Beiträge von *Heike*

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    Vielen Dank!

    Ja für das Werkstofflabor haben wir das auch!
    Aber es werden auch in der ganz normalen Fertigung Test-Gefahrstoffe eingeführt.
    Ich hab gedacht es gibt da eine Gesetzeslücke oder eine Interpretation derTexte die das geplante zulassen.
    Da es ja viele Firmen das machen und immer gut bewertet werden in Audits!

    Hallo,
    ich hab jetzt noch ein bisschen weiter Gesetze und Richtlinien gelesen.
    Und ich hänge immernoch ein bisschen an der Erstellung von Betriebsanweisungen zum testen von Gefahrstoffen.
    Da der Mitarbeiter der dafür zuständig ist, es absolut umgehen will.

    Ich weiß das es auch andere Firmen ohne Musterbetriebsanweisungen machen und nur nach dem SDB unterweisen. Leider suche ich jetzt noch den passenden Satz in einem Gesetz! Vergeblich!

    Ich hab jetzt überlegt wenn ich unserem Chemiker im Freigabeprozess einfach die schutzstufen bestimmen lasse. Und dann könnte man meisten Schutzstufe 1 ankreuzen, wenn man "geringe Menge und Exposition" als Testmenge und Testdauer interpretiert, oder? Weil eine richtige Definition der Begriffe taugt in den Regelwerken nicht wirklich auf.
    Das gilt natürlich nur bei Stoffen die nicht schutztsufe 3 und vier zuordnen sind, also giftige und so...Solche haben wir eigentlich eh nicht!

    'Ist das zu einfach von mir gedacht? ich bin mir unsicher!

    Lieben Dank für die Nachrichten.
    Super nett!
    Werd mich halt mal durchhangeln!
    Aber tu mich schon mit der Erprobung so schwer! Die Person die das alles mal gemacht hat mit den Gefahrstoffen ist nicht mehr da. Deswegen ist es ein reines durcheinander und bekomm es nur schwer geordnet und an Informationen kommen ich auch sehr schlecht.
    Es ist wirklich schwer von der Ferne so etwas zu sagen, aber von der Nähe ach! :tongue:

    Hallo dankeschön für die Antwort!
    Also, bei uns gibt es einen Antrag auf Mustererprobung und einen Antrag auf Freigabe.
    Diesen will ich zu einem machen. Bei der Mustererprobung muss nur die Werkstofftechnik zustimmen und dann wird der Stoff erprobt!
    und dann die große Freigabe gemacht...
    Aber es gibt ja auch stoffe die gleich freigegeben werden...
    Ja und so einen Antrag probiere ich jetzt zu erstellen, aber sind zuviele stellen die er durchlaufen muss. Und die leute beschweren sich das es so lange dauert...
    Des wegen wollte ich jetzt welche streichen.
    Wie z.B. die logistik, die macht die Gefahrenkennzeichnung--> das benötigt man doch nur selten?
    Ich weiß auch nicht mein ganzes System haut net hin! ;(

    Des ist alles garnet ma so einfach!

    Guten Morgen,
    der Antrag läuft durch verschiedene Abteilungen.
    Werkstofftechnik, Arbeitssicherheit, Umweltschutz, betriebsärztliche Dienststelle...
    Die gefährdungsbeurteilung wird erstnach Freigabe gemacht.
    Es soll sozusagen ein Antrag sein, dass man den Stoff überhaupt erst am Standort einführen darf. Zur Erprobung oder zum regelmäßigen Bedarf.
    Aber ich bin mir nicht sicher was in so einem Antrag alles abfragen muss. Aus die offensichtlichen Sachen wie SDB, Ersatzstoffprüfung,Erstellung der Betriebsanweisung.

    Hallo,
    im Rahmen meiner Diplomarbeit,erstelle ich gerad einen Antrag auf Freigabe von Gefahrstoffen. Mir ist schon klar das es von Betrieb zu Betrieb unterschiede gibt...aber ich hab mir gedacht vielleicht könntet ihr mir ein paar Tipps geben? Da ich noch nicht weiß wie mein Antrag mal aussehen soll und ich will auch nix vergessen.

    Vielen Dank,
    die Heike

    Vielen Dank!

    Also so wie ich des jetzt aus den Regelwerken herausgelesen hab. Muss bei der Einführung von Gefahrstoffen eine Gefährdungsbeurteilung erstellt werden?!
    Was aber alles den Antrag im Durchlauf weiter verlängert. Das genau wollte ich ändern! ;(
    Da es oft zu einer Bestellung kommt, ohne das die Freigabe erfolgt ist!

    Wie ist eure Meinung den Betriebsarzt in die Freigabe von Gefahrstoffen zu integrieren?

    Zitat

    Wir machen in diesen Fällen eine provisorische Betriebsanweisung die den Umgang und die PSA bzw. die Schutzmaßnahmen regelt.

    Ja so ist es bei uns zurzeit auch geregelt. Aber der Mitarbeiter der hierfür verantwortlich ist hat es eigentlich nie gemacht und will es auch nicht machen.
    Jetzt ist die Frage ob ich das mit den Betriebsanweisungen umgehen kann, ohne gegen gesetzliche Regelungen zu verstoßen?
    und wie ich das mache!

    Zitat

    Da dem Einsatz neuer Stoffe i. A. eine Erprobung vorausgeht, die ja auch durch den Technologen bzw. unter seiner ständigen Aufsicht vorgenommen wird, haben wir geregelt, dass in dieser Phase zunächst evtl. beteiligte MA der Fertigung auf der Grundlage des Sicherheitsdatenblattes zu unterweisen sind.

    Hallo,
    erstmal wollte ich sagen das ich total froh bin das ich diese Seite gefunden habe!
    Ich bin jetzt schon dankbar für die Hilfe!

    So jetzt zu mir:

    Ich bin Diplomandin in Bad Neustadt a. d. Saale bei einer Firma die Motoren herstellt.
    Mein Thema der Diplomarbeit ist "Analyse und Optimierung des Gefahrstoffmanagements".
    Ich bin ziemlich geschafft von den Massen an Gesetzen und Regelungen und den großen organisatorischen Aufwand im Betrieb selbst. ?(

    Ich studiere Umweltingenieurwesen an der Fh Weihenstephan.

    So das wars...

    En lieben Gruß,
    Heike

    Hallo,
    erstmal vielen Dank für die schnelle Hilfe!
    Super nett!

    Zitat

    Werden die Stoffe "nur" im Labor bzw. in einem Bereich "Forschung & Entwicklung" eingesetzt oder hantieren damit auch Produktionsarbeiter


    Ja es wird von Fertigungmitarbeitern eingesetzt!

    Den Umgang mit Gefahrstoffen soll ich jetzt regeln! Z. B. Einführung von Gefahrstoffen
    Leider Blick ich bei den Wust an Gesetzen und Regelungen nicht mehr durch. Jeder will seine Wünsche durchsetzen und jeder Arbeit an den anderen abschieben...

    Aber ich freue mich das ich jetzte so kompetente Ansprechpartner habe =)
    Nochmals vielen Dank!

    Hallo,
    Ich bin Diplomandin das Thema meiner Diploamarbeit ist "Analyse und Optimierung des Gefahrstoffmanagements".
    Ich wollte heute herausfinden ob man für Stoffe die nur zur Erprobung am Standort sind, trotzdem eine Betriebsanweisung erstellen muss?
    Oder ob das Sicherheitsdatenblatt für diesen Sonderfall reicht?
    ?(
    Wäre nett wenn mir jemand helfen könnte!

    Vielen Dank, Heike