft.
In unserem Unternehmen ist ein Subunternehmen beschäftigt, welches mit der Biegung und Erstellung von Bewehrungen beauftragt ist. Um eine besseren Arbeitsablauf zu ermöglichen, sollen die Mitarbeiter des Fremdunternehmens unseren Portalkran mit benutzen dürfen.
Nun zu der eigentlichen Frage. Wer muss die Mitarbeiter des Fremdunternehmens beauftragen?
Nach meiner Ansicht ist mein Unternehmen nur für die Einweisung auf die Gefahren des Kranbetriebes und der Einweisung auf die besonderen Gefahren der Arbeit zuständig. Die eigentliche schriftliche Beauftragung darf meines Wissens nur vom Unternehmer der Fremdfirma erteilt werden.
Beiträge von VolkerM
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Hallo,
ich wende mich wieder einmal mit einer Frage an die allwissenden SiFa- Gemeinde.
Bei mir ist das Problem aufgetaucht, daß unser AG einen Alarmplan von uns haben möchte. Nun bin ich aber der Meinung, daß der SiGeKo der entsprechenden Baumaßnahme für die Erstellung des Planes zuständig ist und meine Firma nur den firmenspezifischen Anteil beisteuern muss.
Gibt es dazu entsprechende, feste Regelungen oder werden solche Zuständigkeiten von Fall zu Fall vertraglich unterschiedlich geregelt?Volker
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Das mit dem Ordnungsamt ist eine gute Idee, da werde ich mal nachfragen und die Antwort hier einstellen.
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Hallo Zusammen,
ich suche derzeit eine Verordnung, die das Überschwenken öffentlicher Wege mittels Kran regelt. Meines Wissens ist es nicht gestattet, den öffentlichen Verkehrsraum zu überschwenken aber eine schriftlich festgehaltene Regelung habe ich bisher nicht gefunden. Könnt Ihr mir da ein paar Tipps geben wo ich diese Regelung finde?
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Das paßt perfekt. Vielen Dank
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Hallo Zusammen,
ich suche eine Vorlage für eine Betriebsanweisung für die Benutzung von Atemschutzgeräten, im speziellen Halbmasken.
In der BA für den Gefahrstoff wird zwar auf die Verwendung von Atemschutz hingewiesen aber meiner Meinung nach, sollte eine Anweisung direkt für die Halbmaske, gerade in Hinblick auf Filterwechsel etc. angewendet werden.
Hat jemand von Euch damit schon Erfahrungen bzw. hat jemand schon eine BA für Halbmasken erstellt? -
Danke erstmal für die Antworten.
Das Problem wurde gelöst, indem wir ein kranbares Gerüst eingesetzt haben. Sozusagen ein Gerüst auf dem Gerüst. -
Hallo.
Ich suche derzeit eine Regelung, die das Arbeiten auf Leitern, welche auf einem Gerüst stehen regelt. Ich habe weder ein Verbot noch eine gesetzliche Erlaubnis dafür gefunden und selbst „zwischen den Zeilen“ ist nicht zu finden.
Mein Ansatz ist, das so ähnlich wie beim Fanggerüst zu sehen, quasi Bestimmung der maximalen Absturzhöhe und dementsprechende Breite der Rüstung und der Geländerhöhe, so dass wenn jemand von der Leiter stürzt er auf alle Fälle auf dem Gerüst „landet“. Aber wie gesagt, eine Regelung dazu hab ich bisher noch nicht gefunden. -
Ich habe einfach einen Vororttermin mit dem zuständigen Schornsteinfeger gemacht, damit man meine Vorschläge gleich mal diskutieren kann.
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Besten Dank erstmal an Alle.
ich werde Anschlagpunkte verwenden bei uns, da sich dies als praktischste und wirtschaftlich sinnvollste Variante für mich darstellt.
nach mal Danke für die Hinweise. -
Danke erstmal. Die BGV C22 hat ein wenig Licht in die ganze Sache gebracht.
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Explizit für den Schornsteinfeger find ich nichts. Das Problem ist, das nirgends etwas über eine Absturzsicherung bei Flachdächern steht. Für allgemeine Servicearbeiten sind Regelungen zu finden. Beim Schornsteinfeger sind nur Aussagen über die Laufflächen (siehe DIN 18160-5) zu finden, und die sind beim begehbaren Flachdach überflüssig.
Ich benötige die Aussage, ob der Schornsteinfeger sich gegen Absturz muss (z.B. durch Rückhaltesysteme oder Ähnliches) wenn er zum Schornstein geht. -
Hallo erstmal.
Ich suche gerade eine Regelung, ob und wie der Zugang zu Reinigungsarbeiten an Schornsteinen gewährleistet werden muss. Ich habe da bisher nichts Konkretes gefunden.
In meinem Fall wird ein Bürogebäude aufgestockt an dem der Schornsteinfeger aller halben Jahre mal eine Reinigung vornehmen muss. Nun stellt sich mir die Frage ob ich extra dafür eine Absturzsicherung aufs Flachdach bringen muss?Gruß Volker