Hallo,
ich hab jetzt noch ein bisschen weiter Gesetze und Richtlinien gelesen.
Und ich hänge immernoch ein bisschen an der Erstellung von Betriebsanweisungen zum testen von Gefahrstoffen.
Da der Mitarbeiter der dafür zuständig ist, es absolut umgehen will.
Ich weiß das es auch andere Firmen ohne Musterbetriebsanweisungen machen und nur nach dem SDB unterweisen. Leider suche ich jetzt noch den passenden Satz in einem Gesetz! Vergeblich!
Ich hab jetzt überlegt wenn ich unserem Chemiker im Freigabeprozess einfach die schutzstufen bestimmen lasse. Und dann könnte man meisten Schutzstufe 1 ankreuzen, wenn man "geringe Menge und Exposition" als Testmenge und Testdauer interpretiert, oder? Weil eine richtige Definition der Begriffe taugt in den Regelwerken nicht wirklich auf.
Das gilt natürlich nur bei Stoffen die nicht schutztsufe 3 und vier zuordnen sind, also giftige und so...Solche haben wir eigentlich eh nicht!
'Ist das zu einfach von mir gedacht? ich bin mir unsicher!