Freigabe von Gefahrstoffen

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  • Hallo,
    im Rahmen meiner Diplomarbeit,erstelle ich gerad einen Antrag auf Freigabe von Gefahrstoffen. Mir ist schon klar das es von Betrieb zu Betrieb unterschiede gibt...aber ich hab mir gedacht vielleicht könntet ihr mir ein paar Tipps geben? Da ich noch nicht weiß wie mein Antrag mal aussehen soll und ich will auch nix vergessen.

    Vielen Dank,
    die Heike

    Grüßle Heike

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  • Guten Morgen,
    der Antrag läuft durch verschiedene Abteilungen.
    Werkstofftechnik, Arbeitssicherheit, Umweltschutz, betriebsärztliche Dienststelle...
    Die gefährdungsbeurteilung wird erstnach Freigabe gemacht.
    Es soll sozusagen ein Antrag sein, dass man den Stoff überhaupt erst am Standort einführen darf. Zur Erprobung oder zum regelmäßigen Bedarf.
    Aber ich bin mir nicht sicher was in so einem Antrag alles abfragen muss. Aus die offensichtlichen Sachen wie SDB, Ersatzstoffprüfung,Erstellung der Betriebsanweisung.

    Grüßle Heike

  • Hallo Heike,
    möglicherweise übersehe ich da jetzt was, bei deinem Ablauf ?(
    Ich stell mir mal vor, dass jemand einen neuen/ anderen Gefahrstoff einsetzen möchte, und ich bekomme deinen Freigabeantrag auf den Tisch, um diesen Stoff durch meine Unterschrift weiter "durchzuwinken". Das würde ich nicht tun.
    Ich muss mir doch ein Bild über alles mögliche im Zusammenhang mit dem Einsatz dessen machen können. Meiner Ansicht nach muss der Verfahrensweg ein anderer sein. Ich würde ein Muster besorgen, Substitut prüfen, Gefährdungen beurteilen - PSA etc., testen. Wenn sich dann bei dem Test herausstellt, dass es das Produkt ist, was zukünftig eingesetzt wird, gibt es das "große Programm". Freigabeantrag, Stoff integrieren in Gebu, .....

    Viele Grüße
    Martina

    Die Kunst ist, einmal mehr aufzustehen, als man umgeworfen wird. (W. Churchill)
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    Das Schwierige am Diskutieren ist nicht, den eigenen Standpunkt zu verteidigen, sondern ihn zu kennen.
    Andre' Maurois

  • Hallo dankeschön für die Antwort!
    Also, bei uns gibt es einen Antrag auf Mustererprobung und einen Antrag auf Freigabe.
    Diesen will ich zu einem machen. Bei der Mustererprobung muss nur die Werkstofftechnik zustimmen und dann wird der Stoff erprobt!
    und dann die große Freigabe gemacht...
    Aber es gibt ja auch stoffe die gleich freigegeben werden...
    Ja und so einen Antrag probiere ich jetzt zu erstellen, aber sind zuviele stellen die er durchlaufen muss. Und die leute beschweren sich das es so lange dauert...
    Des wegen wollte ich jetzt welche streichen.
    Wie z.B. die logistik, die macht die Gefahrenkennzeichnung--> das benötigt man doch nur selten?
    Ich weiß auch nicht mein ganzes System haut net hin! ;(

    Des ist alles garnet ma so einfach!

    Grüßle Heike

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  • Hallo Heike,
    von der Ferne ist es jetzt schwierig zu beurteilen, wen man in der "Absegnungskette" vielleicht nicht benötigt. Ich vermute mal, dass du niemenden fragen kannst, der diese Kette festgelegt hat?
    Wenn ich mich mal in die Praxis denke, könnte ich mir vorstellen, dass es den Prozess enorm vereinfachen und beschleunigen würde, wenn zum einen alles vorbereitet und aufbereitet ist, um der entsprechenden Stelle auf einen Blick darzulegen, was für dessen Zustimmung von Nöten ist. Wenn dann noch eine Bearbeitungsfrist von einem Tag (~ 2 Tagen ) vorgegeben ist, müsste das doch ziemlich zügig durchlaufen.
    Oder es gibt nur noch einen, entsprechend "großen" :D Vorgesetzten, der das entsprechend aufbereitet auf den Tisch bekommt und abnickt. Erfahrungsgemäß ist das aber möglicherweise die Variante, die unterm Strich genau so lange dauert, weil sich dieser Vorgesetzte "nicht traut" und die anderen auch bloß erst fragt.
    Du solltest erstmal ganz in Ruhe für dich aufzeigen, warum die Dinge so sind, wie sie im Moment laufen. Irgendjemand wird sich dabei mal was gedacht haben. Wenn du das weißt, kannst du den Prozess ändern. Andernfalls übersieht man schnell was, und das kann ganz schön nach hinten losgehen.

    VG Martina

    Die Kunst ist, einmal mehr aufzustehen, als man umgeworfen wird. (W. Churchill)
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    Andre' Maurois

  • Der Antragsteller, der einen Stoff einführen will, muss zunächst alle Informationen zusammentragen.
    Er muss sich ein aktuelles Sicherheitsdatenblatt beschaffen und auch sonst alle notwendigen Unterlagen besorgen. Er ist auch verantwortlich für die Ersatzstoffprüfung, die von der Gefahrstoffverordnung verlangt wird. Er muss prüfen, ob ein weniger gefährlicher Stoff verwendet werden kann oder ob durch eine Änderung des Verfahrens eventuell ganz auf den Stoff verzichtet werden kann. Das Ergebnis dieser Prüfung ist im Freigabeantrag zu dokumentieren.

    Im Anschluss an diese Prüfungen geht der Antrag zu den Beauftragten für Abfall, Gefahrgut usw. und zur Arbeitssicherheit und wird von diesen beurteilt. Sie bewerten die geplanten Arbeitsverfahren aus Umwelt- und Sicherheitssicht und schlagen Verbesserungen oder notwendige Schutzmaßnahmen vor.

    Wenn alle Beteiligten ihre Stellungnahmen abgegeben haben, geht der Antrag an den Aussteller zurück. Dieser kann jetzt entscheiden, ob er den Stoff trotz der eventuell gemachten Bedenken immer noch einführen will. Erst jetzt darf der Einkauf den Stoff bestellen.

    Das beschriebene Verfahren sieht sehr aufwendig und bürokratisch aus. Dies ist auch durchaus beabsichtigt. Das aufwendige Genehmigungsverfahren soll abschreckend wirken. Die Aussicht auf eine langwierige Genehmigungsprozedur soll den Antragsteller dazu bewegen, noch einmal zu überlegen, ob nicht vielleicht ein bereits vorhandener Stoff eingesetzt werden kann.


    Antrag zur Freigabe eines Gefahrstoffes Antrag Nr.:

    Bezeichnung des Stoffes:
    Handelsname:
    Artikel Nr.:
    Anwendungsgebiet:
    Hersteller:
    Lieferant:
    Ansprechpartner: Telefonnummer:

    Neuartiges Einsatzgebiet: Ja O Nein O

    Einsatz für:
    Warum können vorhandene Stoffe nicht eingesetzt werden?

    Vorgesehenes Bearbeitungsverfahren
    In Abteilung: Bedarfsmenge:

    Welche weniger gefährliche Stoffe wurden Geprüft ?
    Neu entstehende Stoffe:

    Zu entsorgende Stoffe:

    Stellungnahme Beauftragter für Abfall, Gefahrgut usw.:
    Stellungnahme Arbeitssicherheit:
    Entscheidung über Einführung:

    Horst

  • Lieben Dank für die Nachrichten.
    Super nett!
    Werd mich halt mal durchhangeln!
    Aber tu mich schon mit der Erprobung so schwer! Die Person die das alles mal gemacht hat mit den Gefahrstoffen ist nicht mehr da. Deswegen ist es ein reines durcheinander und bekomm es nur schwer geordnet und an Informationen kommen ich auch sehr schlecht.
    Es ist wirklich schwer von der Ferne so etwas zu sagen, aber von der Nähe ach! :tongue:

    Grüßle Heike

  • Hallo Heike,

    bei uns läuft das so ab:

    Derjenige, der den neuen Gefahrstoff haben will, legt der Sifa und dem Gefahrgut-/ Abfallbeauftragten die Unterlagen (SDB, Techn. Datenblatt) vor. Diese prüfen den Stoff bzgl. ihres Aufgabengebietes.

    Jetzt kommt es darauf an, ob 1. Erprobung oder 2. sofortige Verwendung.

    Für 1. wird eine kurze schriftliche Zustimmung erteilt, mit Angaben, welche PSA oder sonstige Sicherheitsvorschriften beachtet werden müüsen (erfolgt per E-mail).

    Für 2. anhand von SDB und techn. Datenblatt die Betriebsanweisung erstellt. Alle Daten werden bei uns in eine Datenbank gestellt. In dieser Datenbank können mehrer Personen ausgewählt werden, die die Freigabe erteilen. Sobald der Stoff freigegeben wird, kann dieser von den Mitarbeitern abgerufen werden.

    Geht eigentlich recht zügig, sofern alle Freigeber in der Firma sind.

    Geht der Gefahrstoff allerdings nicht bei den Kontrollinstanzen Arbeitssicherheit und Umweltschutz durch, hat er keine Chance. Hier wird auch das Thema Substitution besprochen. Oftmals handelt es sich um besondere Kundenwünsche, so dass Substitution nicht möglich ist.

    Brigitte

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  • Wie wäre es mit einem abgestuften Verfahren?

    Erste Stufe: Sicherheitsdatenblatt mit Kurzantrag einreichen. Kurzantrag enthält die Prozessbeschreibung zum Gefahrstoff und die voraussichtlich benötigten Mengen.

    Kurzantrag geht an Sifa, der trägt die geeignete Schutzstufe ein.

    Schutzstufe 1 geht entsprechen der Umweltgefährdung noch bei den Umweltschutzbeauftragten vorbei, ist sonst aber unkompliziert bei der Einführung. (Wier haben nichts gegen TippEx außer auf dem Bildschirm!)

    Ab Schutzstufe 2 geht die entsprechende Mühle los, wie es der Gesetzgeber ja auch vorsieht: Ersatzstoffprüfung mit schriftlichem Ergebnis usw. und alles schön von Schutzstufe zu Schutzstufe eskalierend...

    Kriterium ist nach altem Gefstoffrecht die Einstufung: Einstufung und R-Sätze dürfen als Denkverstärker ruhig auch auf den Antrag gepinselt werden, nach GHS eben Symbole Signalwort und H-Sätze ("Moment mal GEFAHR und dieser komische Torso, damit komme ich nie durch. Ich sollte ein anderes Lösemittel suchen!")

    Keine Sorge bei Deiner Arbeit: Gewissenhaftigkeit ohne die "Schallmauer" zu durchbrechen macht immer guten Eindruck.

    Je unwissender die Menschen sind, mit um so festerer Überzeugung halten sie ihren kleinen Sprengel und ihre kleine Kapelle für den Gipfel, zu dem sich Kultur und Philosophie in mühevollem Ringen emporgearbeitet haben.

    George Bernard Shaw